Volltext: LGU Mitteilungen (2008) (69)

Schlammpressling, hoch- wertiges Restprodukt 
Deponie 7 Der ausführliche Bericht kann unter www.lgu.li   eingesehen werden. 
Zuschlagstoffen, je nach den gewünschten Ziegeleigenschaften. Ziegelfabriken befinden sich daher immer in der Nähe von tonhal- tigen Böden. Lehmziegel werden in der Regel gebrannt. Vermehrt wird aber das traditio- nelle Verfahren der Ziegeltrocknung wieder angewendet, hier ist der Energieverbrauch bei der Herstellung um ein Vielfaches tiefer. Der Schlamm aus der Kiesaufbereitung enthält wertvolle Tonmineralien und eignet sich deshalb für die Ziegelherstellung. 3. Gewinnung von Deponieraum durch Altlastensanierung In Liechtenstein gibt es viele alte Deponie- standorte, an denen in den 50er- und 60er-Jahren sorglos Haus- und Industriemüll abgelagert und teilweise sogar verbrannt wurde. Unter den wiederaufgeforsteten Deponien lagern also Kühlschränke, lösungs- mittelhaltige Farben und schwermetall- haltige Industrieabfälle. Ein Grossteil dieser Ablagerungen liegt in Gewässerschutz- gebieten entlang des Rheins. Die Deponien werden vom Amt für Umweltschutz beob- achtet. Die Schadstoffkonzentration an mehreren belasteten Standorten ist so hoch, dass diese bereits heute eine Gefahr für Oberflächen- und Grundwasser darstellen. Etliche Gebiete sind in den nächsten Jahr- zehnten zu sanieren. Bei einer Sanierung wird der belastete Untergrund ausgegraben und fachgerecht entsorgt (Bodenwäsche, Sonderabfallverbrennungsanlage, Mitverwer- tung in Zementofen, Sonderabfalldeponie). Die entstehenden Gruben können mit sauberem Aushubmaterial wieder aufgefüllt werden. Die dringende Altlastensanierung ist teuer, schafft aber auch Auftragsvolumen für Unternehmer. Die LGU empfiehlt, an- hand des Altlastenkatasters eine Potenzial- abschätzung vorzunehmen. Aufbereitung von Bodenaushub In Kiesaufbereitungsanlagen werden Ge- steinsbrocken gebrochen. Kies und Sand wer- den ausgewaschen. Der hochwertige und mineralienreiche Schlamm wird bis auf eine Restfeuchtigkeit ausgepresst. Das Abwasser wird gereinigt und dem Prozess wieder zugeführt. Heute ist es möglich, nicht nur aus sehr gesteinshaltigem Untergrund Kies zu gewinnen, sondern auch aus herkömm- lichem Bodenaushub, sofern der Tonfeinan- teil 35 Prozent nicht überschreitet. Der Prozess ist energieintensiv. Deshalb ist es aus 
ökologischer Sicht sinnvoll, auch das Ne- benprodukt, die mineralreichen Schlamm- presslinge, zu verwerten. So kann diejenige Energie gespart werden, die für die Roh- stoffgewinnung bei der Zement- und Ziegel- herstellung gebraucht würde. Die LGU hat eine solche Anlage in der Schweiz besucht, verschiedene Kostenbeispiele gerechnet und sich über die technischen Möglichkeiten in Liechtenstein informiert. Fazit: Deponiegebühren lenkend erhöhen Heute ist immer noch die schlechteste aller Lösungen Praxis, die Deponierung. Und dies, obwohl 50 bis 70 Prozent des Aushub- materials dem Baustoffkreislauf zugeführt oder auf andere Art verwendet werden könnten. Die Deponiegebühren sind zu nied- rig. Damit die Wiederverwertung attraktiv wird, müssen Anreize geschaffen werden. Im Sinne übergeordneter Interessen müssen die Deponiegebühren lenkend erhöht wer- den, allenfalls mit einer Zweckbindung für Investitionsbeiträge. Zu prüfen ist auch eine Querfinanzierung über die Konzessions- gebühren von Rohlagerstätten sowie die Erhebung einer Entsorgungsgebühr für humo- sen Aushub bei Auflandungen. Bei der Preisgestaltung sind zwei Aspekte zu berück- sichtigen: • Die Entsorgungskosten von Aushub für die Wiederverwertung müssen tiefer sein; das heisst, die Annahmegebühr für die Aufbereitung muss günstiger sein als die Deponiegebühr. • Um die Rohstoffgewinnung durch Wie- derverwertung zu erhöhen, muss die Kom- bination aus Kiesgewinn aus Aushub und Schlammverwendung wirtschaftlich attraktiver sein als der Abbau von Rohkies. Im Abfallwesen sind die Grundsätze des Ver- ursacherprinzips und der Kostenwahrheit einzuhalten. Auch beim heutigen System ist die Kostenwahrheit nicht erreicht, weil der Schaden an Natur und Umwelt nicht quantifi- ziert wird und deshalb nicht in die Depo- niegebühren einfliesst. Die Zielsetzung und die Schaffung der Rahmenbedingungen bei der Entsorgung von Abfall und der Gewin- nung von Rohstoffen ist Sache der Politik. Die LGU ist überzeugt, dass die unwiederbringli- che Zerstörung von Naturwerten durch Aus- hubdeponien auf ein Minimum reduziert werden muss.
	        

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