Volltext: LGU Mitteilungen (2008) (69)

4 Landwirtschaft 
Mehr Naturschutz in der Landwirtschaft Flächenzusammenlegung verdrängt extensive Rand- zonen 
Liechtenstein setzt mit dem neuen Land- wirtschaftsgesetz auf eine intensive produktions- und marktorientierte Land- wirtschaft. Dies gefährdet knappe Güter von unschätzbarem Wert: die Artenviel- falt und die Erholungslandschaft. Die LGU plädiert für eine Umschichtung der Abgeltungen. Jährlich gehen in Liechtenstein rund 20 Hek- taren Landwirtschaftsfläche verloren. Der Strukturwandel von vielen kleinen und mittle- ren Betrieben hin zu Grossbetrieben ist in vollem Gange. Nicht nur die landwirtschaft- liche Nutzfläche, auch die naturnahen Lebensräume im Landwirtschaftsgebiet ste- hen unter Druck. 24 Prozent aller Gefäss - pflanzen, 40 Prozent aller Brutvogelarten und zwei Drittel aller Amphibien und Reptilien sind vom Aussterben bedroht oder gefährdet. Liechtenstein hat sich mit der Unterzeich- nung der Biodiversitätskonvention auch völ- kerrechtlich zur Erhaltung der Biodiversität und ihrer nachhaltigen Nutzung verpflichtet. Fordern und fördern Landwirtschaftsflächen haben vielfältige Auf- gaben. Neben der landwirtschaftlichen Produktion dienen sie vor allem auch als Le- 
bensraum für Pflanzen und Tiere und als Erholungsraum für die Menschen. Die hohen Subventionen und Direktzahlungen für diese Branche sind nur dann gerechtfertigt, wenn sie mit dem gemeinnützigen Auf- trag für die Pflege der Landschaft und die Er- haltung der natürlichen Artenvielfalt ver- bunden sind. Die LGU fordert den Staat auf, die Landwirte in ihrer Arbeit für den Natur- und Landschaftsschutz vermehrt zu unter- stützen – sprich, diese Leistung zu verlangen und gebührend abzugelten. Dafür müssen die vielfältigen Aufgaben der Landwirtschaft als gleichwertig anerkannt werden. Die produktionsorientierten Ziele der Landwirt- schaft müssen mit den Zielen des Natur- und Landschaftsschutzes koordiniert werden. Strukturvielfalt erhalten Die Interpellationsbeantwortung der Regie- rung zeigt deutlich: Die Anzahl der öko- logischen Ausgleichsflächen stagniert trotz finanzieller Förderung gemäss Abgeltungsge- setz. Der Trend zu immer intensiver ge- nutzten Monokulturen soll nun noch forciert werden. Und dies, ohne auch im Bereich des Naturschutzes neue Anreize zu setzen. Der ökologische Abwärtstrend ist damit ein- geleitet. Die LGU spricht sich deshalb dezidiert gegen die Förderung von Flächen- zusammenlegungen im Talgebiet, aber auch gegen verschärfte Anerkennungsbe- dingungen für kleine Betriebe aus. Kleine Betriebe und kleinstrukturierte Produktions- formen können nicht nur die Vielfalt landwirtschaftlicher Erzeugnisse gewährleis - ten. Sie ermöglichen vor allem auch extensiv genutzte Grenzstrukturen wie Ackerrand- streifen, Trockengräben oder Hecken. Damit die Potenziale dieser Strukturen auch wirklich zum Tragen kommen, braucht es zusätzliche Anreize, sowohl für die grossen wie auch für die kleinen Betriebe. Eine zusätzliche Intensivierung der Landwirtschaft würde das Verschwinden solcher Lebens- räume fördern und die «Ausräumung» der Landschaft vorantreiben. Mehr Qualität im ökologischen Ausgleich Konkret fordern wir, dass die Anforderungen für den ökologischen Leistungsnachweis heraufgesetzt werden. Wollen wir den öko- logischen Abwärtstrend aufhalten, müssen statt wie bisher 7 Prozent der landwirtschaft- lichen Nutzfläche mindestens 15 Prozent extensiv bewirtschaftet werden. Aber nicht
	        

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