Volltext: LGU Mitteilungen (2007) (67)

Verbauen und Verfahren 8 
Mitsprache Information: Alle Dossiers zu laufenden Verfahren können auf der Geschäftsstelle der LGU eingesehen werden. 
Die LGU hat die Möglichkeit, bei Projek- ten ausserhalb der Bauzone Stellung zu nehmen und den Vollzug der Gesetze zu verlangen. Steter Tropfen höhlt den Stein. Auch wenn es darum geht, aussen- und verkehrspolitisch nachhaltige Stra- tegien zu fordern. Stallerweiterung Ruggell Fuxera Die Regierung hatte im Rahmen des natur- schutzrechtlichen Verfahrens eine Stallerwei- terung in unmittelbarer Nähe des Natur- schutzgebietes Ruggeller Riet abgelehnt. Die erforderliche Standortgebundenheit fehlte und ein Bedürfnisnachweis konnte nicht erbracht werden. Zudem war das Vorhaben zonenrechtlich nicht konform. Die Gemeinde Ruggell entschied daraufhin nicht wie erfor- derlich einvernehmlich mit der Regierung, sondern bewilligte den Eingriff zusammen mit der Baubewilligung. Die LGU hat bei der Regierung Beschwerde eingereicht. Diese interpretierte den Entscheid der Gemeinde als Entscheid über die Baubewilligung. Mit der Begründung, dass die LGU im Rah- men des Baubewilligungsverfahrens nicht beschwerdeberechtigt sei, wurde die Beschwerde zurückgewiesen. Doch das abge- schlossene Naturschutzgesetzverfahren ist eine Bedingung für die Erteilung der Baube- willigung. Faktisch wurden so das natur- schutzrechtliche Verfahren und damit die Rechte der LGU ausgehebelt. Der Verwal- tungsgerichtshof hat daraufhin eine weitere Beschwerde der LGU gutgeheissen und so- wohl den Entscheid der Regierung wie auch denjenigen der Gemeinde aufgehoben. UVP Deponie Rheinau Eschen Die Gemeinde Eschen realisiert eine giganti- sche Deponieerweiterung im Gebiet der Eschner Au. Just dort, wo das Entwicklungs- konzept Alpenrhein ein Aufweitungsprojekt vorschlägt. Die Gemeinde hat sich bereit erklärt, Deponiekörper zu schütten, die allen- falls die Funktion von Dämmen übernehmen können. Dennoch mussten im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung die Auswir- kungen sorgfältig geprüft werden. Dies mit dem Ziel, dass Interessenskonflikte offen dar- gelegt und Massnahmen festgelegt werden, welche die negativen Auswirkungen für Natur und Landschaft auf ein Minimum redu- zieren. Die Prüfung startete vorbildlich: In 
einem Vorprojektbericht wurde ausführlich über die betroffenen Naturwerte sowie über Ausgleichs- und Ersatzmassnahmen berich- tet. Ausgerechnet diese Ausführungen sind jedoch nicht Bestandteil des abschliessenden Berichts, sie erscheinen auch nicht im Anhang wie andere Detailberichte. Die Aus- wirkungen des Projektes auf die Tier- und Pflanzenwelt, aber auch auf die Landschaft, werden nun völlig verharmlosend dargestellt. So ist zum Beispiel die Zerstörung eines der letzten ursprünglichen Auenwälder in Liech- tenstein gerade mal in einem Nebensatz erwähnt. Wegen eines Fehlers wurden zwei Versionen des Berichtes öffentlich zur Stellungnahme aufgelegt. So wurde offensichtlich, wo die Gemeinde den von eigenen Experten erstell- ten Bericht noch gestrafft hat: Wichtige Ersatzmassnahmen, ein Wanderweg und Massnahmen zugunsten der Verkehrssicher- heit auf dem Rheindamm fielen weg. Drama- tisch auch, dass die Gemeinde nicht bereit ist, eine Waage zu installieren, eine zwingen- de Massnahme für einen geordneten Depo- niebetrieb. Die LGU hat zu beiden Berichten Stellung genommen und erwartet nun mit Spannung die Entscheidung über die Umweltverträglichkeit der Regierung. Mehr Infos: www.lgu.li, Suche: Rheinau Landwirtschaftsbetriebe auf Gnalp Wer im Bus nach Malbun sitzt, kann es nicht übersehen: Im Landschaftschutzgebiet Gnalp wird gebaut. Es sind inzwischen zwei Landwirtschaftsbetriebe und eine neue Zufahrtsstrasse bewilligt worden. Der zweite Betrieb soll auf einer Baurechtsparzel- le erstellt werden, und mit einer Rodung soll die «Eingliederung» in die Landschaft verbessert werden. Die LGU hatte sich dafür eingesetzt, dass wenigstens die sensible Landschaftskammer Gnalper Ebene nicht verbaut wird. Trotz kleinem Erfolg ein trauri- ges Kapitel. Die Gemeinde Triesenberg ist nämlich nicht bereit, die Ebene zukünftig vor weiterer Zerschandelung zu schützen. Umspannwerk Balzers Die Liechtensteinischen Kraftwerke haben in Balzers eine Parzelle gekauft, um darauf ein Umspannwerk zu erstellen. Sie liegt in einem Landschaftsschutzgebiet. Die LGU hat von Beginn weg die Suche eines alternativen Standortes in der Industriezone gefordert.
	        

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