Volltext: LGU Mitteilungen (2006) (65)

Zahn- und planloser LandesrichtplanRaumplanung3 Der Landesrichtplan ist endlich da. Ein Richtplan als strategisches Führungs- instrument für die Regierung koordiniert alle raumwirksamen Tätigkeiten und legt eine langfristig erwünschte nachhal- tige Raumentwicklung fest. Eigentlich. Gerade beim Verkehr, der für alle ande- ren Bereiche relevant ist, fehlen jegliche Planungsaussagen. Die wichtigsten Nut- zungskonflikte bleiben ungelöst. Die Gemeinden befürchten, dass mit dem Richtplan «die Raumplanung durch die Hin- tertür» eingeführt wird. Dies ist unbegrün- det, denn er ist mehr oder weniger eine Zusammenfassung der Gemeinderichtpläne. Der Landesrichtplan bietet keine Ansätze, die raumpolitischen Fehlentwicklungen der letz- ten Jahrzehnte zu korrigieren. Aufgrund der überdimensionierten Siedlungs-, Versor- gungs- und Verkehrsflächen wird die Zer- störung von Landwirtschaftsflächen und ökologisch wertvollen Lebensräumen wie bis anhin fortschreiten. Denn viele dieser wert- vollen Flächen liegen im Bau- oder Reserve- gebiet. Lebensräume im «Reduit» Angesichts dieser nun auch auf Landesebene festgeschriebenen räumlichen Entwicklung finden Leitsätze im Textteil wie «dem iden- titätsstiftenden und intakten Landschaftsbild Sorge tragen», oder «Lebensräume von Tieren und Pflanzen in Quantität und Qua- lität sichern» wenig konkrete Handlungsan-weisungen. 
Bestehende Inventare von schüt- zenswerten Landschaften, Biotopen und Naturvorrangflächen können sowohl «Ergän- zungen wie auch Reduktionen» beinhalten. Auf dem Plan ist die Rückzugsstrategie deut- lich ersichtlich: «Kernlebensräume» sind praktisch nur noch im Berggebiet und in den Naturschutzgebieten im Talraum vorgesehen. Konzeptlos beim Verkehr Der Koordinations- und Planungsstand beim Verkehr bleibt derweil unverändert bei gegen Null. Es werden Korridore reserviert für alle möglichen und unmöglichen zukünf- tigen Verkehrswege: für ein flächenintensives öffentliches Verkehrsmittel, ein unnötiges Bahntrassee, vier Strassentunnels am Berg- hang und Umfahrungsstrassen kreuz und quer durchs Unter- und Oberland, alles im Namen der «Verkehrsentlastung». Dies, obwohl bekannt ist, dass jede Kapazitäts- erhöhung mehr motorisierten Verkehr und noch schlechtere Luft und mehr Lärm mit sich bringt. Kurz, ein untaugliches strategi- sches Führungsinstrument. Damit ist eine weitere Chance vertan worden, sich auf eine nachhaltige Verkehrsstrategie festzulegen. Immerhin wurde während acht Jahren in einem grossen Gremium und unter Einbezug von teuren Fachleuten an diesem an sich sinnvollen Instrument gearbeitet. Das Inselressort Verkehr hat sich diesem Koordi- nationsversuch bedauerlicherweise erfolg- reich entziehen können. Die Nordspange Schaan führt mitten durch das Riet. Sie markiert die zukünftige Bebauungsgrenze. 
Umfahrungsstrasse Schaan in Planung Die Planung der Nordspange Schaan schreitet voran. Das Strassenprojekt ist bereits zwei- mal von der Bevölkerung abgelehnt worden. Projektträgerin ist nicht mehr die Gemeinde Schaan, sondern das Land. Zur Zeit ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Gange. Im umfangreichen Bericht konnte nicht dargelegt werden, dass die Entlastunsziele bei der Lindenkreuzung und in den belasteten Quartieren erreicht werden. Die Regierung verlangt nun einen Ergänzungsbericht, in dem unter anderem der Nutzen der ersten Etappe (Industriezubringer) dargestellt werden muss.
	        

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