9Referat
Zahlreiche Untersuchungen an Menschen durch Messung der Hirnströme und der Reak- tionen des autonomen Nervensystems zeigen, dass elektromagnetische Felder, wie sie Mobil- funkantennen emittieren, Wirkungen zeigen, d.h. das biologische System reagiert. Weitere und genauere Aussagen sind nicht möglich, da verschiedene Probanden unterschiedlich reagie- ren und bisher kein Wirkungsmodell gefunden werden konnte. Diese Tatsache ist jedoch aus der Erfahrungsmedizin vielfach bekannt. Dar- aus einen Hinweis auf Ungefährlichkeit abzu - leiten ist verantwortungslos. Die Aussagen von Klitzing machen deutlich, dass Abklärungen nicht-thermischer Wirkungen von Mobilfunkstrahlen dringend nötig sind und das Vorsorge-Prinzip anstelle des «Wir-werden- dann-schon-sehen»-Prinzips angewendet wer- den muss.Zugehörige
Informationen Gesetze und Verordnungen über die Telekom- munikation: • Telkommunikationsgesetz (TelG) vom 20. Juni 1996, LGBl. Nr. 132, 1996 • Verordnung vom 21. Nov. 2000 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung orts- fester Sendeanlagen von Telekommunika - tionssystemen (NIS-Verordnung), LGBl. Nr. 231, 2000 Hinweise: • Interessierte können die Videokassette des Referates in der Geschäftsstelle der LGU aus- leihen • Weitere Berichte und Artikel zur Mobiltele - fonie enthalten die LGU-Mitteilungen Nr. 51, Nr. 50 und Nr. 49GSM-Mobiltelefone und -Basisstationen strahlen gepulst. Quelle: Broschüre Strahlung und Gesundheit des BAG