2VorwortDasersteVorwort
LiebeMitgliederderLGU SiehaltendieMitteilungenNr.52inIhrenHän- den.EinespezielleAusgabe.Zummindesten fürmich.EssinddieerstenMitteilungen,die ichzusammenstellte.MitdieserPublikation kannichinKontaktzuIhnentretenundIhnen vonderLGUundihrerArbeitberichten.Ein grossesSpektrumanThementrafichhieran. Esisteinespannendeundherausfordernde Tätigkeit,dieichübernommenhabe.Siegefällt mirsehr. DieThemenimLand,welchedieUmwelt betreffen,ändernkaum.Essindgrösstenteils diegleichen,wiesieimübrigenEuropadisku- tiertwerden. DieVerkehrsproblematikbeschäftigtalleLän- der.DerBürgermeistervonMilanoplant,von denFahrzeugen,dieinseineStadtfahreneine kleineMautzuverlangen.Zürichwirdinden nächstenJahrendasLimmatquaiautofrei gestalten.Vaduzdagegenfröntweiterhinder unbeschränktenAuto-Mobilitätundhatden KreditvonknappCHF6Mio.füreineStrasse zwischenZollstrasseundStadionparkplatz bewilligt.WedereineBaubewilligungnocheine UVPseinötig,istderGemeinderatderAnsicht. SindneueStrasseneineLösung? ImMaiwurdeimLandtagdasRaumplanungs- gesetzberaten.GrundsätzlichsindsichdieEnt- scheidungsträgereinig:EingriffigesGesetzist sehrwichtigfüreinezukunftsfähigeEntwick- lungLiechtensteins.BeiderkonkretenAusar- beitungundDiskussiondereinzelnenArtikel gabesdannjedochsehrvieleVersuche,alle VorteiledochfürsichunddieeigeneGemeinde zubehalten.AberderzuständigeRegierungsrat AloisOspeltbehieltdenÜberblick.Ersprach mirausdemHerzen,indemerdieRaumpla- nungsproblematikalsGanzesbetrachteteund aucherwähnte,dasseseinezentraleundethi- scheAufgabeist,dieverbleibendenFlächenzu erhaltenundunsereNachkommenindieÜber- legungenmiteinzubeziehen. InderMobiltelefoniebewegtesichbezüglich desSchutzesvorStrahlungnichts.Inder SchweizundinLiechtensteinwerdenproviso-rischbewilligteAntennennachundnachdauer-
haftbewilligt,obwohlkeineneuenErkenntnis- seindieDiskussionumzuhoheGrenzwerte oderdiebiologischenWirkungenderStrahlung eingeflossensind.DassdieStrahlungeineAus- wirkungaufbiologischeSystemehat,wird grundsätzlichkaumbestritten.Esscheint jedoch,dasswirtschaftlicheInteressendem Vorsorgeprinzipvorgehen. InMalbunhattedieLGUBeschwerdenach NaturschutzgesetzgegeneineMobilfunk- antenneeingereicht.NunhatdieRegierung entschieden,dasskeinVerfahrennachNatur- schutzgesetzdurchgeführtwerdenmuss,dadie betroffeneFlächeinderBauzoneliegt.Füruns einAnlass,durcheineBeschwerdeandieVer- waltungsbeschwerdeinstanzdenAnwendungs- bereichdesArtikel12desNaturschutzgesetzes1 zuklären. DieRegierungskommissionAlpenrheinhateine Vision:DerAlpenrheinsollstückweiserevitali- siertwerden.AndiesemgrossenProjektsind diedreiLänderLiechtenstein,Schweizund Österreichbeteiligt.FürdasRheintalbedeutet diesesProjektsehrviel,istdochderRheindie LebensaderdesRheintales.Ichfreuemichsehr überdieseArbeitundbewunderedenMutund dieKraftderdafürVerantwortlichen. EsistmireingrossesAnliegenmeineArbeitgut zumachen.IchbinderAnsicht,dassKritik helfenkannunddassichdarausetwaslernen kann.ScheuenSiesichalsonicht,mirzuschrei- ben,wennIhnenDingeauffallen,dieinnerhalb derLGUzuverbessernsind.Ichfreuemichauf dieseAufmerksamkeiten. IchwünscheIhneneinenschönenSommer AlexanderHauri 1Gesetzvom23.Mai 1996zumSchutzvon NaturundLandschaft, LGBl.Nr.117,1996