Volltext: LGU Mitteilungen (2001) (51)

6PositionIn 
den Entscheidungsprozess wurden kritische Stimmen bis anhin nicht freiwillig einbezogen. Wenn die entsprechenden Entscheidungen umgesetzt sind, werden die kritischen Stimmen jedoch für die negativen Auswirkungen verant- wortlich gemacht. Sie hätten sich lauter zu Wort melden sollen. So haben wir die Rückfra- ge erhalten warum wir nichts gegen die Um- zonierung der Rheinau in Vaduz unternommen hätten. Dass hier «demokratische» Entschei- dungen die Umfahrungsstrasse am Rheindamm vorgespurt haben und die Abänderung der Grundwasserschutzverordnung abzusehen war, wird dabei ausser Acht gelassen. Der Verkehrsrichtplan holt Vaduz ein Vor knapp zwei Jahren nahmen die Vaduzer StimmbürgerInnen den Verkehrsrichtplan an. Darin ist der Rheindamm in einem von zwei Szenarien als Sammelstrasse mit Verbindungs- funktion, das heisst als 6 Meter breite Strasse vorgesehen. Im zweiten Szenario findet sich zwischen Rheindamm und Binnendamm ein Korridor für eine Hauptverkehrsstrasse im Sinne einer Umfahrungsstrasse. Die LGU hat vor der Abstimmung auf die offensichtliche Zielsetzung der Planer, den Verkehr am Rhein entlang ins Zentrum von Vaduz (und später wahrscheinlich nach Schaan) zu leiten, aufmerksam gemacht. Der Verkehrsrichtplan wurde dennoch in dieser Form angenommen und inzwischen hat der Gemeinderat von Vaduz über die Umzonierung des gesamten verbleibenden Gebietes zwischen der alten Rheinbrücke, dem Fussballplatz, dem Rhein- und Binnendamm abgestimmt. Der gesamte Bereich soll (mit 12 zu 1 Stimme) vom Übrigen Gemeindegebiet in Zone für öffent- liche Bauten und Anlagen umgewandelt werden. 
Ein Meisterstück der Scheinheiligkeit Die alte Grundwasserschutzverordnung hätte die Umfahrungsstrasse ernsthaft in Frage gestellt Das Ziel den Verkehr in Vaduz zu verteilen und wann immer möglich dem Rhein entlang zu lei- ten, ist schon lange klar, aber Scheibchenweise lässt es sich besser durchsetzen. So wurde nach dem Ausbau des Fussballplatzes, der Parkplatz kontinuierlich erweitert. Heute bietet er Platz für 242 PKW-Parkplätze und 30 Busparkplätze. Die Zonenänderung für einen 10 Meter breiten Streifen entlang des Rheindamms wurde von der alten Regierung in einer der letzten Sitzun- gen akzeptiert. Ebenfalls hat sie in einer der letzten Sitzungen die Grundwasserschutzver- ordnung von 1988 abgeändert. Es dürfen neu ab März 2001 in den Grundwasserschutzgebie- ten entlang des Rheins im ganzen Land Bau- zonen erweitert werden, wenn es für Bauten und Anlagen mit überwiegendem öffentlichen Interesse ist, deren Standortgebundenheit nachgewiesen werden kann. Ein kleine Entscheidung mit grossen Folgen Die Grundwasserschutzverordnung hat zum Zweck, die Menge und Güte der Grundwasser- vorkommen zu erhalten und die öffentliche Wasserversorgung vor Gefährdungen zu schüt- zen. Dieser Zweck wird mit der vorgenomme- nen Abänderung der Verordnung untergraben. Die Grundwasserschutzgebiete entlang des Rheins schützen das Grundwasser aus der Rheininfiltration. Die Qualität dieses Grund- wassers ist sehr gut für die Trinkwasserversor- gung. Sie ist besser als das Grundwasser, das sich aus Hang- oder Regenwasser neu bildet. Die möglichen negativen Auswirkungen auf das Grundwasser waren noch vor wenigen Jah- ren ein Hauptargument zur Absage der Rhein- kraftwerke. Heute haben das Regierung und die Gemeinde Vaduz «vergessen». Unsere Wasserversorgung wird leichtfertig aufs Spiel gesetzt. Scheuklappentechnikgläubigkeit und die Vergötterung unserer vierrädrigen Lebensgefährten werden als Gemeinschafts- ideal gefeiert. So wird ihr «natureigener» Bewegungsdrang auch als überwiegenderes öffentliches Interesse bewertet als die Wasser- versorgung. 
Hindernisse gibt es für eine zukünftige Umfahrungsstrasse in Vaduz offensichtlich nicht wirklich. Die Bevölkerung hat einen Richtplan angenommen, der vieles offen lässt. Dramatische Umzonierungen werden vom Gemeinderat gegen eine Stimme vorgenommen und da auch dies noch nicht zum Ziel führt, ändert die Regierung die Grundwasserschutzverordnung ab. Das Grundwasser hat offensichtlich keinen Wert und wird leichtsin- nig aufs Spiel gesetzt. Auswirkungen hat diese Geschichte für das ganze Land.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.