Volltext: LGU Mitteilungen (2001) (51)

5Beschwerde 
Interessantes Urteil auch für die Bevölkerung Die VBI führt im gleichen Urteil aus, dass auch beschwerdelegitimiert ist, wer nur (unmittelbar) faktisch betroffen ist. Meldet sich ein faktisch Betroffener bereits vor Erlass einer Entschei- dung bzw. deren Kundmachung, indem er Parteistellung begehrt, ist er als Partei mit voll- en Parteirechten zu betrachten. Es reicht auch nicht aus, wenn den Beschwerdelegitimierten einfach die Entscheidungen zugestellt werden und sie dann lediglich noch die Möglichkeit haben, gegen die Entscheidung Beschwerde zu erheben. Vielmehr sind die Beschwerdelegiti- mierten aufgrund ihrer Parteistellung bereits in das vorangehende Verfahren miteinzubeziehen. 
Parkhäuser haben Konjunktur Parkhäuser sind die zur Zeit häufigsten Projek- te, welche einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden müssen. Drei Parkhäuser sind geplant und weitere sind absehbar. Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz von 1999 hat in verschiedenen Projekten bereits positive Auswirkungen gezeigt. Wirkungen von grossen Projekten können erstmals unter Einbezug der Öffentlichkeit diskutiert werden. Die Bevölkerung kann Stellung nehmen. Dazu werden die Umweltverträglichkeitsberichte öffentlich aufgelegt. In den Projekterörterungs- sitzungen sind denn auch die Bauherren aufgefordert mit den entsprechenden Ämtern und Umweltorganisationen die Wirkung ihres Projektes auf die Luftqualität, die Zunahme von Lärm usw. zu besprechen. Negative Wir- kungen auf Mensch und Umwelt waren bislang tabu, sie wurden nicht benannt oder beim einzelnen Projekt als irrelevant angesehen. Das stetige Grösserwerden von vielen geringen negativen Auswirkungen kann auch durch die UVP nicht verhindert werden. Dazu sind politi- sche Entscheidungen und Planung notwendig. Die UVP ist jedoch ein brauchbares Mittel, um die Wirkungen von Grossprojekten deutlich zu machen und die Spitzen zu dämpfen.
	        

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