Volltext: LGU Mitteilungen (2001) (51)

11Kommunikation 
Bemerkungen zu den Messergebnissen Der Durchschnitt der Immissionen in Anten- nennähe (im Freien) liegt bei 4,5 % des Immis- sionsgrenzwertes von 50 V/m. Bei den Orten mit empfindlicher Nutzung liegt der Durch- schnitt bei 13 % des Anlagengrenzwertes von 5 V/m. Diese niederen Durchschnittswerte zeigen auf, dass die Grenzwerte deutlich zu hoch angesetzt wurden. So können die Mobilfunk- betreiber mühelos die Grenzwerte einhalten. Diese Grenzwerte behindern und fordern nicht den Strahlungsverursacher, sondern schützen ihn vor möglichen Schadenersatz- Klagen der betroffenen Bevölkerung. Antennen in der Landschaft und ihre Auswirkungen auf den Naturhaushalt Antennen in der Landschaft stören das Land- schaftsbild und sie haben unbekannte Auswir- kungen auf den Naturhaushalt. Es ist unbestritten, dass die Strahlung, die von Mobilfunkantennen ausgeht, für Organismen grundsätzlich gesundheitsschädigend ist. Aus diesen Gründen sind die Strahlengrenzwerte in der NIS-Verordnung für eine abschliessende Be- urteilung der gesundheitlichen Beeinträchtigun- gen von Organismen, wie auch des gesamten Naturhaushaltes und Ökosystems untauglich. Antennen ausserhalb von Siedlungen beein- trächtigen das Landschaftsbild. Während des Baus werden Natur und Landschaft gestört und teilweise zerstört. Für die Beurteilung müssen klare und nachvoll- ziehbare Kriterien geschaffen und befolgt werden. Grundsätze zur optimalen landschaftli- chen Eingliederung sowie zum Schutz der Natur sind unter anderen: In Objekten von landesweiter Bedeutung des Naturvorrangflächeninventars sind keine Antennenanlagen aufzustellen. Im Bereich schützenswerter Siedlungen und Kulturgüter sollen keine Antennen erstellt wer- den.Antennenanlagen 
im Waldareal und an Ufern sind zu vermeiden Antennen sind so zu planen, dass keine neuen Erschliessungen nötig sind und sind wo immer möglich in bestehende Anlagen zu integrieren Die ausführliche Medienmappe ist für Interes- sierte bei der LGU-Geschäftsstelle erhältlich oder auf der Website unter www.lgu.li Bitte beachten Sie auch unsere Veranstaltung vom 4. Mai 2001 zum Thema Mobiltelefonie. Den Hinweis darauf finden Sie in diesen Mitteilungen auf der Titelseite.Die 
wichtigsten Forderungen auf einen 
Blick Die wichtigsten Forderungen: UMTS: Die Grenzwerte sind zu senken, bevor die Konzessionen unterzeichnet sind UMTS: Der Prozess der Lizenzvergabe ist ab sofort durch eine Arbeitsgruppe begleiten zu lassen, sowie das Inkrafttreten des Immissionsschutzgesetzes abzu- warten Bevölkerungsinformation: Gefordert ist ein Kataster, der öffentliche Zugang dazu sowie Rechtsmittel für die Bevölkerung gegenüber Mobilfunkanlagen von denen sie betroffen sind Festnetz: Klare und verbindliche Aussagen der Regierung zum Festnetz Natur- und Landschaftsschutz: Klare Kriterien und entsprechende Beurteilung für den Natur- und Landschaftsschutz beim Bau und Betrieb von Mobilfunkanlagen
	        

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