Volltext: LGU Mitteilungen (1988) (5)

LGU-Mitteilungen 
Februar 1988 Schutz der landwirtschaftlichen Ertrags- böden angekündigt. Inzwischen ist die Regierung in Form einer Landtagsmotion zur Ausarbeitung einer landesweiten Landwirtschaftszone aufgefordert wor- den. Das Ergebnis, noch für 1988 in Aus- sicht gestellt, bleibt vorerst abzuwarten. Die Sicherung der landwirtschaftlichen Ertragsfläche ist die eine Seite. Die ande- re Seite ist die teilweise kritische Bela- stung des Bodens und der Natur durch die Landwirtschaft. Diesem äusserst komplexen Problemkreis wird sich die LGU in einer auf Herbst 1988 vorgesehe- nen grundsätzlichen, fachlich abgestütz- ten und ausführlichen Stellungnahme, die als LGU-Schrift veröffentlicht werden wird, zuwenden. Gastgewerbe LGU verschickt Ratgeber an Gastronomiebetriebe Unter Mithilfe von Jürgen Thöny aus Schaan hat die LGU einen zweiseitigen Umweltberater für das Gaststättengewer- be erstellt und an die Gastronomiebetrie- be verschickt. Der Berater enthält Hin- weise über die Eindämmung der Abfall- flut, umweltverträgliche Produkte, Recy- clingmöglichkeiten und anderes mehr. Schutz der Gebirgsflora Beweidungsvorschriften wichtig für Pflanzenschutz 1952 wurde das Einzugsgebiet des Mal- bunbaches zum Pflanzenschutzgebiet er- klärt. 1960 wurde das Pflanzenschutzge- biet um die Alpe Sareis ergänzt, sodass das Gebiet Steg — 
Hahnenspiel — Nospitz — Augstenberg 
— Sareis — 
Gamsgrat — Sassfürkle — 
Stachlerkopf — 
Bergle vor «Ausgraben, Ausreissen und Pflücken von Pflanzen und Blumen» verschont bleiben sollte. In den vergangenen Jahren mussten jedoch in den geschützten Lagen (insbesondere Bergle und Sareis) unlieb- same Erfahrungen mit der Schafalpung gemacht werden. Was dem Menschen verboten, wurde den Schafen 
— auch «biologische Rasenmäher» genannt 
— er- laubt. Die von der LGU angeregten Gespräche mit allen Beteiligten führten 1987 nicht zur gewünschten Lösung der Schafalpung in einem abgegrenzten, geeigneten 
Ge- biet. Die LGU und die BZG (Botanisch- Zoologische Gesellschaft) erachten es da- her als zweckmässig, die Verordnung zum Pflanzenschutzgebiet um einen Passus zu erweitern, in dem botanisch wertvolle La- gen auch vor Beweidung geschützt wer- den. Diesbezügliche Abklärungen sind im Gange. 
Magerwiesen, Streue- mahd, Rossheuwiese Begriffsklauberei gefährdet Schutz der Magerwiesen Nach den jahrelangen Bemühungen der LGU zur Ausrichtung von Flächenprä- mien für Magerwiesen wurde im Herbst 1987 endlich ein Gesetzesvorschlag in den Landtag eingebracht, der von der LGU vollumfänglich begrüsst werden kann. Der Landtag hat nun allerdings entschlos- sen, das Gesetz in einer Landtagskom- mission nochmals zu überarbeiten. Of- fenbar geht es dabei vor allem um einen Wortstreit (ist Magerwiese oder Streue- mahd oder Rossheuwiese das richtige Wort?). Die LGU hat die Landtagsabge- ordneten angeschrieben und dem Missfal- len Ausdruck gegeben, dass mit dieser Verschiebung möglicherweise ein weite- res Jahr verstreicht, in welchem die stark bedrohten Magerwiesen gedüngt und da- mit vernichtet werden. Auf eine zügige Kommissionsarbeit ist zu hoffen! Pachtantrag Garselli Angebot der LGU von Triesenberg ausgeschlagen Die LGU hat im November des vergan- genen Jahres bei der Gemeinde Triesen- berg einen Pachtantrag für das Garselli eingereicht, nachdem diese Alpe zur Ver- pachtung ausgeschrieben worden war. Die LGU strebt bekanntlich die Unter- schutzstellung des Unteren Saminatales an, wie es in einer gemeinsamen Stellung- nahme mit dem Liecht.Alpenverein (LAV) vor rund einem Jahr kundge- macht worden ist. Die LGU wendet sich gegen jede Intensivierung der Nutzung der Weidefläche Garselli. Aus diesem Grund ist das Pachtangebot eingereicht worden. Dieser Schritt der LGU ist von privaten Naturschützern äusserst positiv aufge- nommen worden. Spontan sind bei der LGU finanzielle Angebote eingegangen, um den Pachtantrag der LGU zu unters tützn.  Wir konnten daher schliesslich einen jährlichen. Pachtzins von 3 500.  — Franken aus vereinsunabhängigen Mit- teln anbieten. Die Vorstandsmitglieder der LGU haben sich bereiterklärt, 2 000.— Franken aus eigener Tasche da- für aufzubringen. Inzwischen ist mit Schreiben vom 29. 122 1987 ein abschlägiger Bescheid aus Trie- senberg eingegangen. Das Garselli ist an- derweitig gegen einen jährlichen Zins von 1300.— Franken verpachtet worden. Die LGU würde die Pachtbedingungen nicht einhalten, heisst es in dem Schreiben des Gemeindevorstehers von Triesenberg. 
Umweltpreis am ATV 1. Preis für Gernot Keckeis Die LGU vergibt anlässlich des Diplom- abschlusses am ATV einen Preis in der Höhe von 1000.— Franken. Beim diesjäh- rigen Abschluss in der Fachrichtung Ma- schinenbau überzeugte die Diplomarbeit von Gernot Keckeis bezüglich Umwelt- relevanz, Innovation, Umsetzbarkeit und technischem Stand am meisten. Keckeis widmete sich der Wärmerückgewinnung aus dem Abwasser einer Grossiedlung. Ihm hat die Jury den 1. Preis in der Höhe von 600.— Franken zuerkannt. Den 2. Preis in der Höhe von 400.— Franken hat Walter Schäpper mit seiner Arbeit über ein energieautonomes Ferienhaus («Nullenergiehaus») gewonnen. Herzli- chen Glückwunsch an die 
Preisgewinner! Altpapier in Verwaltungen Positive Bilanz einer LGU-Aktion Vor etwas mehr als einem Jahr hat die LGU detaillierte Informationen bezüg- lich der Verwendungsmöglichkeiten von Altpapier in Gemeinde- und Staatsver- waltungen an die betreffenden Stellen ge- schickt (das Amt für 
Gewässerschutz ver- folgt die gleichen Ziele). Heute kann eine teilweise positive Bilanz gezogen werden: Das Umweltschutzpapier (USP) findet laut einer Umfrage in den Gemeinden Schaan, Triesen und Gamprin die breite- ste Verwendung (Gemeindemitteilungen, Kopien, Couverts). In Mauren und Schel- lenberg werden neuerdings 
die Gemein- de-Mitteilungen auf USP gedruckt. In Vaduz, Eschen und Ruggell wird verwal- tungsintern USP verwendet, während die Papierwahl für Aussendungen noch offen ist. Planken stellt zunehmend auf USP um. In Triesenberg liegt der Schwerpunkt noch immer auf dem Normalpapier, wo- bei einzelen Aussendungen auf USP er- folgen. In Balzers gelangt nach wie vor überhaupt kein USP zum Einsatz (Stand Ende 1987). In der Landesverwaltung ist ein einjähri- ger Versuch mit der Verwendung von USP im Landesforstamt und dem Amt für Gewässerschutz angelaufen. Leider kann nach Angaben des Amtes für Perso- nal und Organisation in der Druckerei- zentrale der Landesverwaltung kein USP verwendet werden, da der Kopierauto- mat dafür nicht geeignet ist. Gerade dort würde sich eine Umstellung günstig aus- wirken, da die statistischen Informatio- nen, Landtagsprotkolle, Rechenschafts- berichte, Berichte und Anträge der Re- gierung, die dort gedruckt werden, einige 100 000 Blatt im Jahr ausmachen. Allen, 
-die sich für die Umstellung auf Altpapier eingesetzt haben oder 
einset- zen, sei an dieser Stelle gedankt.
	        

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