5Stellungnahme auszuscheiden. Dies unter anderem aufgrund der aktuellen Wichtigkeit als Refugium für sel- tene Vogelarten wie Gelbspötter, Pirol und Kleinspecht (hoher Altholzanteil etc.). Ausser- dem ist aufgrund der Pflanzengesellschaft und der Lage des Waldes am Rhein ein sich ent- wickelnder Auenwald naheliegender als ein Mittelwald. Grundsätzlich sehen wir Mittelwald als durchaus wertvoll an. Wir sind aber nicht überzeugt, dass die letzten Reste des ehemali- gen Auenwaldes der richtige Ort dafür sind. Insbesondere in den Flächen bei Gamprin, Rug- gell und Schaan unterstützen wir dieses Ziel nicht und sprechen uns vielmehr für Waldreser- vate aus, in denen höchstens Massnahmen zur Verhinderung von Gefährdungen vorgesehen werden. Zu diesem Kritik-Punkt nimmt der Bericht und Antrag überhaupt keine Stellung. Im Rain Für die «Deponie Rain» wird bereits jetzt ein nicht tolerierbarer Freipass an die weitere Aus- weitung des Kiesabbaus gegeben. Begründet wird dies damit, dass es sich um standortge- bundene und hohe öffentliche Interessen han- delt. Die Frage muss aber differenziert betrach- tet werden, insbesondere wo das öffentliche Interesse an Deponieraum wirklich vorhanden ist und ab wo es um Privatinteressen der Kies- ausbeutung geht. Diesen Freipass unterstützen wir nicht und forderten die Streichung der ent- sprechenden Durchführungsmassnahmen, die sich auf die Deponie beziehen. Unser Hinweiswurde
im Bericht der Regierung nicht erwähnt, geschweige denn kommentiert – hingegen jener der Gemeinde Vaduz, welcher auf die Deponie abzielt, sehr wohl. Nichtaufgenommene Flächen Die folgenden Flächen des Waldinventars des Naturvorrangflächeinventars fehlen im aktuel- len Natur- und Landschaftsschutzkonzept für den Liechtensteiner Wald: Schneeflocht, Balzers; Zepfelwäldle, Balzers; Summerhau – Ellholz, Balzers; Undera Bära- wang, Triesen; Breita Zog, Triesen; Underem Mettatag, Triesen; Wesa, Triesen; Gaselfa, Trie- sen; A da Halda, Triesen; Letzenawald, Triesen; Eichholz, Triesen; Grüscha, Triesenberg; Sami- natal, Triesenberg; Bronnaböchel, Schaan; Forstwald, Schaan; Auenwald, Eschen; Mistel- mark – Bärenlöcher, Mauren; Vordera Bauwald, Mauren Wir haben vorgeschlagen, auch die obigen Flächen mindestens als Sonderwaldflächen – die folgenden Flächen aber als Waldreservate auszuscheiden: Auenwald, Eschen; Grüscha und Saminatal, Triesenberg; Zepfelwäldle, Balzers; Undera Bärawang, Breita Zog, Underem Mettatag, Gaselfa und Eichholz, Triesen; Brunnaböchel, Schaan; Mistelmark – Bärenlöcher, Mauren Diese Vorschläge wurden ignoriert. Einige Flächen wurden hingegen verkleinert oder von den Waldreservaten (stärkerer Schutzstatus) zu den Sonderwaldflächen (schwächerer Schutz- status) verschoben (bspw. Alta Bach, Retta). Die vorgenommene Ausscheidung von Sonderwaldflächen und Waldreservaten in Liechtenstein ist quantitativ beacht- lich. Die eigentlichen Konflikte löst sie aber nicht.
In mehreren ehemaligen Auenwäldern (Balzers Rheinau, Gamprin Rheinau und Ganada, Ruggel- ler Rheinau, Schaan Unterau) ist vorgesehen, Sonderwaldflächen auszuscheiden mit dem Ziel, Mittelwaldstrukturen zu schaffen. Für die vor- gesehenen Gebiete in Gamprin beispielsweise empfiehlt das Naturvorrangflächeninventar aber ein Waldreservat und insbesondere auch keine Eingriffe.