Volltext: LGU Mitteilungen (1999) (47)

7Stellungnahme 
gemein formuliert, dass diese für die Entschei- dungsträger keine konkreten Handlungsanwei- sungen bieten. Von einer Umsetzung derer in die Praxis kann, auch aus den Formulierungen der folgenden Artikel nicht ausgegangen werden. Die Forderung der LGU lautete, in den Grund- sätzen eine Hierarchie einzubringen, nach der die Nachhaltigkeit den obersten Grundsatz dar- stellt. D.h. alle Aktivitäten im Tourismus müssen sich an diesem obersten Handlungsprinzip orientie- ren. Denn unserer Ansicht nach sind lokale Res- sourcen und Landschaft die Existenzgrundlage des Tourismus überhaupt und ein nachhaltiger Umgang mit diesen mehr als notwendig. Nach- haltigkeit an sich ist aber ein schwammiger Begriff. Deshalb haben wir auch eine Prä- zisierung dieses durch eine Erweiterung der Grundsätze vorgeschlagen. Unter anderem sind auch in der Tourismus- entwicklung  die regionalen Wertschöpfungs- kreisläufe zu stärken, ein qualitatives Wachstum anzustreben, Landschaftsbild und Naturhaushalt als touristisches Grundkapital zu schützen, den Verbrauch regionaler Ressourcen, Produkte und alternativer Energieträger zu fördern sowie gesamthaft eine Reduktion des Ressourcen- verbrauchs 
anzustreben. Nach Meinung der Regierung sei eine solche Definition jedoch nicht notwendig. Sie ist der Überzeugung, dass eine geeignete Konkreti- sierung der Nachhaltigkeit in ausreichendem Mass über den Leistungsauftrag eingebracht werden kann. Anzumerken sei hier nur, dass der Leistungsauftrag zum einen über den Verwal- tungsrat von Liechtenstein Tourismus, zum ande- ren über einen sogenannten Tourismusfachtag, an dem sich die gesamte Tourismuswirtschaft trifft, aber keine VertreterInnen aus dem Umweltbereich einbezogen werden, erarbeitet wird. Ob dann in diesem Rahmen Zeit und Inter- esse vorhanden ist, sich über eine nachhaltige Entwicklung Gedanken zu machen, bezweifeln wir.Griffige 
Instrumente notwendig Dabei stellt gerade der Tourismus hohe An- sprüche an den Verbrauch von Land und Land- schaft. Zudem sind neben den direkt und indirekt vom Tourismus profitierenden Betrieben auch die unterschiedlichen Bereiche der Verwaltung, wel- che die Tourismusbranche mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen versorgen, betrof- fen. All diese Bereiche gilt es zu koordinieren und in effizienter Weise zu lenken. Damit ist es not- wendig den Verwaltungen ein griffiges Instru- ment bereit zu stellen, mit dem sie eine nachhal- tige Tourismuspolitik umsetzen können. Deshalb haben wir die Einbettung eines Touris- mus-Konzeptes in den Richtplan gefordert, um einen einheitlichen Entwicklungsplan für den Sachbereich Tourismus zur Verfügung zu 
haben. Auf diese Anregung ist die Regierung jedoch nicht eingegangen. Mitsprache an der Zukunft Liechtensteins Das Tourismusgesetz ist sicher nur eine Möglich- keit, die Anliegen der Umwelt in den Prozess einzubringen. Im Gesetz müssen aber doch die Grundrichtung der Entwicklung des Tourismus und deren Rahmenbedingungen festgelegt wer- den. Diese sind aus unserer Sicht zu unklar und für eine nachhaltige Entwicklung ungenügend. Die LGU hat sich auch in der Arbeitsgruppe zum neuen Tourismus-Leitbild Malbun engagiert. Grundsätzlich war der von Triesenberg gewählte Ansatz sehr positiv und es hat den VertreterIn- nen der LGU auch wirklich die Möglichkeit gege- ben ihre Sichtweise und wünschbaren Entwick- lungen im Malbun einzubringen. Möchte die LGU Projekte lancieren, die auch in Richtung nachhaltiger Tourismusentwicklung wirken, sind allerdings gewisse Mitwirkungs- und Mit- sprachemöglichkeit grundsätzlich notwendig um einen nützlichen Beitrag leisten zu können.
	        

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