Volltext: LGU Mitteilungen (1999) (46)

5Gutachten 
Förderung des landwirtschaft- lichen Bauwesens Das bestehende Gesetz über die Förderung des landwirtschaftlichen Bau- wesens stammt aus dem Jahre 1975 und genügt in verschiedener Hinsicht den heutigen Ansprüchen nicht mehr. Seit 1997 arbeitet deshalb eine Arbeits- gruppe der Regierung an einer Neufassung des Gesetzes. Die LGU hat im Februar dieses Jahres dazu Stellung genommen und in der Folge ein Gutach- ten in Auftrag gegeben. Das Gesetz darf aus ökologischer Sicht einer nachhal- tigen Entwicklung nicht im Wege stehen, sondern muss diese fördern. Zielformulierungen Das Kulturland soll in quantitativer und quali- tativer Hinsicht langfristig gesichert und unter Berücksichtigung von Umwelt-, Pflanzen- und Tierschutz genutzt und gepflegt werden. Eine bestimmte Selbstversorgung ist nicht nur im Sinne der Krisenversorgung sondern auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit und sozialer Aspekte der Arbeitsplatzerhaltung anzustreben. In diesem Sinn müssen ökologische Kriterien auch in den Rahmen- und Grundbedingungen aufgeführt sein. Grundsätzlich entspricht dies der altbekannten Forderung, staatliche Sub- ventionen auf Widersprüche zu ökologischen Kriterien und einer nachhaltigen Entwicklung zu überprüfen. Landschaftspflege und -entwicklung Wenn das neue Gesetz auch Betriebe mit an- deren Tieren als Rindvieh fördert, hat dies auch einen Einfluss auf die Landschaft. Im Berg- gebiet ist der Einsatz von Kleinvieh auf steilen Hängen und Randflächen sinnvoll. Waldfreie Flächen in Hanglagen tragen zum Bild unserer Kulturlandschaft bei. Zudem benötigen wir diese Flächen, um eine nachhaltige Entwick- lung Liechtensteins im Landwirtschaftsbereich gewährleisten zu können. Im Talraum besteht allerdings ein Konflikt zwischen der Nutzung von Flächen mit Klein- vieh und dem Naturschutz. Schafhalter be- kommen offensichtlich von den mittels Rind- vieh genutzten Flächen keinen genügend grossen Anteil an Flächen. Dadurch wird bereits heute der Druck auf extensive Flächen undgenerell 
auf Naturschutzflächen erhöht. Es besteht eine Konkurrenzsituation zwischen Weideflächen für Schafe und die dem Natur- schutz dienenden Extensivflächen zur Ver- netzung und Aufwertung von Biotopen und Landschaft. Bei verstärkter Förderung von Kleinvieh, müsste also auch tatsächlich das Ziel bestehen, Flächen für diese Betriebszweige bereit zu stellen. Um unsere heutige Pflanzen- und Tierwelt zu erhalten, muss die Fläche der noch vorhande- nen naturnahen Biotope im Talgebiet minde- stens verdoppelt werden. Raumplanung Aufgrund raumplanerischer Überlegungen besteht in Zusammenhang mit Aussiedlerhöfen eine schwierige Problematik. Die Landwirtschaft trägt durch Aussiedlungen und Teilaussiedlungen, ebenfalls zur Zersied- lung bei. Neuere Erkenntnisse in der Aussied- lung von landwirtschaftlichen Betrieben zeigen denn auch, dass Landwirtschaftsbetriebe vor- teilhaft in der Nähe der Dorfränder angesiedelt werden, da die Bewirtschaftung nicht mehr unter der Distanz zwischen Hof und Feld leidet und die Dienstleistungsbetriebe im Dorf vom Aussiedlungsbetrieb günstiger genutzt werden können. Für die immer intensiver werdende Direktvermarktung ist ein naher Standort beim Dorf ebenfalls von Vorteil. Die Aussiedlung von Landwirten mit ihren Familien aus der dörflichen Struktur hat auch gesellschaftliche Auswirkungen. Infrastrukur- ausgaben für Stromanschluss, Strassenausbau und -Unterhalt, Wasserver- und Abwasserent- sorgung sind weitere Folgen. Die Aussiedlung von Landwirtschaftsbetrieben hat auch Auswir- kungen auf die Lebensrhythmen und Kreisläufe der wildlebenden Tiere und Pflanzen wie auch auf das Landschaftsbild. Immer weitere Gebiete des Talraumes werden durch die andauernde Anwesenheit und Ausübung von Tätigkeiten der Menschen in der Kulturlandschaft geprägt und auch beeinträchtigt. Die immer häufigere Umgestaltung von Aus- siedlerhöfen für die gewerbliche Nutzung stellt eine besonders problematische Entwicklung dar. Die Zweckentfremdung eines Aussiedler- hofes hin zu einem Gewerbebetrieb, zu einem
	        

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