Volltext: LGU Mitteilungen (1999) (46)

14VorstandMalanser-Waldstrasse 
Eine geplante Waldstrasse auf den Mal- anser hat in der Bevölkerung von Eschen, in der Naturschutzkommission der Regierung und auch im Gemeinderat von Eschen heftige Diskussionen aus- gelöst. Ein 20 Jahre altes Projekt wurde aus der Schublade hervorgeholt und sollte jetzt endlich verwirklicht werden. Nach heftigen Interventionen von ver- schiedenen Seiten wird das Projekt vom Amt für Wald, Natur und Landschaft jetzt gemeinsam mit der Gemeinde und einem externen Berater überarbeitet. Die LGU forderte eine konstruktive Arbeitsweise der Naturschutzkommis- sion Nach einer Begehung und Diskussion in der Naturschutzkommission der Regierung ent- flammte die Auseinandersetzung um das veral- tete Projekt definitiv. Die LGU verlangte Aus- kunft darüber ob für den Malanser auch alternative Erschliessungs- und Holzerntekon- zepte geprüft wurden. Dies deshalb weil das vorliegende Projekt auf den Naturschutz und auf die Erholungsnutzung bezogen eindeutige Mängel aufwies. Alternativen seien geprüft worden, seien aber nicht sinnvoll – vorgestellt  wurden diese Prü- fungen jedoch nie. Ganz offensichtlich bestand von Seiten des Amtes und des Gemeindeför- sters kein Interesse an Alternativen und deren Prüfung. Darauf hin wendete sich die LGU an Umwelt- minister Norbert Marxer und stellte die Arbeits- weise der Naturschutzkommission in Frage. Es kann unserer Ansicht nach nicht die Aufgabe der Naturschutzkommission sein für vorliegen- de Projekte ökologische Rechtfertigungen zusammenzutragen. Es scheint auch kein kon- struktiver Ansatz zu sein, wenn sich die Kom- mission mit einem Projekt konfrontiert sieht, an dem lediglich marginale Änderungen vorge- nommen werden können, dessen Grundstruk- tur aber auf keinen Fall in Frage gestellt werden darf. Es kann ebenfalls nicht der Sinn der Kommission sein, wenn sie lediglich Projekte gutheissen oder ablehnen würde. Mit einem anderen Ansatz könnten aus Natur-schutzsicht 
auf sinnvolle Varianten hingewiesen und damit Regierung und Gemeinden wirklich beraten werden. Aus der schweizerischen Praxis für die Beur- teilung von Subventionsgesuchen für Erschlies- sungsanlagen können wertvolle Hinweise entnommen werden. Bereits für die Vorstudie von subventionierten Erschliessungsanlagen müssen Nutzungs- bezogene Interessen (möglichst quantifiziert), raumbezogene Interessen und Problemstellung sowie die umfassenden Zielsetzung beschrieben werden. Dazu gehören neben den forstlichen Kriterien insbesondere der Natur- und Land- schaftsschutz, Fuss- und Wanderwege, Jagd- und Fischerei, Tourismus, geschützte Tier- und Pflanzenvorkommen, betroffene Inventar- objekte, historische Verkehrswege, geschützte Kulturdenkmäler, etc. Für die Problemstellung werden explizit die Hauptprobleme und Interessenskonflikte angesprochen. Aufgrund dieser Vorstudie werden dann ver- schiedene Varianten (die zwingend aufzuzeigen sind) beurteilt und nicht ein einzelnes Projekt! Auf dieser Ebene fällt der Entscheid für eine Variante unter Berücksichtigung der verschie- denen Interessen. Die detaillierte Grundlagenerhebung erfolgt dann auf Stufe des Vorprojektes. Die Lösungs- variante wird bezüglich der verschiedenen Interessen optimiert. Die Umweltrelevanz muss detailliert aufgezeigt werden. Hier müssen ebenfalls bereits vorbeugende, allenfalls Ersatzmassnahmen sowievorbeugende Mas- snahmen zur Zweckentfremdung festgelegt werden. Im Grunde genommen geht es bei diesem Vor- gehen darum verschiedene Lösungsvarianten hinsichtlich aller relevanter Aspekte zu analysie- ren, die Entscheidungssituation transparent zu gestalten und vor allem dem Entscheidungs- träger, alle wesentlichen Entscheidungsgrund- lagen in übersichtlicher Form zu präsentieren.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.