Volltext: LGU Mitteilungen (1999) (45)

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Exotische Stimmen im Bannriet Lebensbedingungen für 8 Tier- und Pflanzenarten Die 8 ausgewählten Tier- und Pflanzenarten leben in jeweils anderen Biotopen. So benötigt der Sumpfrohrsänger speziell bewirtschaftete Gräben, der Mohn Ackerrandstreifen, die Sibi- rische Schwertlilie Streuerieder, der Laubfrosch flache sonnenbeschienene, im Winter zeitweise austrocknende Wasserflächen, der Neuntöter Niederhecken mit Dornensträuchern oder Sträuchern mit spitzigen Ästen, die Zaun- eidechse Steine, Holz-, Sand- oder Erdhaufen und die Gemeine Sichelschrecke lange Gras- halme. Der Weissstorch wiederum braucht eine speziell vielfältige Struktur der Landschaft, die die Biotope der vorher genannten 7 Arten beinhaltet. Dieses Jahr werden Massnahmen umgesetzt, welche die genannten Biotope schaffen oder entsprechend pflegen. Die Grösse der Massnahmen, die jetzt um- gesetzt werden soll, verspricht Erfolg bei der Erhaltung oder Wiederansiedlung einer Population der jeweiligen Art. Für jede Art ist genau formuliert ob mittels der vorgeschla- genen Massnahmen die Brut, das Vorkommen oder welches andere Ziel angestrebt wird. Landwirtschaftliche Nutzung im Sinne der Natur und der Bewirtschafter Die Landwirtschaft soll weiterhin die Hauptnut- zung des Gebietes bleiben. Deshalb überlegten die Projektbegleiter Klaus Büchel, Oliver Kopp und GeorgWilligemeinsammitdenBewirt- schaftern welche Massnahmen ergriffen wer- den können, ohne dass der Einzelbetrieb dadurch in Schwierigkeiten kommt – das heisst es ging darum auf Betriebsebene zu optimie- ren. Die Kontakte und Gespräche mit den BewirtschafterInnen bezogen deshalb den Gesamtbetrieb mit ein und beschränkten sich nicht auf ihre Flächen im Bannriet. Die Beteiligten Mit zwölf Bewirtschaftern und einer Bewirt- schafterin wurden Massnahmen festgelegt, die danach beim Landwirtschaftsamt für Abgel- tungsbeiträge angemeldet wurden. Die Mass- nahmen werden dieses Jahr teilweise im 
Frühling (Extensivwiesen), im Verlauf des Jahres (Wasserflächen) oder spätestens im Spätherbst (Hecken) umgesetzt. Teilweise entstehen zusätzliche finanzielle Auf- wendungen die nicht über das Abgeltungs- gesetz gedeckt sind – bspw. durch eine teurere Samenmischung für die Ackerrandflächen die ökologisch wertvoller ist also diejenige, die im Abgeltungsgesetz gefordert wird; oder auch für das Erstellen und Pflegen von Wasser- flächen. Solche Mehraufwendungen möchten wir über Patenschaften decken. Sie erhalten in den nächsten Tagen einen Prospekt, mit dem Sie eine solche Patenschaft über- nehmen können. Sie können dies direkt finanziell oder auch durch konkrete Mit- arbeit an diesem Projekt tun!
	        

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