Volltext: LGU Mitteilungen (1999) (45)

11Untersuchung 
Rheindamms als schützenswertes Biotop auf- merksam gemacht werden. «…Du und ich am Rhein allein, so sollt’s nicht nur am Sonntag sein…» Laut der Umfrage möchten viele Erholungssu- chende den Rheindamm jederzeit als Freiraum nutzen können. Um ungestört zu sein, wählt man für seine Aktivitäten bisher am besten die autofreien Strecken des Rheindammes. Tat- sache ist, dass die grösste für das Befahren mit Motorfahrzeugen erlaubte Strecke auf der Höhe von Vaduz liegt. Genau dort also, wo die Bevölkerungsdichte und damit verbunden tendentiell auch der Anteil der Erholungs- suchenden am höchsten ist. Eine Sperrung für den motorisierten Verkehr gilt dort theoretisch nur am Samstag ab 14:00 Uhr und für den Sonntag. Im Talraum Liechtensteins werden naturnahe Landschaften mit der dazugehörigen Artenviel- falt immer seltener. Bereits jetzt reichen die Naturvorrangflächen nicht mehr aus, um die Erhaltung der Artenvielfalt langfristig zu garan- tieren. Aus Sicht des Naturschutzes sollten des- halb artenreiche Standorte wie die Rheindam- minnenseite unter Schutz gestellt und wo notwendig entsprechend gepflegt werden. Laut der Umfrage wird die generelle Sperrung des Rheindammes von einer Mehrheit befür- wortet. Wenn man sich sowohl von Seiten der (Erholungs-) Gesellschaft als auch von Seiten des Naturschutzes konkrete Gedanken dazu macht, den Rheindamm als Erholungsort und auch als Biotop aufzuwerten, so kommt man letztlich an einer Diskussion bezüglich der mög- lichen Sperrung für den Verkehr nicht vorbei. Vorschläge für die Diskussion und Aufwertung des Rheindamms: • Überprüfung der Auswirkungen einer gene- rellen Sperrung des Rheindammes für den motorisierten Strassenverkehr auf alle Berei- che (Erholung, Verkehr...) durch Sperrungwährend 
einer Probezeit (beispielsweise für einen Monat). • Durchführung einer Studie betreffs der Aus- wirkungen des motorisierten Verkehrs auf dem Rheindamm auf das Ökosystem (Mes- sungen der Belastungen von Schwermetallen, Abgasen, organischen Schadstoffe usw. und deren Konsequenzen auf Pflanzen, Tieren, Böden etc.). • Präsentation der Ergebnisse dieser beiden Untersuchungen für eine breite Öffentlich- keit. Im Zuge dessen ist es auch gut denkbar, repräsentative Bevölkerungsbefragungen durchzuführen. • Auf dieser Grundlage, ist eine kohärente Ent- scheidung bezüglich des motorisierten Ver- kehrs auf dem Rheindamm möglich. Daraus lassen sich auch für jetzt bereits befahrene Strecken Zwischenlösungen ableiten (Ein- schränkung, Geschwindigkeitsbegrenzung...). • Anlegen eines Naturlehrpfades um auf die Besonderheiten des Rheindammes aufmerk- sam zu machen, sowie Abhaltung dazu- gehöriger Informationsveranstaltungen. • Renaturierung bestimmter Bereiche des Alpenrheines zur Erhöhung der Attraktivität als Lebensraum und Erholungsort unter Beachtung des Hochwasserschutzes. • Berücksichtigung der Anliegen der Erholungs- suchenden und des Naturschutzes bei allen eventuellen Änderungen im Bezug auf den Rheindamm (Infrastrukturausbau, Nutzungs- änderung...).
	        

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