Volltext: LGU Mitteilungen (1993) (28)

Als Dank für seine langjährige Tätigkeit als Präsident der LGU wurde Dr. Peter Goop bei seinem Rücktritt an der letzten Mitgliederversammlung ein Wildmauser-Apfelbaum versprochen, der jetzt im Herbst gepflanzt wurde. Auf den Bildern sehen wir Vor- standsmitglied Hanspeter Senn in Aktion. Daneben nach getaner Arbeit die neue Prä- sidentin Barbara Rheinberger und Peter Goop mit den beiden Söhnen Jörg und Chri- stian. 
LGU-Mitteilungen 
Dezember 1993 anlage, Deponien, Sonderabfall, 
Kom-postieren  und vieles mehr. Da viele LGU-Mitglieder einen Kleber auf dem Briefkasten haben und daher den Bericht nicht bekommen, bitten wir um kurzen telefonischen Hinweis, damit wir ein Exemplar zustellen kön- nen. Der Umweltbericht hat übrigens ein sehr positives Echo ausgelöst. Entwässerung Küblesmähder Für oder gegen die Natur? In den letzten LGU-Mitteilungen haben wir berichtet, dass die LGU und die Botanisch-Zoologische Gesellschaft (BZG) befürchten, dass bei einer Ver- besserung des Wasserabflusses aus dem Gebiet Küblesmähder im Schellenber- ger Riet auch das Naturschutzgebiet Ruggeller Riet negativ betroffen wird, da das Wasser über den Weitriet-Graba im Schutzgebiet abgeleitet werden soll. Hierzu ist eine Ausweitung des Weit- rietgraba und eine Absenkung der Sohle notwendig. Zwischenzeitlich ist eine Besprechung und eine Begehung unter Einbezug der LGU und der BZG durchgeführt wor- den. Die Umweltverbände wurden mit dem Argument konfrontiert, dass eine Verbesserung des Abflussregimes im Weitrietgraben früher oder später ohnehin erforderlich sei, da ansonsten Landwirtschaftsflächen ausserhalb des Schutzgebietes vernässt würden. Aus diesem Grund haben sich die involvier- ten Umweltverbände bereiterklärt, die Öffnung des Weitrietgrabens zu akzep- tieren. Allerdings wurden daran die fol- genden Bedingungen geknüpft: a) Die Standorte von gefährdeten Pflanzenarten (u.a. Seerosen) müssen als Stillgewässer erhalten bleiben oder notfalls in ruhende Gewässerab- schnitte, die den Graben begleiten, ver- pflanzt werden. b) Die Arbeiten im Schutzgebiet wer- den von einer botanisch fachkundigen Person begleitet. Diese bezeichnet vor Ort die bedeutenden Standorte und achtet darauf, dass die unter a) erwähn- ten Massnahmen korrekt durchgeführt werden. c) Bei dieser Gelegenheit sollen im Rahmen des Laubfroschprojektes ge- eignete Lebensräume für den Laub- frosch im Naturschutzgebiet geschaffen werden. 
d) Die Grundwasserverhältnisse dürfen sich im Schutzgebiet nicht verändern, d.h. dass das Projekt allein der Verbes- serung des Wasserabflusses im Gebiet Küblesmähder dienen darf, und nicht zu einer Entwässerung des Natur- schutzgebietes Ruggeller Riet führen darf. Wir sind uns bewusst, dass es sich hier- bei um eine sehr heikle Aufgabe han- delt. Wir setzen unser ganzes Vertrauen in die beteiligten Personen, dass die Naturwerte im Schutzgebiet erhalten bleiben. Wir tun dies auch deshalb, weil 
wir auf Seiten des projektierenden In- genieurs, Herrn Werner Steiner, des Landesforstamtes und des Tiefbauam- tes mit unseren Anliegen auf Verständ- nis gestossen sind. Parallel dazu muss jedoch Vorsorge ge- troffen werden, dass der Düngeeintrag ins Gebiet Küblesmähder minimiert wird und insbesondere auch ein Dünge- abstand zu den Entwässerungsgräben eingehalten wird, um im Schutzgebiet keinen Düngeeffekt zu erzielen, der die sensiblen 
Pflanzenarten ausrotten würde.
	        

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