Volltext: LGU Mitteilungen (1993) (27)

LGU-Mitteilungen Oktober 1993 Rheinberger, zu einer Begehung ins Ruggeller Riet eingeladen. Im Gebiet Küblesmähder/Weitried im und am Na- turschutzgebiet Ruggeller Riet soll der Wasserabfluss verbessert werden. Es existieren mehrere Projektvarianten, ausgearbeitet durch das Ingenieurbüro Sprenger und Steiner, Die LGU ist sich mit der Botanisch- Zoologischen Gesellschaft einig, dass ein solches Projekt auf das Schutzge- biet negativen Einfluss haben kann (veränderte Feuchtigkeitsverhältnisse, Abflussregime in Gräben, Einfluss auf Bodenstruktur und Vegetation). Die LGU und die BZG haben es daher übernommen, eine Empfehlung aus der Sicht des Naturschutzes auszuarbeiten. Wesentliche Ergebnisse: Ein Was- serrückhaltebecken soll auf bisher in- tensiv genutztem Boden angelegt wer- den, um wertvolle Binsen- und Streue- flächen zu erhalten. Zweitens muss der Weitrietgraben als stehendes Gewässer erhalten bleiben, da sich dort Gelbbau- chunken, Wasserfrösche, Ringelnattern und weitere seltene Tier- und Pflanzen- arten eingestellt haben. 
Unabhängig von diesem Projekt hat die LGU für das Gebiet Küblesmähder einen Vorschlag zur Landschaftsgestal- tung und Förderung der Artenvielfalt durch Heckenpflanzungen, Grabenaus- weitungen, Torfstiche und Extensivie- rung der landwirtschaftlichen Nutzung ausgearbeitet. Anlass dazu ist ein um- fangreicher Landkauf durch die Regie- rung im Gebiet Küblesmähder, welches gemeinsam mit den LGU-eigenen Par- zellen in jenem Gebiet völlig neue Ge- staltungsmöglichkeiten eröffnet. Igelschutz ernst genommen LGU hat Verstösse gegen Igelschutzverordnung angezeigt Im Juli 1992 hat die Regierung die Ver- ordnung zum Schutz des Igels erlassen. Im wesentlichen schreibt die Verord- nung den Winzern vor, wiederverwend- bare blaue Netze statt gelbe Wegwerf- netze als Schutz vor gefrässigen Vögeln einzusetzen. Überschüssiges Netzmate- rial darf nicht lose am Boden liegen- 
bleiben, sondern muss zusammenge- rollt werden und alle 5 bis 10 m einen 15 cm hohen Durchlass für Igel aufwei- sen. Das Landwirtschaftsamt kann Ein- wegnetze zulassen, wenn sie flächen- deckend gespannt werden und einen Mindestabstand von 40 cm vom Boden aufweisen, wobei überschüssiges Netz- material nicht lose am Boden liegen bleiben darf, sondern am Tage der An- bringung durchgehend aufgebunden werden muss. Gegen diese Bestimmungen in der Ver- ordnung wird vor allem bei den Vadu- zer Winzern in grossem Stil verstossen. Die LGU hat sich daher entschlossen, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Die Polizei ermittelt nun in dieser Sache. Unbewilligter Brückenbau im Saminatal Wo bleibt die Abbruchverfügung? Die LGU-Präsidentin Barbara Rhein- berger staunte nicht schlecht, als sie auf Umweltpreis an LISAbsolventen   Nach längerem Unter- bruch konnte die LGU am diesjährigen LIS- Abschluss wieder ein- mal den Umweltpreis verleihen, da meh- rere Arbeiten aus der Sicht des Um- weltschutzes äusserst interessant waren. Der Hauptpreis ging an Markus Mähr für seine Arbeit über die Windenergienutzung. Den Nebenpreis bekamen Jörg Hofinger und Patrick Fuchs für ihre Gemeinschaftsarbeit über ein Energiekonzept für ein Industrieunternehmen.
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.