Volltext: LGU Mitteilungen (1992) (23)

LGU-Mitteilungen 
Oktober 1992 Neben vielen begrüssenswerten Neue- rungen im Gesetzesentwurf  — 
so die be- griffliche Einführung von Landschafts- schutzgebieten und Pufferzonen, die generelle Schutzbestimmung für Ma- gerstandorte, die Förderung 
der Natur- und Umwelterziehung, 
die Selbstver- pflichtung für die Öffentlichkeitsarbeit und schliesslich auch 
die von der LGU bereits' im Vorfeld geforderte Be- schwerdebefugnis für Organisationen des Natur- und Umweltschutzes, weist der Entwurf nach Meinung der LGU auch erhebliche Mängel auf. 
Dies sind im wesentlichen die folgenden: • Die Erarbeitung eines Natur- und Landschaftsschutzkonzeptes 
mit konkreten Schutzzielen und der Umschreibung der nötigen Massnahmen  ist im Entwurf nicht ent- halten. • Statt alle gefährdeten Lebensräume mit 
einem generellen Schutzstatus zu 
belegen, beschränkt sich der Ent- wurf auf die Feucht- und Trockenstandorte. • Das Instrument der Ruhezonen, das unter anderem auch im wildbiologi- schen Gutachten vorgeschlagen worden ist, fehlt im Entwurf. • Es fehlen konkrete Aussagen 
über die Vernetzung ökologisch bedeut- samer Lebensräume und die ökolo- gischen Ausgleichsflächen. • Den Gemeinden, denen der Schutz ihrer eigenen Naturwerte ein beson- deres Anliegen 
sein sollte, werden im 
Gesetzesentwurf keine klaren Aufgaben zugewiesen. • Über Entschädigungen für Leistun- gen im Interesse des Naturschutzes, die beispielsweise von Landwirten erbracht werden, schweigt sich der Entwurf aus. • Der 
gesamte Bereich der Finanzie- rung 
und personellen' Bewältigung der Naturschutzarbeit wird nicht an- gesprochen. Kunsteisbahn Vaduz Die Lage ist zunehmend verwirrend Der Vaduzer Gemeinderat lässt nicht locker. Er möchte eine demontierbare Kunsteisbahn für den Hartplatz neben dem Fussballfeld in Vaduz anschaffen. Wir waren überrascht von der Zei- tungsmeldung, dass die Gemeinde be- reits den Auftrag für die Anschaffung der Eisbahn zum 
Offertpreis von rund Fr. 450 000.— (ohne bauliche Massnah- men) erteilt hat (Liecht. Vaterland v. 25. 8. 1992). Die Aussprache zwischen der LGU und Mitgliedern des Gemein- derates, des Sportreferates und der Lie- ferfirma (Sulzer, Escher Wyss in Vor- 
arlberg) zum Thema Kunsteisbahn hat also offensichtlich keinen 
Erfolg ge- bracht. Die erheblichen 
Bedenken der LGU (wir berichteten darüber 
in den letzten LGU-Mitteilungen) konnten keineswegs zerstreut werden. Der hohe Stromverbrauch (etwa der Strombedarf von 60 Familien), die Verwendung des Kältemittels Freon (FCKW!), die 
feh- lende Abwärmenutzung und andere Mängel aus der Sicht 
des Umwelt- schutzes lassen von der Installation einer solchen Anlage abraten. Erstaunlich ist 
in diesem Zusammen- hang, 
dass die Gemeinde Vaduz den Auftrag erteilt hat,. obwohl von. Seiten des Hochbauamtes die Baubewilligung abgelehnt worden ist. Inzwischen hat auch die Regierung die Beschwerde der Gemeinde Vaduz 
abgewiesen. Alpenkonvention wird konkreter 'Auf dem Weg zu einem Alpenbewusstsein? Am 1./3. Oktober fand 
in Schwan- gau/Bayern die Jahresfachtagung der CIPRA statt (vgl. Presseausschnitt und Wortlaut der 
Resolution in diesen Mit- teilungen). Liechtenstein nahm durch den 
bisherigen Präsidenten Mario E Broggi, den neuen Präsidenten Josef Biedermann und Wilfried Marxer- Schädler als Vertreter von CIPRA- Liechtenstein an den Präsidiums- und Delegiertenversammlungen teil. Das Thema der Tagung war die Alpen- konvention, die im zusammenwachsen- den Europa eine zunehmende Bedeu- tung bekommt, könnte 
es doch gelin- gen, mit dem Mittel der Alpenkonven- tion nicht nur in der ansässigen Bevöl- kerung ein «Alpenbewusstsein» zu ent- wickeln, sondern auch die spezifischen Besonderheiten und Notwendigkeiten des ökologisch sensiblen Lebens- und Naturraumes Alpen.  in das Bewusstsein aller Europäerinnen und Europäer zu rücken. Dies ist von grosser Bedeutung, wenn es darum geht, auf europäischer Ebene für den Alpenraum Sonderbe- dingungen auszuhandeln, sei es in der Förderung der Berglandwirtschaft, Einschränkungen im Verkehrswesen, strengeren Luftreinhalte- oder Lärm- vorschriften, Massnahmen zur Erhal- tung natürlicher Fliessgewässer und vieles mehr. Insofern stellt die Alpen- konvention ein geeignetes Instrument dar, um nach aussen und nach innen Prozesse- in Gang zu setzen und An- griffe auf den Lebensraum Alpen abzu- wehren.   An der Tagung nahmen über 200 Perso- nen teil,' darunter auch Vertreter der liechtensteinischen Ämter, 'die in den 
Arbeitsprozess der 
Alpenkonvention eingebunden sind. Jagdgesetz wird revidiert Ruhezonen sollen eingeführt werden Aus der Sicht der LGU 
wird die Revi- sion 
des Jagdgesetzes begrüsst. Wir haben jedoch in unserer Vernemlas- sungs-Stellungnahme einige 
Ände- rungsvorschläge unterbreitet. • So sollten neben 
den Interessen der Land- und Forstwirtschaft und der Jagd auch die Interessen des Naturschutzes im Gesetz erwähnt werden. • Nach Meinung der LGU sollten die Schonzeiten für das jagdbare Wild so geregelt werden, dass auf jeden Fall die Schonzeit vor Wintereinbruch beginnt. • Es wird von der 
LGU sehr begrüsst, dass im Jagdgesetz 
Ruhezonen vorgese- hen werden sollen. Die im Gesetzesentwurf  vorliegende Formulierung ist je- doch verwirrend und unpräzise, wes- halb wir einen Gegenvorschlag unter- breitet haben. Rhy-Fäscht 1992 Fröhlicher Anlass — mit Grund zur Freude? Am 30. August haben wir  wiederum gemeinsam mit anderen Vereinen, die sich gegen die geplanten Rheinkraft- werke wehren, das Rhy-Fäscht durch- geführt. Diesmal wollten wir nicht so sehr Informationen vermitteln, son- dern einen fröhlichen Anlass organi- sieren. Viele Kinder und Erwachsene nutzten die Gelegenheit, die Clowns, Pantomimen, Jongleure, und auch die Geschichten im Märchenzelt su sehen und 
zu hören. Ob es wegen der projektierten Rhein- kraftwerke bereits Grund zum feiern gibt, lässt sich derzeit wohl noch nicht sagen. Man hört jedoch von verschie- denen Seiten, dass die Rheinkraft- werke «gestorben» seien. Wir können allerdings erst beruhigt sein, wenn das Projekt von offizieller Seite begraben worden ist. Das lehrt uns auch Rüthi: 1965 planten die Nordostschweizeri- schen Kraftwerke NOK (die auch bei den Rheinkraftwerken mit im Spiel sind) ein ölthermisches Kraftwerk in Rüthi, zehn Jahre später ein Atom- kraftwerk. Beide Projekte sind am Widerstand der Bevölkerung, vor allem aus Vorarlberg, gescheitert. Heute planen die NOK an gleicher Stelle ein Gas-Öl-Kombikraftwerk. Die Elektrizitätsgesellschaften haben einen langen Atem. Wir müssen ihn deshalb auch haben!
	        

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