Die Mohrenmakis im Regenwald von Madagaskar sind ein Beispiel für den. unschätz- baren Naturreichtum, der in den Tropenwäldern vorkommt. (Bild: WWF/Y.-J. Rey-Miller)
LGU-Mitteilungen Dezember. 1991 Anregung 3 Aus dem soeben vom Landtag geneh- migten Rechenschaftsbericht der Regie- rung für das Jahr 1990 ist zu entnehmen, dass sich die Gesamteinnahmen des Landes Liechtenstein 1990 auf 365 Mio. Franken (Seite 56 des Berichtes) belie- fen. Für die Entwicklungshilfe gab das Land Liechtenstein einen Betrag von Fr. 3 250 000.— aus (Seite 8 des Berichtes). Auch andere Beiträge des Staates kom- men Menschen in den Entwicklungslän- dern zugute. Die Regierung kann des- halb durchaus davon ausgehen, dass sie den Zielsetzungen des entwicklungspoli- tischen Leitbildes von 1981 gerecht wird. Bei allem Verständnis für die Probleme der Entwicklungsländer kann die Regie- rung nicht übersehen, dass in
Zukunft voraussichtlich erhebliche Aufwendun- gen des Landes für die Unterstützung des Demokratisierungsprozesses in Ost- europa und der wirtschaftlichen Ent- wicklung von wenig begünstigten Lan- desteilen in den südlichen Ländern Eu- ropas zukommen. Anregung 4 Bei der Beeinflussung der Wirtschafts- beziehungen mit den Ländern der Drit- ten Welt sind der 'Regierung enge Gren- zen gesetzt. Über den Zollvertrag mit der Schweiz ist die handelspolitische Ordnung unseres Landes insoweit vor- gegeben, als nach Artikel 8 des Zollver- trages die Schweiz ermächtigt ist, Han- delsverträge auch mit Wirksamkeit für Liechtenstein abzuschliessen. Liechtenstein ist deshalb über die Frei- handelsverträge und Zollabkommen, die die Schweiz auch mit Gültigkeit für unser Land abgeschlossen hat, in die eu- ropäische und auch in die globale Wirt- schaftsordnung eingebunden. Das Prin- zip dieser Weltwirtschaftsordnung ist der Freihändel, der festgelegt ist, im Ab- kommen zur Schaffung der Europäi- schen Freihandelszone (EFTA), der auch unser Land angehört, wie auch im Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemein-schaft mit Gültigkeit für Liechtenstein. Weitere Verpflichtungen ergeben sich aus den GATT-Verträgen, die es nicht erlauben würden, Importverbote zu sta- tuieren. Im Hinblick auf ihre internatio- nalen Verpflichtungen haben die eu- ropäischen Staaten von Importverboten weitgehend abgesehen. Als weiteres Ar- gument wird angeführt, der Import von tropischen Hölzern sei heute mengen- mässig unbedeutend. Nach dem Jahr- buch der FAO über forstwirtschaftliche Erzeugnisse dienen 83% der Abholzun- gen dem lokalen Bedarf an Brennholz, 13% lokalen kommerziellen Zwecken und nur 4% Exportzwecken. Nach Auskunft des Schweizerischen Bundesamtes für Aussenwirtschaft (BAWI) trifft dies auch für den schweizerisch-liechtenstei- nischen Wirtschaftraum zu. Die Erhe- bungen durch das Bundesamt hätten er-
geben; dass der Umfang von Importen von tropischen Hölzern äusserst gering sei und zudem noch im Sinken begriffen. Die Regierung möchte mit diesen Aus- führungen das Problem des Handels mit Tropenhölzern keineswegs bagatellisie- ren. Sie muss aber festhalten, dass sie auf die Wirtschaftsbeziehungen der Länder der westlichen Welt mit den Entwick- lungsländern nur einen äusserst beschei- denen Einfluss ausüben kann. Anregung 5 Die Regierung hat einen wesentlichen Beitrag zur Verringerung des Energie- verbrauches in Liechtenstein geleistet. Bei neuen Landesbauten legt die Regie- rung grossen Wert auf optimale Isolation und optimale Abstimmung der Heizan- lagen. Zur Sanierung bestehender Ge- bäude wendet die Regierung jährlich namhafte Mittel auf. Die Regierung hat aber auch Vorschrif- ten für die Verringerung des Energiever- brauches durch Private erlassen. Durch baugesetzliche Bestimmungen wurden Normen gesetzt, welche eine bessere Iso- lation für den privaten und öffentlichen Wohnungsbau vorschreiben. Das gleiche gilt für Verwaltungs-, Geschäfts- und In-
dustriegebäude. Aufgrund des Luftrein- haltegesetzes und der. dazu erlassenen Verordnungen wurden Bestimmungen erlassen, die dazu führen, dass über den Einbau neuer Heizanlagen nicht nur der Schadstoffausstoss verringert wird, son- dern auch der Verbrauch an Brennstof- fen. Grosses Augenmerk hat die Regie- rung der Förderung des öffentlichen Verkehrs gewidmet. Der liechtensteini- schen Bevölkerung steht heute ein gut ausgebautes Verkehrsnetz mit einem ge- genüber früher wesentlich verbesserten Fahrplan und sehr günstigen finanziellen Bedingungen zur Verfügung. Dies sind nur einige Beispiele, die darle- gen sollen, dass die Regierung durchaus bereit ist, bei der Verringerung des En- ergieverbrauches mitzuwirken. Trotz- dem ist sich die Regierung bewusst, dass bei der Verringerung des Energiever- brauches auch in Zukunft viele weitere -Anstrengungen erforderlich sind. Die Regierung hofft, mit diesen Aus- führungen dargelegt zu haben, dass sie bereit ist, ihren Beitrag bei der Verwirk- lichung der Zielsetzungen Ihrer Petition zu leisten. Die Regierung begrüsst es sehr, wenn Sie und Ihre Organisationen sie dabei unterstützen.»