Biobrücken können durchgetrennte Biotope wieder miteinander verbinden. (Aus: SBN — Schweizer Naturschutz 5/91)
LGU-Mitteilungen Dezember 1991 Biobrücken — ein Zukunftsthema Immer stärker werden die Lebensräume der Wildtiere durch das dichte Netz von Verkehrswegen beeinträchtigt. Durch den Bau von Biobrücken für das Wild können die negativen Auswirkungen des Bahn- und Strassenbaus gemildert
wer- den. Dies gilt
speziell für abgezäunte Strassen wie z. B. Autobahnen, die un- überwindlich sind. Biobrücken sind be- grünte
Brücken oder Überführungen, die eigens für Wildtiere gebaut
werden. In Liechtenstein könnte eine Biobrücke über die Landstrasse zwischen Schaan und Nendeln möglicherweise zu einer Verbesserung der Lebensraumsituation führen. Eitle Überführung südlich des Steinbruches würde eine direkte Verbin- dung vom Wald ins Naturschutzgebiet Schwabbrünnen Äscher herstellen. Die Wanderbewegung für Amphibien sowie kleine und grössere
Säugetiere, u.a. Rehe und Hirsche, wäre leichter und ge- fahrloser. Wir haben beim FL-Tiefbauamt einen entsprechenden Hinweis plaziert. Sitzung mit Umwelt- schutzkommissionen Am 22. Oktober hat bereits die 8. Sit- zung mit allen Umweltschutz-Kommis- sionen des Landes auf Einladung der LGU stattgefunden. Ziel der Sitzung war es, eine Übersicht über die Aktivitä- ten der einzelnen Kommissionen zu be- kommen. Die Vielzahl der angefange- nen Aktionen zeigt, dass die Kommissio- nen mit viel Schwung an ihre Arbeit' gehen.
Ein Grossteil der laufenden Ge-
schäfte dreht sich rund um die Abfall- wirtschaft (Abfallvermeidung, Sammel- stellen, Kompostierung, Sonderabfall u.a.). Es werden aber auch Naturschutz- fragen (z.B. Magerwiesen), Energiefra- gen
(z.B. Sonnenenergie) und Boden- schutzfragen (z. B. Moorbodenschutz, Klärschlamm), um nur einige zu nennen, aufgegriffen. An der nächsten gemeinsamen
Sitzung wird der Naturschutz im Mittelpunkt stehen. Lärmschutzgesetz An 30 Franken scheiden sich die Geister! Relativ deutlich ist im September das neue Gesetz zum Schutz gegen.
Lärm in einer Volksabstimmung verworfen wor- den. Daran hat auch die kleine Abstim- mungskampagne der LGU nichts ändern können. Einziger Ablehnungsgrund war die Lärmabgabe von 30 Franken. Ein Volksentscheid ist zu respektieren, da hilft alles nichts. Es liegt nun am Land- tag, das Lärmschutzgesetz ohne Lärmab- gabe
wieder in Beratung zu ziehen und zum Abschluss zu bringen. Radiosendeturm auf Rotenboden . Der geplante
Sendeturm im Triesenber- ger
Rotenboden (Endausbauhöhe ca. 60 Meter) soll die derzeitige Sendeanlage auf dem Buchserberg ersetzen. Er dient der . Ausstrahlung der schweizerischen Programme ebenso wie der liechtenstei- nischen Programme. Nach unserer Mei- nung eignet sich der Standort Rotenbo- den aus landschaftsästhetischen Grün- den zweifellos besser als der ursprüng-
lich anvisierte Standort Hinterprofat- scheng. Dennoch sollte die Umweltver- träglichkeit der Sendeanlage abgeklärt werden. So sollten unter anderem die möglichen Folgen der Strahlenbelastung eruiert werden. Raumplanung: Arbeitsgruppe mit LGU-Einsitz Über ein Raumplanungsgesetz wird in Liechtenstein schon lange diskutiert. Erstmals zeigt jetzt die Regierung ein ernsthaftes Interesse, in dieser Frage einen Schritt weiter zu kommen. Sie hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, ein Raumplanungsgesetz zu erarbeiten. Die LGU hat Antrag gestellt,
in dieser Ar- beitsgruppe mitarbeiten zu können. Er- freulicherweise hat die Regierung die- sem Antrag stattgegeben, sodass wir unser Vorstandsmitglied, Frau Dr. Ur- sula Wachter, Anwältin aus Vaduz, in die Arbeitsgruppe entsenden konnten. Wer weiss, ob ein wirksames Raumplanungs- gesetz
nicht plötzlich im Vereinten Eu- ropa für uns zu einem zentralen Instru- ment wird, um gewisse
unerwünschte Entwicklungen abzubremsen. Neues von der CIPRA Die Internationale Alpenschutzkommis- sion (CIPRA) entwickelt sich immer mehr zur anerkannten Organisation des Natur- und Umweltschutzes im Alpen- raum. An der Delegiertenversammlung vom 10. Oktober 1991, an welcher das Liechtensteinische CIPRA-Komitee durch Wilfried Marxer-Schädler vertre- ten war, zeigte sich dies an der Entste- hung mehrerer nationaler CIPRA-Ko- mitees sowie an einem ständig länger werdenden Tätigkeitsbericht. An der Delegiertenversammlung wurden neue Statuten verabschiedet, die den gewach- senen Anforderungen an die CIPRA ge- recht werden sollen. Die anschliessende Jahresfachtagung widmete sich der Frage «Was ist uns die Erhaltung der tra- ditionellen bäuerlichen Kulturlandschaft wert?» Es war unbestritten, dass die tra- ditionelle Kulturlandschaft unbedingt schützenswert ist, dass dies aber ange- sichts eines steigenden internationalen Konkurrenzdruckes nur durch Entschä- digungszahlungen .an die Landwirte für erbrachte ökologische Leistungen zu be- werkstelligen ist. Die nächste Jahresfachtagung findet vom 1.-3. Oktober 1992 in Füssen/Bay- ern statt. Das Tagungsthema lautet «Die Alpenkonvention - eine Zwischenbi- lanz». Bekanntlich ist Anfang November dieses Jahres in Salzburg die Alpenkon- vention, unter anderen auch von Liech- tenstein, unterzeichnet worden.