Volltext: LGU Mitteilungen (1991) (20)

Biobrücken können durchgetrennte Biotope wieder miteinander verbinden. (Aus: SBN — Schweizer Naturschutz 5/91) 
LGU-Mitteilungen Dezember 1991 Biobrücken — ein Zukunftsthema   Immer stärker werden die Lebensräume der Wildtiere durch das dichte Netz von Verkehrswegen beeinträchtigt. Durch den Bau von Biobrücken für das Wild können die negativen Auswirkungen des Bahn- und Strassenbaus gemildert 
wer- den. Dies gilt 
speziell für abgezäunte Strassen wie z. B. Autobahnen, die un- überwindlich sind. Biobrücken sind be- grünte 
Brücken oder Überführungen, die eigens für Wildtiere gebaut 
werden. In Liechtenstein könnte eine Biobrücke über die Landstrasse zwischen Schaan und Nendeln möglicherweise zu einer Verbesserung  der Lebensraumsituation führen. Eitle Überführung  südlich des Steinbruches würde eine direkte Verbin- dung  vom Wald ins Naturschutzgebiet Schwabbrünnen Äscher herstellen. Die Wanderbewegung  für Amphibien sowie kleine und grössere 
Säugetiere, u.a. Rehe und Hirsche, wäre leichter und ge- fahrloser. Wir haben beim FL-Tiefbauamt einen entsprechenden Hinweis plaziert. Sitzung mit Umwelt- schutzkommissionen Am 22. Oktober hat bereits die 8. Sit- zung  mit allen Umweltschutz-Kommis- sionen des Landes auf Einladung  der LGU stattgefunden. Ziel der Sitzung   war es, eine Übersicht über  die Aktivitä- ten der einzelnen Kommissionen zu be- kommen. Die Vielzahl der angefange- nen Aktionen zeigt, dass die Kommissio- nen mit viel Schwung  an ihre Arbeit' gehen. 
Ein Grossteil der laufenden Ge- 
schäfte dreht sich rund um die Abfall- wirtschaft (Abfallvermeidung, Sammel- stellen, Kompostierung, Sonderabfall u.a.). Es werden aber auch Naturschutz- fragen (z.B. Magerwiesen), Energiefra- gen 
(z.B. Sonnenenergie) und Boden- schutzfragen (z. B. Moorbodenschutz, Klärschlamm), um nur einige zu nennen, aufgegriffen. An der nächsten gemeinsamen 
Sitzung   wird der Naturschutz im Mittelpunkt stehen. Lärmschutzgesetz An 30 Franken scheiden sich die Geister! Relativ deutlich ist im September das neue Gesetz zum Schutz gegen. 
Lärm in einer Volksabstimmung  verworfen wor- den. Daran hat auch die kleine Abstim- mungskampagne der LGU nichts ändern können. Einziger Ablehnungsgrund war die Lärmabgabe von 30 Franken. Ein Volksentscheid ist zu respektieren, da hilft alles nichts. Es liegt nun am Land- tag, das Lärmschutzgesetz ohne Lärmab- gabe 
wieder in Beratung  zu ziehen und zum Abschluss zu bringen. Radiosendeturm auf   Rotenboden . Der geplante 
Sendeturm im Triesenber- ger 
Rotenboden (Endausbauhöhe ca. 60 Meter) soll die derzeitige Sendeanlage auf dem Buchserberg  ersetzen. Er dient der . Ausstrahlung  der schweizerischen Programme ebenso wie der liechtenstei- nischen Programme. Nach unserer Mei- nung  eignet sich der Standort Rotenbo- den aus landschaftsästhetischen Grün- den zweifellos besser als der ursprüng- 
lich anvisierte Standort Hinterprofat- scheng. Dennoch sollte die Umweltver- träglichkeit der Sendeanlage abgeklärt werden. So sollten unter anderem die möglichen Folgen der Strahlenbelastung   eruiert werden. Raumplanung: Arbeitsgruppe mit LGU-Einsitz   Über ein Raumplanungsgesetz wird in Liechtenstein schon lange diskutiert. Erstmals zeigt jetzt die Regierung  ein ernsthaftes Interesse, in dieser Frage einen Schritt weiter zu kommen. Sie hat eine Arbeitsgruppe beauftragt, ein Raumplanungsgesetz zu erarbeiten. Die LGU hat Antrag gestellt, 
in dieser Ar- beitsgruppe mitarbeiten zu können. Er- freulicherweise hat die Regierung  die- sem Antrag  stattgegeben, sodass wir unser Vorstandsmitglied, Frau Dr. Ur- sula Wachter, Anwältin aus Vaduz, in die Arbeitsgruppe entsenden konnten. Wer weiss, ob ein wirksames Raumplanungs- gesetz 
nicht plötzlich im Vereinten Eu- ropa für uns zu einem zentralen Instru- ment wird, um gewisse 
unerwünschte Entwicklungen abzubremsen. Neues von der CIPRA Die Internationale Alpenschutzkommis- sion (CIPRA) entwickelt sich immer mehr zur anerkannten Organisation des Natur- und Umweltschutzes im Alpen- raum. An der Delegiertenversammlung   vom 10. Oktober 1991, an welcher das Liechtensteinische CIPRA-Komitee durch Wilfried Marxer-Schädler  vertre- ten war, zeigte sich dies an der Entste- hung  mehrerer nationaler CIPRA-Ko- mitees sowie an einem ständig  länger werdenden Tätigkeitsbericht. An der Delegiertenversammlung  wurden neue Statuten verabschiedet, die den gewach- senen Anforderungen an die CIPRA ge- recht werden sollen. Die anschliessende Jahresfachtagung  widmete sich der Frage «Was ist uns die Erhaltung  der tra- ditionellen bäuerlichen Kulturlandschaft wert?» Es war unbestritten, dass die tra- ditionelle Kulturlandschaft unbedingt schützenswert ist, dass dies aber ange- sichts eines steigenden internationalen Konkurrenzdruckes nur durch Entschä- digungszahlungen .an die Landwirte für erbrachte ökologische Leistungen zu be- werkstelligen ist. Die nächste Jahresfachtagung  findet vom 1.-3. Oktober 1992 in Füssen/Bay- ern statt. Das Tagungsthema lautet «Die Alpenkonvention -  eine Zwischenbi- lanz». Bekanntlich ist Anfang  November dieses Jahres in Salzburg  die Alpenkon- vention, unter anderen auch von Liech- tenstein, unterzeichnet worden.
	        

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