Volltext: LGU Mitteilungen (1991) (20)

Der dynamisch fliessende Rhein würde durch die Rheinkraftwerke ein jähes Ende erfahren. (Bild: S. Gähwiler) 
LGU-Mitteilungen Dezember 1991 Rheinkraftwerke-News Während das Konsortium inzwischen den Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) zu den Rheinkraftwerken fertig- gestellt hat, haben wir im August dieses Jahres bereits zum 5. Mal das Rhy- Fäscht bei der alten Holzbrücke durch- geführt. Diesmal haben wir uns als be- sondere Attraktion einen Fragenpar- cours einfallen lassen. Jung und Alt hat sich mit kniffligen Fragen rund um den Rhein und die Rheinkraftwerke ausein- andergesetzt. Als wahrer Kenner des Natur- und Erholungsraumes Rhein hat sich dabei der Sieger des Wettbewerbes, Huldi Hug aus Grabs, erwiesen. Für uns ist der Schutz der Rheinland- schaft vordringlich. Das Konsortium möchte dagegen Strom erzeugen. Am 28. November d. J. hat das Konsortium den UVB, der nachweisen soll, dass die geplanten Rheinkraftwerke keine Ge- fahr für die Umwelt darstellen, den Behörden in Bern, St. Gallen und Vaduz übergeben. • «Erfolgreiches» Naturschutz- Symposium Das Publikumsinteresse, das Presseecho, die Qualität der Referate und die Orga- nisation unseres Naturschutz-Symposi- ums vom 18./19. Oktober können als ge- lungen bezeichnet werden. Indes war die Bilanz über den Naturwerteverlust in Liechtenstein erschütternd. In allen Re- feraten kam zum Ausdruck, wie stark 
Dieser Bericht wird nicht nur die Behör- den beschäftigen, sondern auch uns. Spätestens wird dies dann sein, wenn das Projekt öffentlich aufgelegt und die Ein- sprachemöglichkeit eröffnet wird. Wann genau dies sein wird, wissen wir aller- dings noch nicht. Wir haben uns aber diesbezüglich bei der Regierung bereits schriftlich erkundigt. Bei dieser Gele- genheit haben wir die Regierung auch aufgefordert, auf das Konsortium Druck auszuüben, damit uns ein Umweltver- träglichkeitsbericht ausgehändigt wird. Sonst wird eine fachlich fundierte Be- gutachtung kaum möglich sein. Wir haben ausserdem beantragt, dass für die Einsprachen eine angemessene Frist ein- geräumt wird. Wir werden uns zu gegebener Zeit, d.h. nach Vorliegen der Prüfergebnisse durch die Behörden, wenn der UVB zur öffentlichen Auflage kommt, intensiv damit befassen, um eine wohlbegrün- dete Einsprache gegen das Bauvorhaben einlegen zu können. der Aderlass in der Natur bereits ge- wirkt hat. Im Liechtensteiner Talraum existieren nur noch Restbestände und Naturinseln der ehemals weit verbreite- ten Halbtrockenrasen, Streurieder oder Auenwälder, und selbst diese letzten Ökonischen stehen unter starkem Druck. Der Vorstand der LGU hat daher be- schlossen, den Naturschutz im Jahre 1992 zum Haupttätigkeitsfeld zu ma- chen. Falls nötig werden andere Akti- vitäten zurückgestellt, um im Natur- 
schutzbereicb endlich eine Trendwende herbeizuführen. Wir werden in den nächsten LGU-Mitteilungen detaillier- ter über das Tätigkeitsprogramm Natur- schutz informieren. Ausweitung Rheindamm in Vaduz? Südlich der Rheinbrücke Vaduz—Sevelen ist eine Ausweitung des Rheindammes im Gespräch. Der Dammweg soll dem Vernehmen nach eine Direktverbindung zum Industriegebiet herstellen und muss somit als erste Etappe einer Entlastung der bestehenden Strasse gewertet wer- den. Nachdem der Radweg bereits auf den Vorgrundweg verbannt wurde, soll nun wohl der Motorfahrzeugverkehr auf dem Rheindamm noch attraktiver ge- macht werden. Bekannterweise induzie- . ren aber noch mehr und bessere Strassen in der Regel mehr Verkehr. Aus diesem Grund lehnt die LGU in einem Schrei- ben an die Gemeinde Vaduz eine Ver- besserung der Verkehrssituation für Mo-. torfahrzeuge auf dem Rheindamm ent- schieden ab. Im Gegenteil hält die LGU an der Forderung fest, den Rheindamm auf der gesamten Strecke motorfahr- zeugfrei zu halten. Der Ausbau des Rheindammes südlich der Rheinbrücke wird sicherlich die Diskussion über eine Ortsumfahrung von Vaduz auf dem Rheindamm wieder aufflackern lassen. Revision Luftrein- halteverordnung Die Luftreinhalteverordnung aus dem Jahre 1987 ist bereits in einigen Punkten revisionsbedürftig. Ein Änderungsvor- schlag wurde in die Vernehmlassung ge- schickt. Die LGU hat die spezialisierte.   Firma .«Oekoscience» in Zürich beauf- tragt, eine kritische Stellungnahme aus- zuarbeiten. Diese Stellungnahme wurde vom Vorstand der LGU genehmigt und an die Regierung weitergeleitet. Eigens haben wir noch bemängelt, dass Holzab- fälle wie beispielsweise Spanplatten, be- schichtete, lackierte Hölzer und ähnli- ches gemäss Verordnungsentwurf in mit- telgrossen Anlagen verbrannt werden dürfen z.B. in Schreinereien — während das Liechtensteinische Abfallgesetz vor- schreibt, dass solche Abfälle in der tech- nisch besser ausgerüsteten Kehrichtver- brennungsanlage in Buchs verbrannt werden müssen. Wir sprechen uns klar für die strengere Auslegung gemäss Ab- fallgesetz aus.
	        

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