Volltext: LGU Mitteilungen (1990) (15)

LGU-Mitteilungen 
August 1990 Aus der Arbeit des Vorstandes Naturhaus Die Pläne verdichten sich Sehr zu unserer Freude schreitet die Pla- nung der Neubauten im Regierungsvier- tel zügig voran. Denn damit rückt auch die seit 1977 von der LGU und anderen Vereinen geforderte Einrichtung eines Naturhauses immer näher. Nach wie vor ist das Verweserhaus (das erste Haus nördlich des Regierungsgebäudes) als Standort für ein künftiges Naturhaus im Gespräch. Die LGU konnte sich anläss- lich mehrerer Besprechungen von der po- sitiven Haltung der Regierung und des Hochbauamtes gegenüber eines Natur- hauses überzeugen. Inzwischen haben wir mit mehreren an- deren liechtensteinischen Organisationen des Natur- und Umweltschutzes verein- bart, eine gemeinsame Stellungnahme zu- handen der Regierung auszuarbeiten, in welcher die Anforderungen an ein Natur- haus aus der Sicht des privaten Natur- und Umweltschutzes bekanntgegeben werden, und zwar betreffend der Doku- mentation, Forschung und der Ausstel- lungen im Naturhaus, wie auch betref- fend der Trägerschaft. Diese Stellungnah- me soll dazu beitragen, dass das Natur- haus ein lebendiges Zentrum des Natur- schutzes in Liechtenstein wird. Kritik am Waldgesetz- entwurf Der Vernehmlassungsentwurf weist viele Mängel auf Die Regierung hat den Entwurf für ein neues Waldgesetz in die Vernehmlassung geschickt, an welcher wir uns beteiligt haben. Generell haben wir den Eindruck, dass die Naturschutzanliegen zu wenig stark zum tragen kommen, weshalb wir viele Änderungsvorschläge unterbreitet haben. Es würde zu weit führen, sie alle aufzuzählen. Exemplarisch verweisen wir aber auf drei sehr wichtige Punkte, in welchen wir dem Gesetzesentwurf gänz- lich widersprechen. a) Unseres Erachtens hat der Wald die seinerzeitige ökonomische Funktion ver- loren. Die ökologischen Funktionen des Waldes können daher stärker in den Vor- dergrund treten. Daher fordern wir, dass die Waldpflege und Waldnutzung auf die aus Sicherheitsgründen notwendigen (Schutzwald) oder wirtschaftlich vertret- baren (Nutzwald) Waldareale begrenzt wird. Besonders schützenswerte Waldge- biete (Naturwälder, naturnahe Wälder, 
sonstige biologische und kulturhistorisch bedeutsame Wälder) sind als Natur- schutzgebiete im Sinne des Naturschutz- gesetzes auszuweisen. Sie sollen ein re- präsentatives Schutzflächennetz ergeben. b) Im Abschnitt über Waldrodungen sind wir strikte dagegen, dass Ersatz für Ro- dungen in Geldform geleistet werden kann. Wir fordern im Falle von Rodun- gen Realersatz, damit die Waldfläche nicht verkleinert wird. Der Realersatz muss nicht nur flächen-, sondern auch funktionsgleich sein. Es muss zudem dar- auf geachtet werden, dass ökologisch wertvolle Gebiet nicht von dieser Mass- nahme berührt werden. c) Wir haben auch kein Verständnis für die Verwendung von Düngemitteln und Pestiziden im Wald und sprechen uns für ein generelles Verbot aus, das nur durch eine zeitliche und räumliche Ausnahme- bewilligung der Regierung unter beraten- der Mitwirkung des Landesforstamtes, des Amtes für Gewässerschutz und der Naturschutzkommission aufgehoben wer- den darf. Soweit einige wenige Punkte aus unserer Stellungnahme zum Entwurf für ein neu- es Waldgesetz. Wer die Stellungnahme im Wortlaut haben möchte, dem schicken wir sie gerne zu. Neue Perspektiven für Schlosswald Ein eigendynamischer Naturwald ist denkbar Der Schlosswald befindet sich im Besitz S. D. Fürst Hans-Adam II. Es handelt sich um einen stabilen Buchenwald, der auch ohne forstwirtschaftliche Nutzung nicht die Gefahr in sich birgt, dass Schä- digungen des Waldes überhandnehmen könnten. Diese Grundvoraussetzung und die offene Frage über die künftige Nut- zung des Schlosswaldes hat den Präsiden- ten der LGU, Dr. Peter Goop, bewogen, mit dem Landesfürsten das Gespräch über den Schlosswald zu suchen. Aus der Sicht der LGU wäre die Entlassung des Schlosswaldes aus der forstlichen Nut- zung nicht nur ein interessantes Experi- ment, sondern auch eine Erweiterung in der Betrachtungsweise des Waldes. Ähnliches passiert momentan im Sihl wald in Zürich. Im Mai dieses Jahres fand daher eine Exkursion unter Beteiligung S. D. Hans-Adam II., Dr. P. Goop, M. E Broggi, F. Näscher, B. Ospelt und dem Betriebsleiter der fürstlichen Waldungen in Kolang (Steiermark), Dipl. Ing. Rams- 
kogler, in den Sihlwald. Die Exkursion wurde von Stadtforstmeister Speich gelei- tet und diente der Abklärung der Frage, ob ,für den Schlosswald eine ähnliche Neuorientierung, wie dies im Falle des Sihlwaldes geplant ist, denkbar wäre. Ein forstwirtschaftlich ungenutzter, sich selbst überlassener Wald stellt ein Natur- erlebnis ersten Ranges dar. Davon konn- ten sich auch die Exkursionsteilnehmer überzeugen. Erfreulicherweise zeigte sich S. D. Fürst Hans-Adam II. anlässlich der Exkursion nicht abgeneigt, die neuen Ideen in die Überlegungen über die künftige Nutzung des Schlosswaldes einfliessen zu lassen. Wir sind überzeugt, dass dies der richtige Weg für eine Neuorientierung in der Waldwirtschaft ist. Historische Verkehrswege LGU beantragt Inventarisierung hIstorischer Wege In der Schweiz wird, gestützt auf das Na- tur- und Heimatschutzgesetz, ein Inven- tar historischer Verkehrswege der Schweiz (IVS) erstellt. Als solche Wege gelten nicht nur ehemals bedeutende Al- penpässe, sondern ebenso Saumpfade; die Dörfer miteinander verbunden ha- ben, ehemalige Waldwege, Alpwege oder Strassen. Durch die ausufernde Bautätig- keit und die Errichtung neuer Strassen besteht die Gefahr, dass Wege zerstört oder umfunktioniert werden, ohne dass deren ehemalige Bedeutung immer be- kannt ist. Das Inventar soll daher zumin- dest vorhandene Wissenslücken doku- mentarisch schliessen, um allenfalls den Schutz dieser am meisten bedrohten Kul- turdenkmäler anzuordnen. Das Inventar soll Akzente für die Raumplanung, die Öffentlichkeitsarbeit und den integralen Landschaftsschutz setzen. Die LGU hat bei der Regierung bean- tragt, dass Liechtenstein analog zur Schweiz ein Inventar über historische Verkehrswege erstellt, um diese Kultur- denkmäler besser zu schützen. Oftmals lassen sie sich in ein Wanderwegnetz inte- grieren oder sind bereits integriert, ohne dass die Benützer davon wissen. Mittels Hinweistafeln könnte allenfalls sogar ge- schichtliches Wissen in freier Natur ver- mittelt werden.
	        

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