Volltext: LGU Mitteilungen (1990) (14)

Förderung des öffentlichen Verkehrs und dem Abfall-Leitbild geäussert, sowie eine Stellungnahme zum Schalenwildgutach- ten (siehe Beitrag über Wintergatter) ab- gegeben. Das Gesetz zur Förderung des öffentli- chen Verkehrs ist ein Rahmengesetz mit 
wenigen konkreten Aussagen. Wir haben uns teilweise für griffigere Formulierun- gen ausgesprochen. Das Abfall-Leitbild findet unsere Zustimmung. Es geht jetzt nur darum, die Ideen, die im Leitbild formuliert sind, innert nützlicher Frist zu realisieren. Naturschutzgebiet Gutenberg? Am 26. März haben wir alle involvierten Kreise zu einer Diskussion über die Zu- kunft der Burg und des. Burghügels Gu- tenberg eingeladen: Gemeindevorste- hung und Umweltschutz-Kommission Balzers, Rebbaugenossenschaft Guten- berg, Landesforstamt, Landesplanung, Botanisch-Zoologische Gesellschaft, Hi- storischer Verein (Abteilung Ausgrabun- gen), Schräglift-Referendumsleute, Bil- dungshaus Gutenberg und wir waren ver- treten. Die Diskussion war von gegensei- tigem Verständnis geprägt. Es war für alle eine informative Runde, an welcher die 
jeweiligen Wünsche und Zukunftsvorha- ben vorgestellt wurden, um sie gegenein- ander abstimmen zu können. Sehr erfreulich ist aus unserer Sicht zu werten, dass keine Widerstände vorhan- den sind, den Burghügel Gutenberg unter Naturschutz zu stellen. Schon vor Jahren wurde darüber diskutiert, ohne das Vor- haben zu realisieren. Jetzt kann also ein neuer Anlauf genommen werden, um den einzigartigen Pflanzenstandort Guten- berg gesetzlich zu schützen. Die Idee, im angrenzenden  Junkerried einen Weiher zu schaffen, der teils Naturschutzzwecken vorbehalten, teils der Öffentlichkeit zu- gänglich sein soll, könnte in diesem Zuge allenfalls mit verwirklicht werden. Wir werden dieses Anliegen auf jeden Fall weiterverfolgen. 
LGU-Mitteilungen Juni 1990 worden. Zum einen handelt es sich um den Russausstoss der Postautos. Es gibt heute die Technologie, um den Russau- stoss zu vermindern. In der Antwort der Regierung wurde uns bestätigt, dass die in Verkehr befindlichen Postautos mit entsprechenden Filtern ausgerüstet wer- den, wenn dies machbar ist. Neue Fahr- zeuge müssen solche Filter aufweisen. Wir verfolgen übrigens mit Interesse den Versuch in der Stadt Zürich, Busse auf Gasantrieb umzurüsten. Sollte ein positi- ves Ergebnis herauskommen, wäre dieser Lösung der Vorzug zu geben. Eine andere Anfrage betrifft das Mitfüh- ren von Fahrrädern im Postauto. Nach Auskunft von Regierungsrat Büchel bzw. der PTT hat sich hier noch keine ideale Lösung herausgeschält, nachdem die Postautos in Liechtenstein ohne Postan- hänger verkehren. Für die Fahrt nach Planken können allerdings einige Velos im Kofferraum mitgeführt werden, wenn das grössere Fahrzeug im Einsatz ist. Wenn hierfür Interesse besteht, ist es sinnvoll, dies mit dem Postautohalter di- rekt abzusprechen. Landwirtschaftliche Beratung: ja, aber • • . Derzeit wird in einschlägigen Kreisen über die Einrichtung einer landwirt- schaftlichen Beratungsstelle diskutiert. Die einen bevorzugen eine Beratungsstel- le, die vom Bauernverband geführt wird, die anderen schätzen eine staatliche Be- ratungsstelle positiver ein. Einig ist man sich im Grundsatz, dass die Beratung der liechtensteinischen Landwirte verbessert' werden muss. Die LGU vertritt die Meinung, dass eine  feste Beratungsstelle — 
sei es beim Bau- ernverband, sei es beim Land — 
keine ideale Lösung darstellt. Ein einzelner Be- rater kann die heutigen Anforderungen nicht erfüllen. Wir haben Ackerbau-, Mast- und Milchbetriebe, die einen pro- duzieren konventionell, die anderen inte- griert, einige biologisch. Eine qualitativ hochstehende Fachberatung kann daher nicht von einer einzigen Person geleistet werden. Wir sprechen uns daher dafür aus, dass die Beratung und nicht die Be- ratungsstelle subventioniert wird. Jeder Landwirt kann sich dann die Beratung selbst auswählen. Dieses System ist nicht nur flexibler, sondern auch wirkungsvol- ler und findet zudem die nötige Akzep- tanz bei den Landwirten. Vernehmlassungen Immer wieder werden wir zu Vernehm- lassungen eingeladen. Momentan müssen wir uns noch zum Baugesetz, dem Wald- gesetz und dem Rheingesetz Gedanken machen. Seit den letzten LGU-Mitteilun- gen haben wir uns zum Gesetz über die
	        

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