Volltext: Mehrzweckgebäude Unterm Schloss

Das Feuerlöschgesetz von 1967 
Mıt dem Feuerlöschgesetz vom 18. Juli 1967 begann eine neue, die moderne 
Zeit des Feuerlöschwesens in Liechtenstein. Es ersetzt die längst veraltete Feuer- 
‚öschordnung von 1865 und die Paragraphen 68 und 78 des Feuerpolizeigesetzes 
von 1865. Schon im April 1967 hatte die Regierung mit einer Verordnung die 
staatliche Subventionierung von Feuerlöschmaterialen auf 50% festgesetzt. 
Das neue Feuerlöschgesetz beauftragt die Gemeinden, unter Oberaufsicht 
und mit der Unterstützung des Staates das Feuerwehrwesen in den einzelnen 
Orten zu organisieren. Der Gemeinderat hat eine Feuerwehrkommission zu 
bestellen. 
Als Aufgaben der Feuerwehr nennt das Gesetz die Hilfeleistung bei Bränden 
und anderen Elementarereignissen. Sie kann bei Anlässen öffentlichen Charak- 
ters, zur Föhnwache, für die Verkehrsregelung und zur Aufrechterhaltung der 
öffentlichen Sicherheit zugezogen werden. Die obligatorischen Feuerwehr- 
pflicht für männliche Einwohner zwischen 18 (neu)-60 Jahren bleibt bestehen. 
Jede Gemeinde muss eine Gemeindefeuerwehr organisieren, doch kann der 
erweiterte Gemeinderat eine bestehende Freiwillige Feuerwehr als Gemeinde 
feuerwehr anerkennen. Damit wurde die Freiwillige Feuerwehr Balzers anihrem 
40. Geburtstag zur Freiwilligen Gemeindefeuerwehr Balzers. Werkfeuerwehren 
(Balzers AG) sind im Brandtall dem Kommandanten der Gemeindefeuerwehr 
unterstellt. 
Weiter regelt das Gesetz die Anlage und Pflege von Wasserbezugsorten, die 
Ausrüstung, Leitung, Dienste, Rekrutierung, Instruktion, Übungen und Inspek- 
tionen der ‚— und anderes. 
Im Vernehmlassungsverfahren hatte die Gemeinde Balzers darauf gepocht, 
dass im neuen Gesetz Re Organisation des Zivilschutzes vermehrt berücksich- 
tigt werde. Ausserdem verlangte sie den Einbezug der Zusammenarbeit der 
Feuerwehren, Samaritervereine usw. im Katastrophenfall. Weiter schlug sie nach 
den gemachten Erfahrungen vor, für Waldbrände generelle Organisationsbe- 
stimmungen aufzustellen. 
In den Jahren nach Erlass des neuen Feuerlöschgesetzes standen die Gemein- 
den vor einem Scheideweg. Schon 1912 hatte die damalige Regierung vorgeschla- 
gen, die Gemeinden sollten bestimmte Löschrequisiten gemeinsam beschaffen 
und in der Strukturierung des Feuerlöschwesens gemeinsam vorgehen. Vor einer 
ähnlichen Frage standen die Gemeinden Ende der Sechzigerjahre, als die 
Beschaffung moderner Feuerwehrautos usw. zur Diskussion stand. Einerseits 
war die Brandgefahr nicht mehr so akut wie in früheren Jahrzehnten und 
moderne Löscheinrichtungen machten effezientere und raschere Einsätze mög- 
lich, andererseits tauchten neue Gefahrenquellen auf, die man früher nicht 
gekannt hatte. Mit Bezug auf die grossen Tanklöschfahrzeuge tendierte Balzers 
dazu, sie mit andern Orten gemeinsam zu beschaffen. Der Stützpunktgedanke 
war vorherrschend. So sollte etwa das Oberland und das Unterland je ein grosses 
Tanklöschfahrzeug mit einem ständigen Pikettdienst anschaffen, dessen Einsätze 
mit den Werkfeuerwehren zu koordinieren waren. Später, als die Gemeinde Bal- 
zers ihr Tanklöschfahrzeug schon angeschafft hatte, schlug die Regierung zwei 
Standorte für je ein solches Fahrzeug im Oberland (ein Standort sollte Balzers 
sein) und einen Standort im Unterland vor. Doch nach und nach erwarb jede 
Gemeinde ausser den kleinen Orten Planken und Schellenberg ein eigenes Tank- 
'öschfahrzeug. Planken und Schellenberg benutzen ein Pikett-Fahrzeug. Die 
[dee, zusammen mit Triesen ein Tanklöschauto anzuschaffen, wurde nicht ver 
wirklicht. So ging im Verlauf der Geschichte der Weg von der gemeinsamen 
landschaftlichen Feuerspritze hin zur Vollausrüstung jeder Gemeinde. 
Ausrüstung und Feuerwehrdepot 1967 - 1985 
1967 konnte die Gemeinde Balzers das Areal der Firma Stabag samt Gebäu- 
den erwerben. 1969 und 1973 wurden sie für die Zwecke der Feuerwehr und des 
Wasserwerkes umgebaut und angepasst. 
1972 - die Freiwillige Gemeindefeuerwehr feierte das 50jährige Bestehen - 
erhielt die Gemeinde eın Tanklöschfahrzeug, an welches das Land eine Subven- 
tion von 50% (55400.— Fr.) zahlte mit der Auflage, dass es auch für andere 
Gemeinden in Bereitschaft gehalten werde, dass die Gemeinde ein geeignetes 
Depot erstelle und eine einwandfreie Wartung des Fahrzeuges und die Schulung 
des Personals garantiere. Die Gemeinde erstellte ein Reglement für die Bedie- 
nung und Wartung des Autos, das in unserem dem Föhn ausgesetzten Ort rasche 
und wirkungsvolle Einsätze gewährleistet. 1974 erfolgte auf Beschluss des Liech: 
tensteiner Feuerwehrverbandes die Umstellung der Hydranten, Feuerwehr: 
schläuche und Geräte auf das Storzkupplungs=System. Im gleichen Jahr kamen 
die Gemeinden überein, dass die Kosten für Einsätze der Feuerwehren ausser- 
halb des Heimatortes immer von der Standortgemeinde getragen werden. Weiter 
erfolgte seit 1962 in Balzers der Ausbau des telefonischen Alarmsystems (Nr. 118) 
und der Bau von Brandschutzwegen in den Gemeindewäldern. Nach Erlass des 
Brandschutzgesetzes von 1974/75 nahm man die Brandschutzkontrollen noch 
1975 in Angriff. 1981 erwarb die Gemeinde eine grosse und sehr leistungsfähige 
Motorspritze zum besseren Schutz der abseits gelegenen Objekte wie Aussied- 
'ungen und Burg Gutenberg. 
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