verschiedenen Kontrollen zeigen, welchen Stand das Feuerlöschwesen in Balzers
erreicht hatte und welche Verbesserungen ins Auge gefasst wurden. Obwohl die
Vorstehung in der Regel von erfolgreichen Feuerschauen und Spritzproben
durch Feuerkommission, Baufachkundigen und Landweibel nach Vaduz berich-
;ete und anzeigte, in welchen Häusern etwa der vorgeschriebene Feuerkübel
'ehlte und welche kleinen Strafen er ausgesprochen Tabe — etwa bei Nicht-
erscheinen bei den Feuerwehrübungen — kamen auswärtige Inspektoren zu
grundsätzlicheren Untersuchungsergebnissen und zu kritischerem Urteil.
Die Inspektion von 1887
Eine landesweite Untersuchung von 1887 zeigte, dass das Feuerlöschwesen
ın Liechtenstein viel zu wünschen übrig liess. Die Leute seien zu sparsam und der
Umgang mit leicht brennbaren Stoffen zu sorglos. Erste Priorität sei die Anlage
gut verteilter Wasserbezugsorte für die Feuerwehr. Die Qualität der Spritzen sei
ordentlich», die Anzahl aber ungenügend. Insbesondere mangele es an kleinen
Spritzen, denn auf dem Land, wo die meisten Leute sich tagsüber nicht im Dorf
befänden, seien leichte Löschrequisiten notwendig, die von der kleinen Anzahl
der im Dorf anwesenden Personen rasch und effizient eingesetzt werden könn-
ten. Die Aufbewahrungsorte für das Material seien schlecht, die Feuerwehrleute
‚öllig ungenügend und den Verhältnissen nicht entsprechend ausgebildet
Mit Bezug auf Balzers schlug der Berichterstatter vor, für den Dorfteil Mäls
aine kleine Spritze anzuschaffen. Die Schläuche für die Saugspritze seien an der
dafür vorgesehenen Haspel aufzubewahren und nicht in irgend einer Ecke zu
deponieren. Sehr mangelhaft erschien ihm die Schlauchtrocknungsanlage im
Spritzenhaus; eine solche sei auf der Schattenseite eines hohen Gebäudes zu
arrichten. Weiter solle die Gemeinde je eine einfache Strebeleiter für Balzers und
Mäls, Dachleitern, eine Hängelaterne für das Spritzenhaus, eine bıs zwei Petro-
ıeumlampen für die Beleuchtung des Arbeitsortes sowie ein Windlicht zur Kenn-
zeichnung des Kommandoplatzes bei Einsätzen anschaffen.
Der Berichterstatter bemängelte ausserdem, dass die Einwohnerschaft der
Gemeinde den Vorschriften des Feuerpolizeigesetzes nicht nachlebe, es fehle an
Laternen und Löschwischen. Der Bericht schenkt selbst kleinsten, aber deswe-
zen nicht minder wichtigen Dingen Beachtung: die Tür zum Spritzenhaus sollte
auswärts und nicht einwärts aufgehen, Abzeichen für die Chargenträger seien
aotwendig. An der Tür des Spritzenhauses sei ein Inventarverzeichnis anzubrin-
zen.
Andere Berichte beklagen das ungenügend vorhandene Schlauchmaterial.
Erforderlich sei soviel, dass der an einem Hydranten angeschlossene Schlauch
Im Hintergrund das Spritzenhaus Züghiüsle 1907/190%
mühelos die halbe Strecke zum nächsten Hydranten überbrücke. Schläuche,
Hand- und Standröhren sollten in. Mäls nicht (wie etwa 1899) in einer schwer
arreichbaren Scheune aufbewahrt werden, sondern seien auf zwei verschiedene
Standorte zu verteilen oder doch mindestens mitten im Dorf in einem Kasten zu
deponieren. In Mäls mangele es weiter an zwei Feuerleitern und vier Feuerhaken.
jeder Hydrant sei so zu markieren, dass er auch bei Tiefschnee sofort gefunden
werde.
Die Inspektion von 1912
Nachdem später jahrelang keine eingehende Inspektion in Balzers mehr
stattgefunden hatte, schlug der Obmann des Liechtensteinischen Feuerwehrver-
sandes, Joseph Ospelt, im Juni 1912 der Regierung vor, einen Hydrantenkurs
abzuhalten und durch den Instruktor Ulrich Schläpfer aus Gams das gesamte
Feuerlöschwesen in Liechtenstein überprüfen zu lassen.