LO
Das Fürstentum Liechtenstem
1866 auflöste. Liechtenstein war damit aller Bundespflichten
und von staatsrechtlichen Bindungen frei, Seit 1868 hat Liech-
tenstein kein Militär mehr. Zu besonderer Blüte gelangte das
Land unter der langen Regierung des Fürsten Johann II., der
erstmals 1862 seinem Lande eine konstitutionelle Verfassung
gab. Die neue Verfassung von 1921 baute die Volksrechte
noch bedeutend aus. Der jetzige Fürst Franz Josef II. über-
nahm die Regierung im Jahre 1938. Er ist seit 1943 mit Gräfin
Gina von Wilczek vermählt,
Politische Gestaltung. Das Fürstentum zählte Ende 1947
13150 Einwohner, Die Mehrzahl derselben ist katholisch.
Kirchlich gehört es zum Bistum Chur. Verfassungsrechtlich
ist das Land eine konstitutionelle Erbmonarchie auf demo-
kratischer und parlamentarischer Grundlage. Fürst und Volk
teilen sich. in die Staatsgewalt. Die Volksrechte sind weit-
gehend ausgebaut (Referendum und Initiative), Der vom
Volke alle vier Jahre frei und direkt gewählte Landtag zählt
15 Mitglieder; er bildet die gesetzmäßige Volksvertretung. Die
Regierung besteht aus dem Regierungschef und zwei Regie-
rungsräten und ebenso vielen Stellvertretern, Der Regierungs-
chef und sein Stellvertreter werden über Vorschlag des Land-
tages vom Fürsten ernannt, die Regierungsräte und ihre Stell-
vertreter vom Landtage direkt gewählt. Die Gerichte sind
innerhalb‘ der gesetzlichen Grenzen in ihrer Wirksamkeit
und im gerichtlichen Verfahren unabhängig von allen Einwir-
kungen durch die Regierung. Zum Schutze der Verfassung
und zur Regelung sonstiger rechtlicher politischer Fragen be-
steht ein Staatsgerichtshof. Das Schulwesen untersteht dem
Landesschulrate.