ganz besonders zu schätzen, dass er ın Seiner Durchlaucht, dem Prinzen
Heinrich von Liechtenstein, einen kompetenten und verständnisvollen Bot-
schafter als Gesprächspartner besitzt, der die Anliegen seiner Regierung mit
viel Geschick und Takt-zu vertreten weiss,
An Gesprächsgegenständen zwischen unseren beiden Regierungen und
ihren Vertretern fehlt es in der Tat nicht! Nach Jer Neufestsetzung der
Grenze wurden die wichtigsten Vereinbarungen über die Fremdenpolizei den
geänderten Verhältnissen angepasst. Der bereits 1920 abgeschlossene Vertrag
über die Besorgung der PTT-Dienste im Fürstentum steht gegenwärtig in
Revision, und erst kürzlich wurde über die Auswirkungen der von der
Schweiz getroffenen Währungsmassnahmen auf das Fürstentum eine befrie-
digende Lösung gefunden.
Zu besonders intensiven und vertieften Gesprächen führten aber vor allem
die Verhandlungen mit den Europäischen Gemeinschaften. Dabei ging es
nicht nur um die rein wirtschaftlichen und technischen Fragen der allfälligen
Auswirkungen einer vertraglichen Bindung der Schweiz mit den Gemein-
schaften; diese Verhandlungen warfen zwangsläufig auch die Frage der
Information des liechtenteinischen Vertragspartners der Zollunion und das
Problem der Vertretung seiner wirtschaftlichen Interessen in Brüssel auf. Mit
der Unterzeichnung eines auch vom Fürstentum unterzeichneten Zusatz-
abkommens zum Freihandelsabkommen der Schweiz mit der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft haben diese Fragen ihre allseits befriedigende
Lösung gefunden. Sie unterstreichen erneut die Problematik der Stellung des
Kleinstaates im Integrationsgeschehen. Immer wieder haben wir Schweizer
die Gelegenheit ergriffen, in internationalen Gremien darauf hinzuweisen,
dass die Kleinstaaten in der Staatengemeinschaft nicht nur als «quantite
26gligeable» geduldet werden sollten, sondern dass ihnen dort ganz beson-
dere Aufgaben erwachsen.
Niemand wird im internationalen Konzert mit grösserer Überzeugung die
Grundsätze freiheitlicher Rechtsstaaten und deren Bedeutung für die Entfal-
tung des Menschen vertreten als eben die Kleinstaaten, die in hohem Masse
an der Erhaltung des Friedens und der friedlichen Erledigung zwischenstaat-
licher Streitigkeiten interessiert sind. Das gilt insbesondere für einen neutra-
len Kleinstaat wie die Schweiz, die mit der Leistung guter Dienste und der
Vermittlung ihr besonders gemässe Aufgaben erfüllten kann. Wäre es da nicht
zrotesk, wenn die Schweiz für ihren bevölkerungsmässig kleineren Vertrags-
partner in der Zollunion und dessen kleinstaatliche Probleme nicht das
notwendige Verständnis aufbrächte? Wir können beide aus unseren jeweili-
zen Erfahrungen gegenseitig lernen und wollen deshalb solchen befruchten-
den Gesprächen nicht aus dem Wege gehen.
Zum Schluss darf ich der Hoffnung Ausdruck geben, dass sich der
Zollanschlussvertrag auch in Zukunft nicht nur als tragfähige Grundlage
unserer gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen, sondern darüber hinaus