Volltext: Besuchsdiplomatie zwischen Vaduz und Bern

ganz besonders zu schätzen, dass er ın Seiner Durchlaucht, dem Prinzen 
Heinrich von Liechtenstein, einen kompetenten und verständnisvollen Bot- 
schafter als Gesprächspartner besitzt, der die Anliegen seiner Regierung mit 
viel Geschick und Takt-zu vertreten weiss, 
An Gesprächsgegenständen zwischen unseren beiden Regierungen und 
ihren Vertretern fehlt es in der Tat nicht! Nach Jer Neufestsetzung der 
Grenze wurden die wichtigsten Vereinbarungen über die Fremdenpolizei den 
geänderten Verhältnissen angepasst. Der bereits 1920 abgeschlossene Vertrag 
über die Besorgung der PTT-Dienste im Fürstentum steht gegenwärtig in 
Revision, und erst kürzlich wurde über die Auswirkungen der von der 
Schweiz getroffenen Währungsmassnahmen auf das Fürstentum eine befrie- 
digende Lösung gefunden. 
Zu besonders intensiven und vertieften Gesprächen führten aber vor allem 
die Verhandlungen mit den Europäischen Gemeinschaften. Dabei ging es 
nicht nur um die rein wirtschaftlichen und technischen Fragen der allfälligen 
Auswirkungen einer vertraglichen Bindung der Schweiz mit den Gemein- 
schaften; diese Verhandlungen warfen zwangsläufig auch die Frage der 
Information des liechtenteinischen Vertragspartners der Zollunion und das 
Problem der Vertretung seiner wirtschaftlichen Interessen in Brüssel auf. Mit 
der Unterzeichnung eines auch vom Fürstentum unterzeichneten Zusatz- 
abkommens zum Freihandelsabkommen der Schweiz mit der Europäischen 
Wirtschaftsgemeinschaft haben diese Fragen ihre allseits befriedigende 
Lösung gefunden. Sie unterstreichen erneut die Problematik der Stellung des 
Kleinstaates im Integrationsgeschehen. Immer wieder haben wir Schweizer 
die Gelegenheit ergriffen, in internationalen Gremien darauf hinzuweisen, 
dass die Kleinstaaten in der Staatengemeinschaft nicht nur als «quantite 
26gligeable» geduldet werden sollten, sondern dass ihnen dort ganz beson- 
dere Aufgaben erwachsen. 
Niemand wird im internationalen Konzert mit grösserer Überzeugung die 
Grundsätze freiheitlicher Rechtsstaaten und deren Bedeutung für die Entfal- 
tung des Menschen vertreten als eben die Kleinstaaten, die in hohem Masse 
an der Erhaltung des Friedens und der friedlichen Erledigung zwischenstaat- 
licher Streitigkeiten interessiert sind. Das gilt insbesondere für einen neutra- 
len Kleinstaat wie die Schweiz, die mit der Leistung guter Dienste und der 
Vermittlung ihr besonders gemässe Aufgaben erfüllten kann. Wäre es da nicht 
zrotesk, wenn die Schweiz für ihren bevölkerungsmässig kleineren Vertrags- 
partner in der Zollunion und dessen kleinstaatliche Probleme nicht das 
notwendige Verständnis aufbrächte? Wir können beide aus unseren jeweili- 
zen Erfahrungen gegenseitig lernen und wollen deshalb solchen befruchten- 
den Gesprächen nicht aus dem Wege gehen. 
Zum Schluss darf ich der Hoffnung Ausdruck geben, dass sich der 
Zollanschlussvertrag auch in Zukunft nicht nur als tragfähige Grundlage 
unserer gegenseitigen wirtschaftlichen Beziehungen, sondern darüber hinaus
	        

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