Hans Rudolf Kurz
BESUCHE SCHWEIZERISCHER BUNDESRÄTE
IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN
Ein Gang durch die jüngere Geschichte der offiziellen Besuche
zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz führt an
einer langen Reihe von Anlässen vorbei, in denen sich die Vertreter
der beiden Staaten stets aufs neue ihrer hohen Wertschätzung und
herzlichen Freundschaft versichert haben. Diesen Gefühlen einer
freundschaftlichen Verbundenheit zwischen den beiden Ländern ver-
möchte nichts einen deutlicheren Ausdruck zu geben, als die Worte,
die bei solchen Treffen ausgedrückt werden. Es will fast scheinen, als
ob sich die Äusserungen der Freude über das Zusammentreffen
immer wieder steigern wollten, um die frohen Gefühle noch deutli-
cher zum Ausdruck zu bringen. Es zeigt sich darin, dass die Bezie-
hungen zwischen den liechtensteinischen und schweizerischen Nach-
barn nicht nur im Zusammenleben irgendwelcher Nachbarstaaten
liegen, sondern weit über die rein formelle Achtung hinausgehen. Sie
sind gekennzeichnet von einer sehr herzlichen Zuneigung und einem
echten Gefühl des Zusammengehörens. Von aussen gesehen mag
diese Übereinstimmung fast ein wenig banal erscheinen — aber es ist
ein glückliches Zeichen dafür, dass es zwischen der Schweiz und
Liechtenstein keine unlösbaren Probleme gibt; an dem gemeinsamen
Himmel scheint dauernd die Sonne.
Es mag zwar hin und wieder vorkommen und darf ehrlicherweise
nicht verschwiegen werden, dass dann und wann eine kleine Wolke
vorübergehend die Sonne verdeckt. Vor allem aus der militärischen
Tätigkeit der Schweiz entsteht bisweilen ein kleiner Wermuthstrop-
fen, der in den Kelch der Freundschaft rinnt. So ist es bis in die
jüngste Zeit dann und wann vorgekommen, dass sich schweizerische
Militärs beim militärfreien Nachbarn für feldgraue Übergriffe ent-
schuldigen mussten. Glücklicherweise hat man im Fürstentum Liech-
tenstein Verständnis für die nicht immer ganz vermeidbaren Folgen
der von der Schweiz ernst genommenen militärischen Tätigkeit und
weiss, dass diese aus guten Gründen die vollen Konsequenzen der