Volltext: Besuchsdiplomatie zwischen Vaduz und Bern

Hans Rudolf Kurz 
BESUCHE SCHWEIZERISCHER BUNDESRÄTE 
IM FÜRSTENTUM LIECHTENSTEIN 
Ein Gang durch die jüngere Geschichte der offiziellen Besuche 
zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz führt an 
einer langen Reihe von Anlässen vorbei, in denen sich die Vertreter 
der beiden Staaten stets aufs neue ihrer hohen Wertschätzung und 
herzlichen Freundschaft versichert haben. Diesen Gefühlen einer 
freundschaftlichen Verbundenheit zwischen den beiden Ländern ver- 
möchte nichts einen deutlicheren Ausdruck zu geben, als die Worte, 
die bei solchen Treffen ausgedrückt werden. Es will fast scheinen, als 
ob sich die Äusserungen der Freude über das Zusammentreffen 
immer wieder steigern wollten, um die frohen Gefühle noch deutli- 
cher zum Ausdruck zu bringen. Es zeigt sich darin, dass die Bezie- 
hungen zwischen den liechtensteinischen und schweizerischen Nach- 
barn nicht nur im Zusammenleben irgendwelcher Nachbarstaaten 
liegen, sondern weit über die rein formelle Achtung hinausgehen. Sie 
sind gekennzeichnet von einer sehr herzlichen Zuneigung und einem 
echten Gefühl des Zusammengehörens. Von aussen gesehen mag 
diese Übereinstimmung fast ein wenig banal erscheinen — aber es ist 
ein glückliches Zeichen dafür, dass es zwischen der Schweiz und 
Liechtenstein keine unlösbaren Probleme gibt; an dem gemeinsamen 
Himmel scheint dauernd die Sonne. 
Es mag zwar hin und wieder vorkommen und darf ehrlicherweise 
nicht verschwiegen werden, dass dann und wann eine kleine Wolke 
vorübergehend die Sonne verdeckt. Vor allem aus der militärischen 
Tätigkeit der Schweiz entsteht bisweilen ein kleiner Wermuthstrop- 
fen, der in den Kelch der Freundschaft rinnt. So ist es bis in die 
jüngste Zeit dann und wann vorgekommen, dass sich schweizerische 
Militärs beim militärfreien Nachbarn für feldgraue Übergriffe ent- 
schuldigen mussten. Glücklicherweise hat man im Fürstentum Liech- 
tenstein Verständnis für die nicht immer ganz vermeidbaren Folgen 
der von der Schweiz ernst genommenen militärischen Tätigkeit und 
weiss, dass diese aus guten Gründen die vollen Konsequenzen der
	        

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