Volltext: 50 Jahre Gymnasium in Liechtenstein

Gleichzeitig empfahl die EMK den schweizerischen Hochschulbehörden, Maturanten 
des Liechtensteinischen Gymnasiums in der Zulassung zu den Studien an den 
Hochschulen gleich zu behandeln wie die Inhaber eidgenössisch anerkannter Maturi- 
täts-Zeugnisse. 
Maturatypus E 
* ” * 
Eidgenössische 
Anerkennung 
pafl — Die Eidgenössische Maturi- 
tätskommission ist aufgrund von 
Berichten ihrer Mitglieder und 
nach Prüfung der für die Schule 
geltenden Rechtsgrundlagen zur 
Auffassung gelangt, dass das 
Liechtensteinische Gymnasium in 
jeder Hinsicht den Anforderungen 
entspricht, die gemäss Maturitäts- 
Anerkennungsverordnung an eine 
eidgenössisch anerkannte Maturi- 
tätsschule gestellt werden kann. 
Die Regierung nahm am letzten 
Dienstag das Schreiben des Eidge- 
nössischen Departementes des In- 
nern mit dem Ergebnis der Über- 
prüfung zur Kenntnis. Gemäss ei- 
nem Beschluss der Eidgenössi- 
schen Maturitätskommission er- 
geht an die zuständigen schweizeri- 
schen Hochschulbehörden die 
Empfehlung, Inhaber des liechten- 
steinischen Maturitätszeugnisses 
nach Typus E bezüglich der Zulas- 
sung zu den Studien gleich zu be- 
handeln wie die Inhaber eidgenös- 
sisch anerkannter Maturitätszeug- 
nisse. Eine ähnliche Empfehlung 
hat die Kommission im Jahre 1976 
für den Maturatypus B ausgespro- 
chen. 
Über die aufgrund dieser neuen Situation verbesserten Studienmöglichkeiten für 
liechtensteinische Studenten hielt Regierungschef Hans Brunhart in einer Pressemit- 
teilung vom 10. August 1976 fest, er erachte «die Empfehlungen der Eidgenössi- 
schen Maturitätskommission als eine Anerkennung für das gesamte liechtensteini- 
sche Bildungswesen. Der Abschluss der Ausbildung am Gymnasium ist das Ende 
eines Bildungsweges, welcher im Kindergarten beginnt und über Primarschule, 
eventuell auch über die Realschule ins Gymnasium führt. Die Qualität unserer 
Matura ist nicht nur von der Qualität des Unterrichts am Gymnasium abhängig. 
Voraussetzung zum Ausbau eines leistungsfähigen Gymnasiums ist eine solide 
Grundausbildung und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den auf die Primar- 
schule aufbauenden Schularten. Ich übersehe nicht, dass unser Bildungswesen nicht 
ohne Fehler und Tadel ist. Es gilt noch manches zu verbessern. Aus meiner Sicht sind 
die Empfehlungen der Eidgenössischen Maturitätskommission jedoch ein Nach- 
weis, dass unser Bildungswesen auf den vergleichbaren Stufen dem schweizeri- 
schen Bildungswesen ebenbürtig ist.» 9° 
Mit dem Empfehlungsschreiben der EMK fand ein langwieriges Verfahren der 
«Maturaanerkennung» durch die Schweiz seinen Abschluss. Von 1941 bis 1976 
hatten sich — mit kurzen Unterbrechungen — die Fürstliche Regierung und die 
Schulleitung des Gymnasiums darum bemüht, die Gleichwertigkeit der liechtenstei- 
nischen Matura durch die Schweiz bestätigt zw erhalten. 
Maturaanerkennung in Österreich 
Toleranter verhielt sich in der Anerkennungsfrage der-lechtensteinischen Matura- 
zeugnisse die Republik Österreich. Nach kurzen Verhandlungen unterzeichneten am 
14. Januar 1976 die Republik Österreich und das Fürstentum Liechtenstein ein 
Abkommen, das «die Gleichwertigkeit der am Liechtensteinischen Gymnasium 
erworbenen Maturitätszeugnisse des Maturatypus B mit den in Österreich erworbe- 
nen Reifezeugnissen eines Neusprachlichen Gymnasium» vertraglich festlegte. 91 
Ebenso konnte zwischen denselben Parteien ein Abkommen über die Gleichstellung 
der liechtensteinischen Studenten mit denen Österreichs geschlossen werden. °? 
Durch ein Zusatzabkommen, das am 12. November 1982 in Vaduz unterzeichnet 
wurde, anerkannte Österreich auch die Gleichwertigkeit der Maturazeugnisse des 
Typus E mit den Reifezeugnissen eines Neusprachlichen Gymnasiums (ohne Latein). 
al. 
Liechtensteiner Vaterland, 
28. April 1983 
Unerwartet rasch erledigte die Schweiz das Anerkennungsverfahren für den Typus 
E. Nach nur einem Jahr Besuchstätigkeit im Unterricht und bei der ersten Matura des
	        

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