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EIDGENÖSSISCHE MATURITÄTSKOMMISSION
COMMISSION FEDERALE DE MATURITE
COMMISSIONE FEDERALE DI MATURITA
Bern, 13. Juli 1976
56.13.810 RN/si
Regierung des Fürstentums
Liechtenstein
Ressort "Bildungswesen"
9490 Vaduz
Liechtensteinisches Gymnasium in Vaduz
Am 13. Juli 1976 teilte die
Eidgenössische Maturitätskommission
der Regierung mit, dass die
liechtensteinische Matura der
eidgenössischen gleichgestellt werde.
Sehr geehrter Herr Regierungschef - Stellvertreter,
wie mit Briefwechsel vom 1l. November / 19. Dezember 1974 zwischen
der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Eidgenössischen
Departement .des Innern vereinbart, überprüfte unsere Kommission das
Liechtensteinische Gymnasium in Vaduz und beurteilte es nach den
gleichen Kriterien wie die schweizerischen Maturitätsschulen. Ueber
die Eindrücke unserer Besucher haben wir Sie laufend unterrichtet.
Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass die Eidgenös-
sische Maturitätskommission, gestützt auf die Berichte. ihrer Mit-
glieder und nach Prüfung der für die Schule geltenden Rechtsgrund-
lagen, an ihrer Sitzung vom 12. Juli 1976 zur Ueberzeugung gelangt
ist, dass das Liechtensteinische Gymnasium in jeder Hinsicht den
Anforderungen entspricht, die gemäss Maturitäts=Anerkennungsverord-
nung (MAV vom 22. Mai 1968, SR 413.11) an eine eidgenössisch aner-
kannte Maturitätsschule gestellt werden. Unsere Kommission beschloss
deshalb einstimmig, den zuständigen schweizerischen Hochschulbe-
hörden zu empfehlen, Inhaber des Liechtensteinischen Maturitätszeug-
nisses bezüglich der Zulassung zu den Studien gleich zu behandeln
wie die Inhaber eidgenössisch anerkannter Maturitätszeugnisse
Diese Empfehlung betrifft einstweilen Absolventen Ihrer Schule ge-
mäss Maturitätstypus B. Sollten Sie weitere Maturitätstypen ein-
führen, so sind wir bereit, auf Ihren Wunsch ein analoges Aner-