Volltext: 50 Jahre Gymnasium in Liechtenstein

Gy 
EIDGENÖSSISCHE MATURITÄTSKOMMISSION 
COMMISSION FEDERALE DE MATURITE 
COMMISSIONE FEDERALE DI MATURITA 
Bern, 13. Juli 1976 
56.13.810 RN/si 
Regierung des Fürstentums 
Liechtenstein 
Ressort "Bildungswesen" 
9490 Vaduz 
Liechtensteinisches Gymnasium in Vaduz 
Am 13. Juli 1976 teilte die 
Eidgenössische Maturitätskommission 
der Regierung mit, dass die 
liechtensteinische Matura der 
eidgenössischen gleichgestellt werde. 
Sehr geehrter Herr Regierungschef - Stellvertreter, 
wie mit Briefwechsel vom 1l. November / 19. Dezember 1974 zwischen 
der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Eidgenössischen 
Departement .des Innern vereinbart, überprüfte unsere Kommission das 
Liechtensteinische Gymnasium in Vaduz und beurteilte es nach den 
gleichen Kriterien wie die schweizerischen Maturitätsschulen. Ueber 
die Eindrücke unserer Besucher haben wir Sie laufend unterrichtet. 
Wir freuen uns, Ihnen heute mitteilen zu können, dass die Eidgenös- 
sische Maturitätskommission, gestützt auf die Berichte. ihrer Mit- 
glieder und nach Prüfung der für die Schule geltenden Rechtsgrund- 
lagen, an ihrer Sitzung vom 12. Juli 1976 zur Ueberzeugung gelangt 
ist, dass das Liechtensteinische Gymnasium in jeder Hinsicht den 
Anforderungen entspricht, die gemäss Maturitäts=Anerkennungsverord- 
nung (MAV vom 22. Mai 1968, SR 413.11) an eine eidgenössisch aner- 
kannte Maturitätsschule gestellt werden. Unsere Kommission beschloss 
deshalb einstimmig, den zuständigen schweizerischen Hochschulbe- 
hörden zu empfehlen, Inhaber des Liechtensteinischen Maturitätszeug- 
nisses bezüglich der Zulassung zu den Studien gleich zu behandeln 
wie die Inhaber eidgenössisch anerkannter Maturitätszeugnisse 
Diese Empfehlung betrifft einstweilen Absolventen Ihrer Schule ge- 
mäss Maturitätstypus B. Sollten Sie weitere Maturitätstypen ein- 
führen, so sind wir bereit, auf Ihren Wunsch ein analoges Aner-
	        

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