eine Art Partner in der Führung der Schule, doch wurde nun eine Verlagerung der
Kompetenzen zugunsten des Staates deutlich spürbar. Das Land Liechtenstein
übertrug dem Orden weiterhin die Schulleitung, Verwaltung und Betriebsführung
des Liechtensteinischen Gymnasiums, doch konnte sich der Orden nur noch ver-
oflichten, «im Bereich seiner Möglichkeiten» ordenseigene Leute zur Verfügung zu
stellen.
Als F. Dr. Ingbert Ganss, der über 20 Jahre als Rektor das Gymnasium geleitet hatte,
bekanntgab, dass er sein Amt am Ende des Schuljahres 1980/81 einem Jüngeren
übergeben wolle, war es der Ordensleitung nicht mehr möglich, aus den eigenen
Reihen einen Nachfolger zu stellen. Dadurch wurde klar, dass die Leitung und die
Trägerschaft der Schule nun vollkommen in die Hände des Staates übergehen
werden. Diese Situation war Gegenstand erneuter Verhandlungen zwischen Orden
und Staat, deren Ergebnis zu einer dritten Vereinbarung vom 11. März 1981 führten.
«In Anerkennung der mehr als vierzigjährigen Tätigkeit des Ordens der Maristen-
Schulbrüder im liechtensteinischen Schuldienst» erhielt der Orden das Recht, wel-
terhin am Liechtensteinischen Gymnasium zu unterrichten und bis zu 4 Hauptlehr-
stellen oder bis zu 100 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Weiters wurden
darin die Ordenslehrer.in allen schulischen Belangen den übrigen Lehrern am LG
gleichgestellt. Die Fratres erhielten das Recht, in der Rektoratskommission durch ein
Mitglied vertreten zu sein, und vor der Bestellung der Schulleitung erhielt der Orden
Aufgrund der 1974 und 1981
geschlossenen Vereinbarungen mit
dem Staat erhalten die Fratres ein
Ruhegehalt und können ihren Lebens-
abend in Liechtenstein verbringen;
drei langjährige Lehrer geniessen ihren
Ruhestand (v.I.n.r.}): F. Josef Kissler,
F. Clemens Weckesser, F. Maximilian
Ostermeier.