Volltext: 50 Jahre Gymnasium in Liechtenstein

eine Art Partner in der Führung der Schule, doch wurde nun eine Verlagerung der 
Kompetenzen zugunsten des Staates deutlich spürbar. Das Land Liechtenstein 
übertrug dem Orden weiterhin die Schulleitung, Verwaltung und Betriebsführung 
des Liechtensteinischen Gymnasiums, doch konnte sich der Orden nur noch ver- 
oflichten, «im Bereich seiner Möglichkeiten» ordenseigene Leute zur Verfügung zu 
stellen. 
Als F. Dr. Ingbert Ganss, der über 20 Jahre als Rektor das Gymnasium geleitet hatte, 
bekanntgab, dass er sein Amt am Ende des Schuljahres 1980/81 einem Jüngeren 
übergeben wolle, war es der Ordensleitung nicht mehr möglich, aus den eigenen 
Reihen einen Nachfolger zu stellen. Dadurch wurde klar, dass die Leitung und die 
Trägerschaft der Schule nun vollkommen in die Hände des Staates übergehen 
werden. Diese Situation war Gegenstand erneuter Verhandlungen zwischen Orden 
und Staat, deren Ergebnis zu einer dritten Vereinbarung vom 11. März 1981 führten. 
«In Anerkennung der mehr als vierzigjährigen Tätigkeit des Ordens der Maristen- 
Schulbrüder im liechtensteinischen Schuldienst» erhielt der Orden das Recht, wel- 
terhin am Liechtensteinischen Gymnasium zu unterrichten und bis zu 4 Hauptlehr- 
stellen oder bis zu 100 Wochenstunden in Anspruch zu nehmen. Weiters wurden 
darin die Ordenslehrer.in allen schulischen Belangen den übrigen Lehrern am LG 
gleichgestellt. Die Fratres erhielten das Recht, in der Rektoratskommission durch ein 
Mitglied vertreten zu sein, und vor der Bestellung der Schulleitung erhielt der Orden 
Aufgrund der 1974 und 1981 
geschlossenen Vereinbarungen mit 
dem Staat erhalten die Fratres ein 
Ruhegehalt und können ihren Lebens- 
abend in Liechtenstein verbringen; 
drei langjährige Lehrer geniessen ihren 
Ruhestand (v.I.n.r.}): F. Josef Kissler, 
F. Clemens Weckesser, F. Maximilian 
Ostermeier.
	        

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