zum Studium zugelassen würden; in diesem Zusammenhang wurde auch über das
Mitspracherecht des Staates bezüglich dieser Privatschule eingehend diskutiert. Am
10. Mai 1966 erteilte der Generalrat den Fratres in Vaduz die Bewilligung, Mädchen
an dieser Ordensschule zu unterrichten, wie es auch schon an wenigen Schulen des
Irdens in Kanada, Frankreich, Brasilien und Australien praktiziert wurde. 0
Allerdings blieb für die Schulleitung das Raumproblem, das die «Coeducatio» mit
sich brachte, ungelöst, so dass nach der Meinung des Direktors, F. Dr. Ingbert
Ganss, Mädchen nur in die erste Klasse aufgenommen werden sollten. Erst im
1euen Schulgebäude sollte dann die Aufnahme von Mädchen in die höheren Klassen
arfolgen. ®% Doch der Landesschulrat genehmigte schon am 12. Februar 1969 die
«Aufnahme von Mädchen in alle oberen Klassen des Liechtensteinischen Gymna-
siums (Realgymnasium)», womit ein langwieriges Kapitel in der Geschichte unserer
Schule seinen Abschluss fand. 62
Im Schuljahr 1968/69 traten 12 Mädchen in die erste Klasse des Gymnasiums ein ®,
und 1975 konnten neben 17 Maturanten erstmals auch vier Maturantinnen erfolg-
’eich ihre Maturaprüfungen ablegen.
an SE
DE
WE
N KO C EL BE
Z Kr h BB
DA U
Ze Ü
E% K
A
Zi ea
BB se SR ea
ACC
ee. Bun 0
BR a
PR
N Ba
A AZ Tan Ba
SE EN Sk S SE
N
ne FE TO
A a
el a]
a A
N EEE
5 2 Wr EEE a SR
KA a
2 En ee
U 5 a
De BE
REM
nn Z
Liechtensteinisches Gymnasium
Nach mehrjährigen Verhandlungen zwischen den politischen Gremien des Landes
und der Ordensleitung der Maristen-Schulbrüder konnten 1968 weitere offene
"ragen geklärt werden. Das Collegium Marianum erhielt durch eine Vereinbarung,
welche die Fürstliche Regierung und die Ordensleitung der Maristen-Schulbrüder
am 20. November 1967 unterzeichneten, den neuen Namen ’Liechtensteinisches
Gymnasium’.
Das Gymnasium blieb nach wie vor eine Privatschule mit staatlicher Anerkennung
Jnd war deshalb auf ein jährliches Schulgeld von 650.— Franken pro Schüler angewie-
sen, was für die Eltern, die ihre Kinder nicht in eine öffentliche Schule schickten, eine
zusätzliche finanzielle Belastung bedeutete, ® Da diese Tatsache für innenpolitischen
Konfliktstoff sorgte, beschloss der Landtag am 30. April 1969, alle Schüler mit
Wohnsitz In Liechtenstein vom Schulgeld zu befreien. Zusätzlich übernahm der
Staat auch die Fahrtkosten für alle Zubringerdienste zu den Schulzentren des
Landes.
Neubau des Gymnasiums
«Gymnasium-Neubau vor Verwirklichung» lautete die erlösende Ankündigung des
3auprojekts, das bereits 1968 in einem Wettbewerb vom Architekten Ernst Gisel
aingereicht und mit dem ersten Preis ausgezeichnet worden war. © Aus der Anspra-
zhe von Rektor F. Dr. Ingbert Ganss beim historischen Spatenstich für den Neubau
des Liechtensteinischen Gymnasiums lässt sich die Raumnot am Gymnasium förm-
ich herauslesen: «Hoffentlich recht bald — sie kennen ja meine Ungeduld — stehen
er Baukräne ... wachsen hier die Mauern aus dem Boden ... wir freuen. uns jetzt
schon darauf, einziehen zu können in diesen Bau.» 68