öffentlichen Schulen‘ ersuchte. Nach Meinung des Landesschulrates dürfte der
Grund dafür in der Unzufriedenheit mit den Landesschulen gelegen haben. Der
Landesschulrat beschloss im Einvernehmen mit der Fürstlichen Regierung: «Dem
Kollegium Marianum in Vaduz ist der Mädchenunterricht als Klassenunterricht unter-
sagt. Als Klassenunterricht gilt schon der gemeinsame Unterricht von zwei Mädchen
aus verschiedenen Familien...» Da aber der Unterricht für die Mädchen weiterge
rührt wurde, schritt am 14. Oktober 1941 die Polizei ein und unterbrach die Unter-
richtslektion. Darauf erhoben die beteiligten Eltern Beschwerde beim Fürstlick
Liechtensteinischen Staatsgerichtshof, nach dessen Meinung aber in der Entschei
dung des Landesschulrates keine Verletzung der Verfassung vorlag, da das Colle-
gium Marianum von der Regierung nur eine Konzession für «Erteilung von Unterricht
für Knaben» erhalten hatte. Eine Ausweitung dieser Konzession hatte die Regierung
schon vorher abgelehnt. 32
©... Der Präsident der Maturitätskom-
mission eröffnete im Beisein der ge-
samten Mitglieder der Kommission
die Prüfungen mit einem mahnenden
und ermunternden Wort im Matura-
zimmer. Das Prüfungslokal war aller-
dings viel geräumiger als das der
achten Klasse. Den Maturanden
stand nämlich der grosse geräumige
Landtagssaal zur Verfügung. Der mit
roten Läufern ausgelegte, spiegel-
glatte Parkettboden, das sonnige
Licht und die mit Fürstenbildern und
wappen geschmückten Wände ga-
ben dem Ganzen wohl ein recht feier-
liches Gepräge. Die Tische und Plätze
der Landtagsabgeordneten waren
liese Art von ruhiger stiller Arbeit
freilich nicht gewöhnt, sie liessen es
sich aber gleichwohl gefallen, als fe-
ster Sitz und Unterlage zu dienen. So
wurde die erste Maturität als wichtige
Prüfungsarbeit landesamtlich geadelt
und sehr ernst durchgeführt. Die Für-
sten mögen von den Bildern mit Stolz
auf die ersten Maturanden im eige-
ıen Land herabgesehen haben...»
Aus dem Jahresbericht des Collegium
Marianum über das Schuliahr 1942/43.
Trotz dieser schweren Zeiten für die Schule ging der Schulbetrieb ohne Störungen
weiter. Der Unterricht umfasste 6 Unterrichtsstunden mit zwei grossen Pausen. Im
Sommer dauerte der Unterricht von 7.15 Uhr bis 12.15 Uhr, im Winter von 8.15 Uhr
bis 13.15 Uhr. Die Zahl der Wochenstunden schwankte je nach Klasse am Gymna-
sium zwischen 32 und 36 Stunden, in der Handelsabteilung hatten die Schüler ein
Wochenpensum von 36 Stunden zu absolvieren. 3 Mit Rücksicht auf die teilweise
angen Schulwege fand der Unterricht nur vormittags statt. Die letzte Stunde am
Samstag war dem Schulchor vorbehalten. Im Winter war aus Spargründen am
samstag sogar schulfrei 34
Die erste Matura
Von Anfang an war das Gymnasium als Realgymnasium geplant, das zum Matura-
:ypus B führen sollte; fakultativ dazu wurde auch der humanistische Maturatypus A
‚mit Griechisch) angeboten, wie es im Art. 7 der Maturitätsverordnung vom 26. März
1943 vorgegeben ist.% Die Klassengrösse am Gymnasium lag meist unter 20
Schülern, teils sogar erheblich darunter. 1942/43 schrumpfte die erste Maturaklasse
sogar auf 3 Maturanten zusammen.
Die schriftliche Prüfung für die 1. Staatliche Matura fand im Landtagssaal statt. Die
Aufsicht über die Matura hatte eine eigens dazu bestellte «Maturitätskommission»,
der der Landtagspräsident Pfr. Anton Frommelt (Präsident), Dr. Alois Ritter und
-rater Augustin Knapp als Direktor der Schule angehörten. 36 Drei Maturanten,
=ngelbert Wolf, Franz Weinberg und Johann Schädler, traten zu den schriftlichen und
mündlichen Prüfungen an, die sie erfolgreich abschliessen konnten. 37
Die Maturaprüfung sollte nicht nur die Reife für das Hochschulstudium belegen,
sondern zugleich auch eine Vorbereitung für das Leben sein, das nach Meinung des
Direktors in der Zeit des Krieges besonders tüchtige Menschen brauchte. Ein
Maturant sollte zwei wichtige Eigenschaften besitzen, um ihn als 'reif‘ bezeichnen zu
<önnen: