Volltext: 50 Jahre Gymnasium in Liechtenstein

seine finanziellen Zuwendungen die Schule auch in die Lage, moderne Unterrichts- 
methoden einzusetzen sowie Neuerungen im Unterrichtsbetrieb zu gewährleisten. 
Im Schulgesetz von 1971 wurde die Aufnahme ins Gymnasium ebenso wie an die 
Realschule und die Oberschule durch die Schaffung eines Übertrittsverfahrens neu 
geregelt, welches inzwischen mehrfach abgeändert wurde und als neuralgischer 
Yunkt jeden Schulsystems immer wieder zu Diskussionen Anlass gibt. Es ist heute 
Jnbestritten, dass dieses Übertrittsverfahren den Vorteil hat, dass es den Zugang 
zum Gymnasium für breitere Bevölkerungsschichten geöffnet hat. Dies scheint mir 
in bezug auf die Verankerung des Liechtensteinischen Gymnasiums in der liechten- 
steinischen Bevölkerung als Gesamtheit von grosser Bedeutung zu sein. Ich bin auch 
überzeugt, dass die Schule von dieser Entwicklung wesentlich profitiert hat. Das 
-iechtensteinische Gymnasium ist also auch dadurch geprägt, dass aufgrund dieses 
Verfahrens der oberste Teil des Begabungsspektrums erfasst wird und an der Schule 
ausgebildet werden soll. Dies bedeutet, dass das Gymnasium besondere Anforde- 
ungen an Schüler und Lehrer stellt, wie sie aus der Definition des Schulgesetzes 
ıervorgehen. Ich weiss, dass es zu Missverständnissen führen kann, wenn man 
ı1eute das Gymnasium als eine «Eliteschule» bezeichnen möchte, auch wenn 
nternational erneut zahlreiche bildungspolitische Aktivitäten für die spezifische 
“örderung der höchstbegabten Jugendlichen entstanden sind. Ich möchte damit nur 
darlegen, dass sich in der Tat für das Gymnasium und insbesondere für die Lehrziele 
aus dieser Situation im Hinblick auf die Anforderungen, welche an Lehrer und 
Schüler gestellt sind, Konsequenzen ergeben. 
Wesentliche Konsequenzen ergeben sich auch aus der Tatsache, dass das Gymna- 
sium die wichtigste Vorbereitungsinstitution auf die Hochschulen darstellt. Über den 
Weg der Maturitätsverordnung legen die Hochschulen im wesentlichen die Lehrziele 
des Gymnasiums fest. Dies ist nicht unproblematisch und kann dazu führen, dass die 
Wissensvermittlung innerhalb des Gymnasiums einen zu grossen Primat über die 
anderen Ziele der Schule erhält. Auf der anderen Seite muss eine Koordination der 
Lehre an Hochschulen und Gymnasien gewährleistet sein. Die Erfahrung zeigt, dass 
der Übergang vom Gymnasium an die Hochschule auch bei inhaltlicher Koordination 
des Lehrstoffes für Studentinnen und Studenten noch immer ein grosser und meist 
kein einfacher Schritt ist. Aufgrund dieser Tatsache erhält die Forderung des Schulge- 
zetzes, dass das Gymnasium die Schüler in wissenschaftlichem Geist zur Selbstän- 
digkeit des Denkens und Urteilens erziehen, in die Methoden geistiger Arbeit 
einführen und auf das Hochschulstudium vorbereiten solle, erhöhtes Gewicht. Ich 
bin der Auffassung, dass gerade dem Aspekt der selbständigen Arbeit, dem Lerner 
durch selbständiges Erarbeiten, erhöhtes Gewicht zukommen muss. Dies bedeutet, 
dass zukünftige Lehrpläne vermehrt darauf ausgerichtet sein müssen und insbeson- 
dere auch die fächerübergreifenden Aktivitäten verstärkt werden. «Maturus» heisst 
reif, und das Wort im Zusammenhang mit dem Gymnasium gebraucht, heisst in den 
meisten Fällen auch heute «reif für das Hochschulstudium». 
Ich weiss allerdings, dass es leichter ist, solche Forderungen aufzustellen, als sie zu 
erfüllen. Gerade Forderungen an die Gestaltung der Lehrpläne stehen oft im Wider-
	        

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