Die bildungspolitische Bedeutung
des Gymnasiums in Liechtenstein
Von
Hans Brunhart
Am 15. September 1937 eröffnete der Orden der Maristen-Schulbrüder in der «Villa
Blanca» in Vaduz das Collegium Marianum. Während 44 Jahren hat der Orden unter
wechselvollen Umständen die Schule geführt, zwischen 1953 und 1962 ohne die
obersten Klassen des Gymnasiums und während längerer Zeit durch Hinzufügung
siner wirtschaftlichen Mittelschule. Im Jahre 1968 in «Liechtensteinisches Gymna-
sium» umbenannt und schon vorher mit staatlichen Mitteln unterstützt, ist es seit
‘981 eine staatliche Schule. Ich möchte diese drei historischen Kenndaten meinen
Ausführungen zur bildungspolitischen Bedeutung des Gymnasiums für Liechten-
stein voranstellen.
Hans Brunhart ist seit 1978
Regierungschef des Fürstentums
Liechtenstein und ist bereits seit
seinem Eintritt in die Regierung im
Jahre 1974 zuständiger Ressortchef für
das Bildungswesen.
Ebenso voranstellen möchte ich den Dank an alle, welche an dieser Schule Mitge-
Jaut haben, insbesondere an den Orden der Maristen-Schulbrüder, an die verschie-
denen Schulleitungen und alle Lehrpersonen. Mit dem Liechtensteinischen Gymna-
sium wurde ein Werk geschaffen, welches in mancher Beziehung typisch ist für die
Geschichte unseres Landes in den vergangenen fünf Jahrzehnten, welches aber
gleichzeitig auch eine Basis bieten soll für die Bewältigung der Zukunft.
Die bildungspolitische Bedeutung des Liechtensteinischen Gymnasiums ergibt sich
vor allem aus der Stellung des Gymnasiums innerhalb unserer Schulstruktur und aus
der damit verbundenen Zielsetzung der Schule. Das Schulgesetz von 1971 widmet
dem Gymnasium sieben Artikel. Dem Gymnasium fällt darin die Aufgabe zu, die
Schüler in wissenschaftlichem Geiste zur Selbständigkeit des Denkens und Urteilens
zu erziehen, in die Methoden geistiger Arbeit einzuführen und auf das Hochschulstu-
dium vorzubereiten. Bereits beim Erlass des Schulgesetzes ging man davon aus,
dass das Gymnasium verschiedene Typen anbieten könne oder solle, und zwar in
ainer Langform, die mit acht Schuljahren an die 5. Schulstufe der Primarschule
anschliesst und in der Kurzform, die auf die 3. Schulstufe der Realschule aufbaut und
fünf Schuljahre dauert. Als Grundtypus des Liechtensteinischen Gymnasiums wird
m Schulgesetz der Maturatypus B bezeichnet, wobei, wie es heisst, nach Bedarf
weitere Typen eingeführt werden können. Dies ist durch das 1983 in Kurzform