wurde ich von Anfang an von der Regierung und musste mein Gehalt jeweils auf der
Landeskasse abholen. In der Amtsprache wurde ich damals als erste lebende
Subvention an das Collegium Marianum bezeichnet. Meinen Arbeitsplatz hatte ich zu
Hause, denn damals lebten die Fratres noch in ziemlich strenger Klausur. Im übrigen
wäre das bestehende Lehrerzimmer zu klein gewesen, um auch noch diesen
Neuling aufzunehmen. Im Lehrkörper waren alles Fratres, ich war der erste liechten-
steinische Laienlehrer im Vollamt. Als 1964 neben dem Schulgebäude eine Schul
Daracke erstellt wurde, erhielt ich dort einen kleinen Raum, in dem ich meinen
Arbeitstisch aufstellen durfte.
Jas Land Liechtenstein stand dem privaten Schulträger immer mehr zur Seite,
insbesondere in finanzieller Hinsicht. So wurde 1967 eine eigentliche Vereinbarung
zwischen dem Collegium Marianum und der Fürstlichen Regierung abgeschlossen.
Die Klassenbestände im Collegium Marianum waren sehr gross, weil zum Teil
Gymnasiasten und Schüler der Wirtschaftlichen Mittelschule gemeinsam unterrich-
tet wurden. Ich erinnere mich ganz genau, dass ich im Schuljahr 1963/64 in der
arsten Schulstufe im Fach Deutsch 52 Schüler hatte. Diese überdurchschnittlich
ı1ohen Schülerzahlen lagen im übrigen auch darin begründet, weil der Staat gemäss
einer Vereinbarung für jeden Schüler einen bestimmten Beitrag bezahlte. Dieser im
Jahr 1967 zwischen dem Orden und der liechtensteinischen Schulbehörde abge-
schlossene Vertrag war der erste dieser Art. In dieser Vereinbarung verpflichtete sich
Kirchliche Einsegnung des Schul-
bavillons beim Collegium Marianum im
Jahre 1964; durch das Provisorium
konnte die akute Raumnot der Schule
bis zum Bezug des Neubaus im Jahre
1972 gemildert werden.