Volltext: 50 Jahre Gymnasium in Liechtenstein

war, einen Antrag an das Eidgenössische Departement des Innern in Bern auszuar- 
beiten. Darin sollte um die Anerkennung einer wieder einzuführenden liechtensteini- 
schen Matura für die Zulassung zu allen schweizerischen Hochschulen nachgesucht 
werden. Ich sollte besonders hervorheben, dass es sich beim Collegium Marianum 
um eine öffentliche, vom Staat anerkannte, interkonfessionelle Privatschule han- 
delte. Der Entwurf des Antrags ging zuerst an den damaligen Bundesrat Dr. Philipp 
=tter, einen guten Freund unseres Landes. 
Als Antwort auf unseren Antrag wurde uns mitgeteilt, dass bezüglich der ETH der 
Zidgenössische Schulrat zuständig sei, bezüglich der übrigen Hochschulen aber die 
einzelnen Universitätskantone, was in der Anerkennung zu einem langwierigen 
Verfahren führen könne. Die Angelegenheit wurde zur weiteren Bearbeitung der 
Liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern übertragen, wo sich der damalige 
Besandtschaftssekretär Dr. Alfred Hilbe besonders um die Angelegenheit bemühte 
‚m seinerzeitigen Bericht «25 Jahre Collegium Marianum 1937-1962» steht zu 
esen: «Die Verhandlungen wegen der Anerkennung wurden im Jahre 1958 aufge: 
ı1ommen und führten 1962 zu einem erfreulichen Abschluss.» Dies entspricht nicht 
janz den Tatsachen. Wohl haben damals der Landesschulrat und die Regierung die 
jechtensteinische Matura-Anerkennung ausgesprochen. Mit Ausnahme von einigen 
Fakultäten wurde sie in der Schweiz aber noch nicht anerkannt, insbesondere nicht 
‘Or die Medizinalberufe, für welche weiterhin die eidgenössische Matura erforderlich 
War. 
\leben den Problemen der Matura-Anerkennung ergaben sich auch wiederholt 
Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Aufnahmeprüfung ans Collegium 
Marianum. Als Privatschule bemühte sich das Marianum aus wirtschaftlichen Grün- 
den um die Aufnahme möglichst vieler Schüler und hat deshalb — im Gegensatz zur 
Realschule — bei der Aufnahme und bei der Beförderung in die nächste Klasse oft 
Milde walten lassen. Die Staatlichen Prüfungskommissionen für die Wirtschaftliche 
Mittelschule und für die Gymnasialstufe mussten oft feststellen, dass Schüler in die 
oberen Klassen aufgestiegen waren, die mit Sicherheit die Prüfung nicht bestehen 
<onnten. Sie mussten der Schule deshalb verschiedentlich "den guten Rat geben, in 
solchen Situationen frühzeitig mit den Eltern Kontakt aufzunehmen, weil es für den 
setroffenen Schüler ja mit zunehmendem Alter immer schwieriger wurde, noch in 
aine Berufsliehre umzusteigen. 
‚m Hinblick auf die Anerkennung der Matura musste der Landesschulrat auch 
besonderes Gewicht auf qualifizierte Lehrkräfte legen. Er verlangte bei jeder Neuein- 
stellung den entsprechenden Studienabschluss als Gymnasiallehrer, und zwar 
sowohl bei Fratres als auch bei Laienlehrern. Ob bei der Anstellung in bezug auf die 
-eligiöse, erzieherische und charakterliche Einstellung immer die richtigen Entschei- 
Jungen getroffen worden sind, muss allerdings offen bleiben. Viele Eltern teilen 
auch heute noch meine diesbezüglichen Bedenken. 
Die Maturakommission fand es richtig, nach Rücksprache mit den Behörden geeig- 
1ete Gvymnasiallehrer aus der Schweiz, so beispielsweise den Präsidenten des
	        

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