war, einen Antrag an das Eidgenössische Departement des Innern in Bern auszuar-
beiten. Darin sollte um die Anerkennung einer wieder einzuführenden liechtensteini-
schen Matura für die Zulassung zu allen schweizerischen Hochschulen nachgesucht
werden. Ich sollte besonders hervorheben, dass es sich beim Collegium Marianum
um eine öffentliche, vom Staat anerkannte, interkonfessionelle Privatschule han-
delte. Der Entwurf des Antrags ging zuerst an den damaligen Bundesrat Dr. Philipp
=tter, einen guten Freund unseres Landes.
Als Antwort auf unseren Antrag wurde uns mitgeteilt, dass bezüglich der ETH der
Zidgenössische Schulrat zuständig sei, bezüglich der übrigen Hochschulen aber die
einzelnen Universitätskantone, was in der Anerkennung zu einem langwierigen
Verfahren führen könne. Die Angelegenheit wurde zur weiteren Bearbeitung der
Liechtensteinischen Gesandtschaft in Bern übertragen, wo sich der damalige
Besandtschaftssekretär Dr. Alfred Hilbe besonders um die Angelegenheit bemühte
‚m seinerzeitigen Bericht «25 Jahre Collegium Marianum 1937-1962» steht zu
esen: «Die Verhandlungen wegen der Anerkennung wurden im Jahre 1958 aufge:
ı1ommen und führten 1962 zu einem erfreulichen Abschluss.» Dies entspricht nicht
janz den Tatsachen. Wohl haben damals der Landesschulrat und die Regierung die
jechtensteinische Matura-Anerkennung ausgesprochen. Mit Ausnahme von einigen
Fakultäten wurde sie in der Schweiz aber noch nicht anerkannt, insbesondere nicht
‘Or die Medizinalberufe, für welche weiterhin die eidgenössische Matura erforderlich
War.
\leben den Problemen der Matura-Anerkennung ergaben sich auch wiederholt
Schwierigkeiten im Zusammenhang mit der Aufnahmeprüfung ans Collegium
Marianum. Als Privatschule bemühte sich das Marianum aus wirtschaftlichen Grün-
den um die Aufnahme möglichst vieler Schüler und hat deshalb — im Gegensatz zur
Realschule — bei der Aufnahme und bei der Beförderung in die nächste Klasse oft
Milde walten lassen. Die Staatlichen Prüfungskommissionen für die Wirtschaftliche
Mittelschule und für die Gymnasialstufe mussten oft feststellen, dass Schüler in die
oberen Klassen aufgestiegen waren, die mit Sicherheit die Prüfung nicht bestehen
<onnten. Sie mussten der Schule deshalb verschiedentlich "den guten Rat geben, in
solchen Situationen frühzeitig mit den Eltern Kontakt aufzunehmen, weil es für den
setroffenen Schüler ja mit zunehmendem Alter immer schwieriger wurde, noch in
aine Berufsliehre umzusteigen.
‚m Hinblick auf die Anerkennung der Matura musste der Landesschulrat auch
besonderes Gewicht auf qualifizierte Lehrkräfte legen. Er verlangte bei jeder Neuein-
stellung den entsprechenden Studienabschluss als Gymnasiallehrer, und zwar
sowohl bei Fratres als auch bei Laienlehrern. Ob bei der Anstellung in bezug auf die
-eligiöse, erzieherische und charakterliche Einstellung immer die richtigen Entschei-
Jungen getroffen worden sind, muss allerdings offen bleiben. Viele Eltern teilen
auch heute noch meine diesbezüglichen Bedenken.
Die Maturakommission fand es richtig, nach Rücksprache mit den Behörden geeig-
1ete Gvymnasiallehrer aus der Schweiz, so beispielsweise den Präsidenten des