Volltext: Die Ernährung Liechtensteins in Krisenzeiten

Die starke wirtschaftliche Entwicklung des Fürstentums Liechtenstein seit dem Zweiten Weltkrieg hat, neben anderen Auswirkungen, dazu geführt, dass grosse Flächen 
landwirtschaftlich nutzbaren Landes unwiederbringlich anderen Nutzun- gen zugeführt wurden. So hat sich die landwirtschaftlich 
nutzbare Fläche zwi- schen 1930 und 1980 von 4940 ha auf 3635 ha, also um ein Viertel verringert. 700 ha oder 54 % des Bodenverlustes fallen allein in den Zeitraum von 1955 - 1975, was einem jährlichen Bodenverbrauch von 35 ha landwirtschaftlich wertvollen Landes entspricht. Die Bodenverluste der Landwirtschaft konnten in der Vergangenheit durch eine Intensivierung bisher extensiv genutzter Flächen wie Streuemähder und Trockenwie- sen z.T. wettgemacht werden, was aller- dings nur auf Kosten wertvoller Natur- und traditioneller Kulturlandschaften möglich war. Dieses Potential ist inzwischen weitgehend ausgeschöpft, so dass der Nutzungsdruck auf den Boden nicht mehr durch Neukultivierungen aus- geglichen werden kann. Die weitere Ausdehnung der Siedlungs- und Infra- strukturflächen geht somit einzig zu Lasten wertvollen Landwirtschaftslandes. Die Anwendung schweizerischer Erkennt- nisse zur Ernährungsplanung für Zeiten  gestörter 
Zufuhr auf Liechtenstein ergibt, dass sowohl bezüglich offener Ackerfläche (derzeitige Ackerfläche) wie bezüglich 
Fruchtfolgeflächen (acker- fähiges Kulturland, worunter Ackerland, Kunstwiesen in Rotation und ackerfähige Naturwiesen zählen) in Liechtenstein be- reits ein Defizit besteht. So verfügt Liechtenstein derzeit nur noch über 63 - 67 % (je nach Quelle) der Ackerfläche und 87 % der Fruchtfolgeflächen, die in Krisenzeiten zur Eigenversorgung minimal benötigt werden. Selbst unter einschrän- kenden Bedingungen (Rationierung des Nahrungsmittelverbrauchs von gegenwärtig rund 3400 kcal pro Kopf und Tag auf 2400 kcal pro Kopf und Tag) ist das Fürstentum Liechtenstein nicht mehr in der Lage, seine Bevölkerung aus eigenen Kräften zu ernähren. Aus diesen Erkennt- nissen sind entsprechende Konsequenzen abzuleiten. Mit der Ausarbeitung eines Bodenschutzkonzeptes, welches u.a. eine landesweite Landwirtschaftszone verbind- lich festlegt, der Abklärung von Mög- lichkeiten einer Rückzonierung von zu grossen Bauzonen in landwirtschaftlichen Gunstlagen sowie der Aufstellung eines liechtensteinischen Ernährungsplanes für Krisenzeiten ist sicherzustellen, dass die Ernährungsautarkie Liechtensteins nicht noch weiter geschmälert wird. 16'628 im Jahre 1960 auf 27'076 im Jahre 1985 
an, und bis zum Jahr 2000 wird eine weitere Zunahme um rund 4'000 auf 31'000 Personen prognostiziert. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der Arbeits- plätze von gut 9'000 auf 16'291, und bis 6
	        

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