Volltext: Die Ernährung Liechtensteins in Krisenzeiten

davon aus, dass der Boden auch beim Eintreten einer Krise gesund und leistungsfähig ist. Dies ist ange- sichts der schleichenden Bodenzer- störung über die Luftverschmutzung, den Dünger- und Pestizideinsatz sowie die mechanische Bodenbelastung keine Selbstverständlichkeit mehr. 5. In der Schweiz ist die Lage ähnlich prekär wie in Liechtenstein. Dort stehen einer offenen Ackerfläche von 355'000 ha lediglich 287'050 ha gegenüber (das sind 81 % der notwen- digen Ackerfläche), und bei den Fruchtfolgeflächen beträgt der Anteil der notwendigen an den tatsächlich 
vorhandenen Arealen lediglich 85 %. Man darf also nicht ohne weiteres erwarten, dass in Krisenzeiten die Schweiz die Ernährung Liechtensteins mitträgt. Unter dem Aspekt des Selbstverständnisses der Eigenstaat- lichkeit ergeben sich auch Verpflich- tungen. 6. Schliesslich gilt es deutlich fest- zuhalten, dass sich die notwendigen Mindestflächen unter der Voraus- setzung ergeben, dass der Verbrauch der Nahrungsmittel von derzeit rund 3400 kcal auf 2400 kcal pro Kopf der Bevölkerung rationiert wird. In Kenntnis dieser Zahlen sind die not- wendigen Konsequenzen zu ziehen. Diese lauten u.a.: - 
Ausarbeiten eines quantitativen wie qualitativen Bodenschutzprogrammes. - 
Sofortiger konsequenter Schutz der noch nicht verbauten landwirtschaft- lichen Gunstlagen mit * Ausweisung einer landesweiten Land- 
wirtschaftszone * Abklärung über Rückzonierungen in Gemeinden mit grossen Baulandre- serven in 
landwirtschaftlichen Gunstlagen. - Ausarbeiten eines eigenen Ernährungs- planes für Liechtenstein auf Grundlage einer noch zu verwirklichenden ge- sicherten Arealstatistik.
	        

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