Liechtensteins umgerechnet werden. Gemäss Ernährungsplanung 80 ergibt sich für die Schweiz eine notwendige offene Ackerfläche von 563 m2 und eine not- wendige Fruchtfolgefläche von 714 m2 pro
Kopf der Bevölkerung (Auf der Basis einer Bevölkerung von 6,3 Mio.). Daraus leiten sich die in
Tabelle 6 darge- stellten Mindestflächen für das Fürstentum Liechtenstein ab. Eine Antwort auf die Frage nach dem Grad der Bedarfsdeckung an Fruchtfolgeflächen für das Fürstentum Liechtenstein kann nur annäherungsweise gegeben werden. Gestützt auf die Zahlen von JUHASZ (1979-1985) ist der Bedarf an Fruchtfol- geflächen nur noch zu rund 87 % gedeckt (siehe
Tab. 7). Die gleiche Grösse resultiert, wenn man den gemäss neuesten Veröffentlichungen der Regierung (Liechtensteiner Volksblatt vom 19.12. 1987) erhaltenen Anteil an ackerfähigem Kulturland (1170 ha von insgesamt 2500 ha) auf das ganze Land hochrechnet. Vergleicht man die tatsächlich vorhan- dene
offene Ackerfläche mit der im Falle einer Krise minimal benötigten, so er- gibt sich ein noch deutlicheres Defizit. Die derzeit (1981 bzw. 1985) vorhandene offene Ackerfläche beträgt lediglich 63
- 67 % der effektiv benötigten (siehe Tab. 7). Eine Vergrösserung der Acker- fläche im Bedarfsfalle ist nicht aus- geschlossen. Aufgrund der Tatsache aber, dass die landwirtschaftliche Nutzfläche ein unvermehrbares Gut ist, wird in einem solchen Falle lediglich eine Ver- lagerung des Problems auf Kosten der Bodenfruchtbarkeit oder der Tierfutter- produktion erreicht. Wenn aufgrund der Datenlage derzeit auch nur Grössenordnungen zum Defizit an landwirtschaftlichen Nutzflächen angege- ben werden können (die gegenwärtig in Bearbeitung befindliche Untersuchungen des Landwirtschaftsamtes
wird genauere Unterlagen liefern), so gilt es die Tatsache ernst zu nehmen, dass
Liechten- stein im Falle einer gestörten Zufuhr nicht mehr in der Lage ist, sich aus eigenen Kräften zu ernähren. Dieser 15