Volltext: 125 Jahre Harmoniemusik Vaduz 1863-1988

Zoll- und Finanzwesen 
1852 hat Liechtenstein das österreichische System 
der Zölle, Staatsmonopole, Verzehrungssteuern, 
der Stempel und Kalender, der Zeitungen und 
Spielkarten übernommen. Waren können nur 
über die beiden Zollstätten Balzers und Bendern 
asin- und ausgeführt werden. Die Fähren in 
Schaan, Vaduz und Ruggell dienen lediglich dem 
Personenverkehr. Diese Umwege im Warenver- 
kehr und die unbeliebte Verzehrungssteuer auf 
Bier, Wein, Obstmost, Fleisch und Branntwein 
erregen vor allem den Unwillen der Bevölkerung. 
Nun soll der Zollvertrag mit Österreich erneuert 
werden. Petitionen aus sieben Gemeinden an die 
Regierung wenden sich gegen eine Vertragser- 
neuerung und verlangen einen Zollanschluss an 
die Schweiz. Auch die «Vaduzer Knabenschaft» — 
gemeint sind die ledigen, militärpflichtigen jungen 
Burschen, die im Dorfleben eine besondere Rolle 
spielen — engagiert sich in dieser Angelegenheit, 
offensichtlich recht heftig. Das Landgericht sieht 
sich am 7. Januar 1863 zu folgender Bekanntma- 
chung veranlasst: «Nachdem von Seite der Vadu- 
zer Knabenschaft wiederholt böswillige Demon- 
strationen und tätliche Angriffe gegen die hiesige 
Finanzwache vorgefallen sind, wird hiemit 
bekannt gegeben, dass im Falle derartige Exzesse, 
welche von einer ordnungsliebenden Bürger- 
schaft leicht verhindert werden können, noch- 
mals vorkommen würden, auf Kosten der Bür: 
gerschaft Militäreinquartierung angeordnet wer- 
den müsste». —Die Erregung im Lande legt sich 
wieder. Landtag und Regierung beschliessen die 
Erneuerung des Zollvertrags mit Österreich. Der 
Vertrag bringt teilweise die gewünschten Verbes- 
serungen: In Vaduz und Schaan werden nun Zol- 
lämter II. Klasse errichtet, die Einhebung der Ver- 
zehrungssteuer erfolgt neu durch liechtensteini- 
sche Organe, für Hausdurchsuchungen besteht 
Anmeldungspflicht. 
Der liechtensteinische Staatshaushalt weist ca. 
35 000 Gulden Gesamteinnahmen auf. Mehr als 
8 000 Gulden werden für Wasserbauten (Rhein- 
wuhre, Entwässerung) aufgewendet. Die Stras- 
senbaukosten belaufen sich auf 1682 Gulden. 
Die Einnahmenseite der Vaduzer Gemeinderech- 
nung zeigt folgendes Bild: 
Steuern 
Neugutschilling 
Atzungsablösungskapitalzinsen 
Gemeindekapitalzinsen 
Strafen 
Pachtzinsen 
verkauftes Holz 
Schulstrafen 
zwei verkaufte Zuchtstiere 
vom fürstlichen Rentamt für Unterstützung 
des ehemaligen Schlosstorwarts Dürmayer 
Hauszins Dr. Schlegel (1860-62) 
Neutgutschilling 1858-1861 ä 14 7, Kreuzer 
von Triesen (Josef Schädler) 
rückbezahltes Atzungsablösungskapital 
von Josef Walser, Schaan 
Gesamteinnahmen 
Zur Bestreitung der Landes- und Gemeindeaus- 
lagen werden auf 100 Gulden Steuervermögen 2 
Gulden umgelegt. Das gesamte Steuervermögen 
‘= Häuser und Grundbesitz) von Vaduz beträgt 
und 65 000 Gulden. Die Gemeinde hat 166 Steu- 
arzahler. 122 haben ein Steuervermögen unter 
500 Gulden (davon 34 unter 100 Gulden), 37 ver 
steuern ein Vermögen von 500 bis 1 000 Gulden, 
7 ein solches über 1000 Gulden. Zu letzteren 
zehört auch die Alpgenossenschaft mit 1056 
Gulden Steuervermögen. Das kleinste Vermögen 
veträgt 4 Gulden, die reichsten Vaduzer sınd 
Franz Anton Kirchthaler mit 2297 und Louis 
Rheinberger mit 2823 Gulden Steuervermögen. 
11 Personen gelten als vermögenslos (ohne 
Grundbesitz). Dazu gehören auch der Pfarrer 
and der Hofkaplan. 
Auf der Ausgabenseite stehen als Hauptposten 
545 Gulden, die an die. Landeskasse abgeführt 
worden sind, und 609 Gulden an rückbezahlten 
Passivkapitalien und Zinsen. Eine Vielzahl von 
weiteren Ausgabenposten geben Einblick in Auf- 
gaben und Tätigkeiten der Gemeinde. Als 
Gehaltsempfänger finden sich neben Bürgermei- 
ster, Säckelmeisterund Geschworenen der Ober- 
lehrer und zwei Schulschwestern, der Kaminkeh- 
rer, der Waldaufseher, der Schulwart, der Mäuse- 
finger, der Mesmer, der Kreuzträger bei Prozes- 
372.36 7, 
95.48 
146.33 
113.11 
12.90 
80.60 
148.20 
5.88 
135.46 
Gulden 
Gulden 
Gulden 
Gulden 
Gulden 
Gulden 
Gulden 
Gulden 
Gulden 
10.45 Gulden 
40.00 Gulden 
198.34%, Gulden 
17.50 Gulden 
2184.65 Gulden
	        

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