Volltext: 125 Jahre Harmoniemusik Vaduz 1863-1988

hinein und dem einen oder andern oblag noch die 
angenehme Pflicht, im Laufe des Abends anhäng- 
lich gewordene Grinserinnen auf Umwegen nach 
Hause zu begleiten. 
In verhältnismässig noch recht guter Verfassung 
versammelte sich unsere Harmonie mittags beim 
Dorfplatz zu einem kurzen Konzert, das mit viel 
Applaus aufgenommen wurde. 
Nach einem reichlichen Mittagessen, nach ech- 
tem Tiroler Rezept, das uns die Grinser Musikan- 
ten offerierten, stellten wir uns gegen 1 Uhr bei 
strahlendem Sonnenschein zum Festumzug auf, 
der von den Grinser Musikanten angeführt 
wurde. Die für uns ungewohnte Marschroute bot 
einige Schwierigkeiten, ganz besonders, wenn 
man bedenkt, dass wir bergan marschierend 
Marschmusik vortrugen. Schweissgebadet 
gelangten wir auf dem mitten in einem Wald gele- 
genen Festplatz an. Was für eine Wohltat war es 
dann, im Schatten des Eichenwäldchens bei 
einem durststillenden Glas Bier von den soeben 
durchgemachten Strapazen auszuruhen. 
Bald schon herrschte reges Festtreiben. Musik- 
vorträge der Grinser Musikkapelle und der 
Musikvereine aus den umliegenden Gemeinden 
wechselten in bunter Reihenfolge. Auch wir lies- 
sen uns hören und ernteten natürlich reichlichen 
Beifall. Einfach aber recht gehörfällig war die 
Musik der wackeren Tiroler und recht roman- 
tisch mutete es an, als inmitten der schönen Tiro- 
Jer Bergwelt Tiroler Volksweisen erklangen. 
Leider viel zu früh mussten wir vom schönen 
Grins und von unseren Gastgebern Abschied 
nehmen. Man versprach sich natürlich ein Wie- 
dersehen. Nach etlichen Anstrengungen erreich- 
ten wir schliesslich in dreiviertel Stunden die 
Bahnstation. Auf der Heimfahrt tauschte man 
gegenseitig die Erlebnisse der vergangenen Nacht 
aus und es ging dabei noch überaus lustig zu und 
er. 
Der Ausflug nach Grins, der uns für kurze Zeit 
ein schönes Stück Tiroler Brauchtum näher 
brachte, wird bestimmt lang in Erinnerung blei- 
ben. 
Freitag, 8. September 
Ausserordentliche Generalversammlung 
Der ausserordentlich schlechte Probenbesuch 
veranlasste die Vereinsleitung, diese ausseror- 
dentliche Generalversammlung anzuberaumen. 
Es wurden neue Bestimmungen aufgestellt: 
1) Jedes Mitglied verpflichtet ist, jede angesetzte 
Probe zu besuchen, 
2) jedes Mitglied sich für &inenichtbesuchte Probe 
vor der Probe zu entschuldigen hat, (wo dies 
nicht möglich ist, wird für die Entschuldigung 
sine Frist bis zur folgenden Probe gewährt; wird 
auch diese Frist versäumt, wird die Probe als 
ınentschuldigt notiert), 
3) zwei unentschuldigte Proben im Zeitraum 
nes Monats den Ausschluss aus dem Verein zur 
Folge haben; 
4) Im Weiteren wird festgesetzt, dass, wenn ein 
Mitglied ohne triftigen Grund von einer unent- 
schuldigten Probe ferngeblieben ist, dieselbe als 
unentschuldigt notiert wird, und in unklaren Fäl- 
len der Ausschuss entscheidet. 
Es wird dann noch ausdrücklich darauf hinge- 
wiesen, dass sich die Vereinsleitung strikte an 
diese Besummungen hält und darnach handelt. 
VADUZ 
Gasthaus zum Schwimmbad 
AR
	        

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