hinein und dem einen oder andern oblag noch die
angenehme Pflicht, im Laufe des Abends anhäng-
lich gewordene Grinserinnen auf Umwegen nach
Hause zu begleiten.
In verhältnismässig noch recht guter Verfassung
versammelte sich unsere Harmonie mittags beim
Dorfplatz zu einem kurzen Konzert, das mit viel
Applaus aufgenommen wurde.
Nach einem reichlichen Mittagessen, nach ech-
tem Tiroler Rezept, das uns die Grinser Musikan-
ten offerierten, stellten wir uns gegen 1 Uhr bei
strahlendem Sonnenschein zum Festumzug auf,
der von den Grinser Musikanten angeführt
wurde. Die für uns ungewohnte Marschroute bot
einige Schwierigkeiten, ganz besonders, wenn
man bedenkt, dass wir bergan marschierend
Marschmusik vortrugen. Schweissgebadet
gelangten wir auf dem mitten in einem Wald gele-
genen Festplatz an. Was für eine Wohltat war es
dann, im Schatten des Eichenwäldchens bei
einem durststillenden Glas Bier von den soeben
durchgemachten Strapazen auszuruhen.
Bald schon herrschte reges Festtreiben. Musik-
vorträge der Grinser Musikkapelle und der
Musikvereine aus den umliegenden Gemeinden
wechselten in bunter Reihenfolge. Auch wir lies-
sen uns hören und ernteten natürlich reichlichen
Beifall. Einfach aber recht gehörfällig war die
Musik der wackeren Tiroler und recht roman-
tisch mutete es an, als inmitten der schönen Tiro-
Jer Bergwelt Tiroler Volksweisen erklangen.
Leider viel zu früh mussten wir vom schönen
Grins und von unseren Gastgebern Abschied
nehmen. Man versprach sich natürlich ein Wie-
dersehen. Nach etlichen Anstrengungen erreich-
ten wir schliesslich in dreiviertel Stunden die
Bahnstation. Auf der Heimfahrt tauschte man
gegenseitig die Erlebnisse der vergangenen Nacht
aus und es ging dabei noch überaus lustig zu und
er.
Der Ausflug nach Grins, der uns für kurze Zeit
ein schönes Stück Tiroler Brauchtum näher
brachte, wird bestimmt lang in Erinnerung blei-
ben.
Freitag, 8. September
Ausserordentliche Generalversammlung
Der ausserordentlich schlechte Probenbesuch
veranlasste die Vereinsleitung, diese ausseror-
dentliche Generalversammlung anzuberaumen.
Es wurden neue Bestimmungen aufgestellt:
1) Jedes Mitglied verpflichtet ist, jede angesetzte
Probe zu besuchen,
2) jedes Mitglied sich für &inenichtbesuchte Probe
vor der Probe zu entschuldigen hat, (wo dies
nicht möglich ist, wird für die Entschuldigung
sine Frist bis zur folgenden Probe gewährt; wird
auch diese Frist versäumt, wird die Probe als
ınentschuldigt notiert),
3) zwei unentschuldigte Proben im Zeitraum
nes Monats den Ausschluss aus dem Verein zur
Folge haben;
4) Im Weiteren wird festgesetzt, dass, wenn ein
Mitglied ohne triftigen Grund von einer unent-
schuldigten Probe ferngeblieben ist, dieselbe als
unentschuldigt notiert wird, und in unklaren Fäl-
len der Ausschuss entscheidet.
Es wird dann noch ausdrücklich darauf hinge-
wiesen, dass sich die Vereinsleitung strikte an
diese Besummungen hält und darnach handelt.
VADUZ
Gasthaus zum Schwimmbad
AR