Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

Die herrschende Meinung in der Lehre hat sich grundsätzlich der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angeschlossen.38 Wenn auch diese historische Interpretation bei einigen Autoren ursprünglich auf Bedenken gestossen ist, weil sich die faktische Position der Kommu­ nen so geändert habe, dass einer geschichtlichen Betrachtungsweise kaum noch Indizfunktion beigemessen werden könne,39 so hat das Bundesverfassungsgericht diese Befürchtung längst relativiert,40 indem es ausdrückt, dass «Änderungen, die in der Linie einer vernünftigen Fortentwicklung des überkommenen Systems liegen» zulässig sind, wenn sie nicht zur «Aushöhlung des Selbstverwaltungsrechts der Gemeinden führen».41 Eine andere Lehrmeinung unterscheidet sich von den Grundsätzen der Rechtsprechnung weniger in inhaltlichen, als vielmehr in terminologi­ schen Fragen.42 Es komme allein darauf an, ob das charakteristische Erscheinungsbild der deutschen Gemeinde als einer Selbstverwaltungs­ einheit in ihrem typischen Gepräge getroffen ist.43 Da die typusbestim­ menden Merkmale ebenfalls nach historischer und traditioneller Betrachtungsweise unter Einschluss des aktuellen Leitbilds ermittelt werden,44 unterscheidet sich diese Theorie nicht von der historischen Betrachtungsweise des Bundesverfassungsgerichts.45 Die Kritiker von Rechtsprechung und herrschender Lehrmeinung leh­ nen die Theorie vom Wesensgehalt des kommunalen Selbstverwal­ tungsrechts mit dem Hinweis auf fehlende Praktikabilität ab. Die beste­ henden Bestimmungsansätze litten an mangelnder rationaler Überprüf­ 38 Gönnenwein, S. 51; Maunz, Art. 28 Rdnr. 53; v. Mutius, Örtliche Aufgabenerfüllung, S. 243; Roters, Rdnr. 51 f.; Salzwedel, S. 92 m.w. Nachw.; Schmidt-Jortzig, Selbstver­ waltungsbereiche, S. 825; Seibert, S. 191 f.; Stern, Staatsrecht I, S. 425 m.w. Nachw. in Anm. 158; Thiele, S. 145 ff. 39 Roters, Rdnr.41 m.w. Nachw.; Schmidt-Aßmann, Grundfragen, S. 127ff.; Körte, S 58 40 Blümel, S.273 m. Anm. 53. 41 BVerfGE 23, 353 (367); 38, 258 (279); 52, 95 (117). 42 Stern, Kommentierung, Rdnr. 123; Lerche, Verfassungsfragen, S. 102ff.; Siedentopf, Kreise, S. 17. 43 Stern, Kommentierung, Rdnr. 123. 44 Stern, Kommentierung, Rdnr. 124. 45 Roters, Rdnr. 53; Salzwedel, S.93. 66
	        

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