Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

C. Die kommunale Selbstverwaltung als Beitrag zur Dezentralisierung «Der Staat ist darauf angewiesen, dass im Rahmen von Einheiten der kommunalen Selbstverwaltung möglichst zahlreiche und wichtige poli­ tische und damit konfliktbeladene Aufgaben auf den unteren Ebenen des Gesamtsystems, verantwortlich erfüllt werden. Bei der Menge der heutigen öffentlichen Aufgaben würde ein Zentralstaat ohne Selbstver­ waltung ah Konfliktüberlastung zusammenbrechen.»41 Kommunale Selbstverwaltung stellt sich in diesem Zitat als eine beson­ dere Ausgestaltung eines wichtigen Ordnungsprinzips, des Subsidiari- tätsprinzips42, dar. Das Subsidiaritätsprinzip hat als sozial­ philosophischer Leitsatz in der Zweiten Enzyklika «Quadragesimo anno»43 eine bedeutende und bekannte Ausprägung erfahren. Dort heisst es:44 «Wenn es nämlich auch zutrifft, was ja die Geschichte deutlich bestätigt, dass unter den veränderten Verhältnissen manche Aufgaben, die früher leicht von kleineren Gemeinwesen geleistet wurden, nur mehr von grossen bewältigt werden können, so muss doch allzeit unverrückbar jener oberste sozialphilosophische Grundsatz festgehalten werden, an dem nicht zu rütteln noch zu deuteln ist: wie dasjenige, was der Einzel­ mensch aus eigener Initiative und mit seinen eigenen Kräften leisten kann, ihm nicht entzogen und der Gesellschaftstätigkeit zugewiesen werden darf, so verstösst es gegen die Gerechtigkeit, das, was die klei­ neren und untergeordneten Gemeinwesen leisten und zum guten Ende führen können, für die weitere und übergeordnete Gemeinschaft in Anspruch zu nehmen; zugleich ist es überaus nachteilig und verwirrt 41 Wagener, S. 50. 42 Die Formulierung des Begriffs stammt von Gustav Gundlach, vgl. v. Nell-Breuning, Sp. 826; Gönnenwein, S.389f. Aber schon Aurelius Augustinus (354-430) in: Der Gottesstaat, XIX. 7, hat diese Ordnung erkannt, wenn er bemerkt: «Auf Stadt oder Staat folgt der Erdkreis als dritte Stufe der menschlichen Gemeinschaft, die im Hause beginnt, sich in der Stadt erweitert, um sich im-Erdkreis zu vollenden. Er gleicht der Wassermasse, die um so. gefahrvoller wird, je mehr sie an Grösse zunimmt.» 43 Vom 15. Mai 1931, Hrsg. Erzbischöfliches Seelsorgeamt, Köln 1946. 44 Siehe dort Abschnitt 79f. 53
	        

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