Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

steinischen Gemeinden können demokratische Grundsätze erfahren und praktiziert werden. Bei den Beratungen und Abstimmungen in der Gemeindeversammlung wird erfahrbar, dass «sich niemand auf das Volk berufen kann, der im Volk nicht auch tatsächlich durchdringt, dass jede Stimme gleich viel zählt und dass die im demokratischen Verfahren gefassten Beschlüsse politisch akzeptiert werden müssen. Vor allem lernt er (der Bürger) auch, dass jedes Tätigwerden des Gemeinwesens positive und negative Seiten hat und dass der einzelne je nach Geschäft einmal zur Mehrheit und ein anderes Mal zur Minderheit gehört; dies erzieht zur Mässigung und Rücksichtnahme».26 Die Gemeinde als «Schule» oder «Zelle der Demokratie»?27 Während v. Unruh28 und Laux 
29 den Gedanken der kommunalen Selbstverwal­ tung als «Schule der Demokratie» für die bundesrepublikanischen Ver­ hältnisse nur beschränkt gelten lassen wollen30 bzw. ihn sogar als prinzi­ piell überholt ablehnen31, nimmt die kommunale Selbstverwaltung im Fürstentum Liechtenstein durchaus diese Funktion ein. Die Kleinheit der liechtensteinischen Gemeinden bietet grössere Möglichkeiten der Verwirklichung von Demokratie. Die Kleinheit vermittelt dem Bürger eine genauere Kenntnis und einen besseren Uberblick über die Verhält­ nisse in der Gemeinde, die es ihm erlauben, die vielfältigen Chancen der Partizipation, der Einflussnahme, der Entfaltungsmöglichkeiten und der Kontrolle in der Gemeinde richtig zu nutzen. Hier hat der Bürger 26 Hangartner, S. 866. 27 Klüber, S. 34ff.; Gönnenwein, S. 65; Brohm, S.294; Berg, S.350; in diesem Sinn: Schmidt-Jortzig, Legitimation, S. 9; Jacques Meylan, S. 153ff. 28 v. Unruh, S.ll. Die Bezeichnung sei ein wenig ambitiös, so Schmidt-Jortzig, Legiti­ mation, S.3. 29 Laux spricht von der Gemeindeverwaltung als Schule der Staatsverwaltung, S. 22 f. 30 So v. Unruh, S. 11. 31 Laux begründet seine Auffassung (S. 22) vor allem mit dem Verhältnis Bürger - Gemeinde mit einer repräsentativen Verfassung. Zitat: «Gemeinde, das ist für den Bewohner der Ort, an dem er aus sehr unterschiedlichen Motiven und Zwängen her­ aus seinen Wohnsitz genommen hat, wo er lebt, viel mehr aus ökonomischen Grün­ den als aus sonstigen. Dort will er öffentlich versorgt sein, auch von der Gemeinde. Man geht wohl fehl, wenn man erwartet, dass dieser Mensch, den wir Gemeindebür­ ger nennen, nun ständig alles das, was um ihn herum vor sich geht, mit der Institution Gemeinde und dem Gedanken der kommunalen Selbstverwaltung verbindet. Er ist Bürger eines demokratischen Staates, dessen Bundespolitik ihn stärker beschäftigt als die Kommunalpolitik, der sich mit dem Ort, wo er lebt, identifiziert, aber wenig mit seiner Selbstverwaltung,..., der zur Kommune doch eher ein Verhältnis hat wie zwi­ schen dem Mieter und Vermieter in grossen Wohnblöcken.» 50
	        

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.