HI. Kapitel: Die Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung «Politische wie soziale Freiheit können nie von Dauer sein, solange, sie nicht mit administrativer Freiheit, mit Gemeindefreiheit verbunden sind.» Adolf Gasser 1947' A. Die Notwendigkeit der Fragestellung Wenn auch im Fürstentum Liechtenstein die Existenz der kommunalen Selbstverwaltung nicht in Zweifel gezogen wird, so ist in den einschlä gigen Veröffentlichungen nie vertiefend über Sinn und Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung geschrieben worden.2 Auch die Infor mation zur Gemeindegesetzrevision der Regierung vom 31. Mai 1985, die sich mit der Anpassung des Gemeindegesetzes an die heutigen Ver hältnisse beschäftigt, enthält keine Ausführungen oder Fragen über Sinn und Funktionen der kommunalen Selbstverwaltung im Fürsten tum Liechtenstein. Dabei können am Massstab der «Soll»-Konzeption die tatsächlichen Verhältnisse der gemeindlichen Selbstverwaltung gemessen und es kann beurteilt werden, ob es Tendenzen gibt, die ihr zuwiderlaufen. Das Fürstentum Liechtenstein kennt nur zwei Typen von Gebietskör perschaften, nämlich den Staat und die Gemeinden. Die Gemeinden sind von der Verfassung her mit ausgesprochen starken politischen Rechten ausgestattet, so dass es nicht verfehlt ist, die Gemeinden als ' Gasser, im Vorwort zur 2. Auflage. 2 Dennoch geben die historischen Arbeiten von z.B. Josef Büchel, Alois Ospelt, Peter Geiger und die gegenwärtigen Betrachtungen zur kommunalen Selbstverwaltung von Jan Bielinski, Ernst Büchel^ Emanuel Vogt und Gerard Batliner, auf die im einzelnen verwiesen wird, wichtigte Aufschlüsse über die Bedeutung der kommunalen Selbstver waltung im Fürstentum Liechtenstein. 44