Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

beinhaltete eine Übersicht der Pflichten, die mit dem Amt des Gemein­ devorstehers untrennbar verbunden waren, insbesondere dessen Auf­ sicht über die Gemeinderechte57, die Pflicht zur Erhaltung von Ruhe, Sicherheit und Ordnung und die Handhabung der Gerichtspflege. Mit der detaillierten Darlegung dieser Pflichten sollte zugleich eine «Gleich­ förmigkeit in der ortsgerichtlichen Verwaltung» und auch eine Belehrung «jedes Gemeindegliedes über die Pflichten gegen die Vor­ gesetzten» erreicht werden.58 Einen tiefen Eingriff in das noch der alten Genossenschaft verpflichtete Gemeindedenken brachte das am 22. Juni 1810 erlassene Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit im Fürstentum Liechtenstein.59 Besassen bis dahin die Gemeinden eine ausgeprägte Autonomie bei der Verlei­ hung des Gemeindebürgerrechts60, so wurde diese durch das Freizü­ gigkeitsgesetz insofern beschnitten, als bestimmt war, «dass sich ein Üntertan aus einer Gemeinde in einer anderen Gemeinde ansässig machen kann, wenn sich derselbe nur ein Bürgerhaus samt soviel Gütern, die' ihn zu ernähren vermögen, erwirbt»61. Die Ideen des modernen Einheitsstaates wurden sichtbar." Trotz der Einrichtung der Landstäride durch die Landständische Ver­ fassung vom 9. November 18i86\ in denen die Geistlichkeit einerseits und die Gemeindevorsteher und wohlhabenden Bürger andererseits vertreten waren,64 bestand auf Landesebene keine reale Beteiligung des Volkes an. der Staatsgewalt.65 Alle Macht lag weiterhin beim Fürsten und bei dem ihn vertretenden Oberamt.66 Während sich das Volk mit der fehlenden Beteiligung an der staatlichen Gewalt bis zum Revolu- tionsjahr'184fr abfand,67 versuchte es auf Gemeindeebene vor allem die 57 Gemeindegüter, Gemeindevermögen. 58 Präambel zur Gerichtsinstruktion für die' Gemeinde Vaduz. 59 LLA NS-1810. 60 Bürger anderer Gemeinden mussten sich einkaufen. 61 Art. I und II. Ausserdem wurde der Besitz von Gemeinderechten und Häusern in zwei verschiedenen Gemeinden verboten; 62 Malin, S.IÖ5. ?3 LLA NS 1818, abgedruckt in: LPS, Bd". 8, S.259ff. 64 Pappertnann; Diss.,_S. 31; Quaderer, GescHichte, S.22f. 65 Quaderer, 'Geschichte, S. 23f. 66 Pappermarin, Diss., 
S. 31;'Quaderer, Geschichte, S. 31 ff. (40). 67 Einzelne Vorstösse scheiterten an der Unnachgiebigkeit des Fürsten. Quaderer, Geschichte, S.48.ff. (57), 69 ff. (73), 91 ff. (102); Quaderer, S.23 ff. 23
	        

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