Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

sung her mit starken politischen Rechten ausgestattet sind, gelangt diese Arbeit zur Feststellung, dass die Gemeinden im Fürstentum Liechten­ stein ein wichtiges Glied im System der Machtbalance und ein Garant der freiheitlichen Grundordnung sind. Dieser Funktion werden sie, wie das IE. Kapitel aufzeigt, durch ihren Beitrag zur Demokratie, Dezentra­ lisierung und Gewaltenteilung gerecht. Die kommunale Selbstverwaltung im Fürstentum Liechtenstein hat eine freiheitssichernde, demokratische Grundsätze verwirklichende Funktion, indem sie den Bürgern die vielfältigen Chancen der Partizipa­ tion, der Einflussnahme, der Entfaltungsmöglichkeiten und der Kon­ trolle in einem für sie überschaubaren Raum und bei für. sie leicht erfahr- und erfassbaren Problemen einräumt.2 Die Kleinheit der politi­ schen Gemeinden bietet den Bürgern die Möglichkeit, sich in den gemeindlichen Willensbildungsprozess wirksam einzuschalten und die realen Chancen eines effektiven Kontakts mit den politischen Reprä­ sentanten der Gemeinden zu nutzen. Durch die aktive Teilnahme an der Gemeindepolitik wird der liechtensteinische Bürger geformt und ihm die Möglichkeit eröffnet, seine demokratischen Erfahrungen auch für den liechtensteinischen Staat zu nutzen. Kommunale Selbstverwal­ tung ist dergestalt «Schule der Demokratie». Die kommunale Selbst­ verwaltung ermöglicht die orts- und sachnahe Wahrnehmung öffentli­ cher Aufgaben. Als Beitrag zur Dezentralisierung wirkt sie staatsenda- stend und erleichtert adäquate Problemlösungen. Der Überblick über die örtlichen Verhältnisse, die gegebene Sachnähe zu anstehenden Pro­ blemen und die genaue Kenntnis der Bedürfnisse und Fragen sichern den Gemeinden eine rasche, flexible und den örtlichen Verhältnissen angepässte Reaktion, die dem Staat als dem grösseren Entscheidungs­ träger so nicht möglich wäre. Die kommunale Selbstverwaltung ist auch ein Beitrag zur Gewaltenteilung im liechtensteinischen Staat; Das Prinzip der Dreiteilung von Staatsfunktionen (Legislative, Exekutive, Justiz) wird im Bereich der Verwaltung durch eine vertikale Aufteilung ergänzt. Die Verteilung von Aufgaben und Kompetenzen auf verschie­ dene Träger der öffentlichen Gewalt führt zur Aufteilung der staatlichen 2 Siedentopf, Standort, S. 273f. 223
	        

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