Volltext: Die politischen Gemeinden im Fürstentum Liechtenstein

Natürlich kann diesen Argumenten entgegengehalten werden, dass die Gemeinden nicht gezwungen sind, die staatlichen Subventionen anzu­ nehmen und sich in den Einfluss des Staates zu begeben. Allerdings zeigt der Anteil der Subventionen in Höhe von 17,7 Mio SFr.121 an den Gesamteinnahmen von 114,4 Mio SFr., dass die Subventionen eine beträchtliche Rolle im System der gemeindlichen Finanzausstattung spielen und vor allem nur die finanzstarken Gemeinden wie Vaduz, Schaan, Triesen, Balzers, Mauren und Eschen ihre Subventionsmög­ lichkeiten nicht voll auszuschöpfen bräuchten.122 Ausserdem geht von den Subventionen ein starker faktischer Zwang aus, weil sie in zum Teil erheblichem Ausmass den gemeindlichen Haushalt entlasten und der Bürger ein Verzicht auf diese staatlichen Finanzhilfen nicht so ohne wei­ teres akzeptiert.123 Die staatliche Subventionierung und das damit verbundene Mitwir­ kungsrecht ist darüber hinaus auch wegen des qualifizierten Personals in den Gemeinden nicht mehr so notwendig, wie es in den Anfängen des Subventionswesens war.124 
Ausserdem ist sie mit den grundsätzli­ chen Mängeln eines Mischverwaltungssystems - insbesondere dem Zeitverlust durch bürokratische Entscheidungsprozesse - verbunden. Des weiteren werden die rechtlichen Bedenken der staatlichen, auf­ gabendeckenden Subventionierung noch verstärkt, weil die Vergabe von Subventionen nicht von der Vermögenslage und Finanzkraft der Gemeinden abhängig gemacht wird, sondern objektgebunden ist. In diesem Fall nämlich profitieren vor allem die finanzstärkeren Gemein­ den von dem allgemeinen Netz der staatlichen Subventionen, weil sie aufgrund ihrer Vermögenssituation eher in der Lage sind, die Grund­ voraussetzungen für den Erhalt der Subventionen zu setzen und die Folgekosten zu tragen. Dem mittelbar redistributiven Charakter des kommunalen Finanzausgleichs wird dadurch entgegengesteuert. 121 Rechenschaftsbericht der Regierung für das Jahr 1985, S.8-34. 122 So hat z.B. die Gemeinde Vaduz das Rathaus ohne staatliche Subventionen renoviert und ausgebaut und unterlag dadurch keinem «staatlichen Einfluss» (nach Fertigstel­ lung des Baus erhielt die Gemeinde Vaduz auf Antrag eine finanzielle Zuwendung des Staates). Auskunft von Gerold Matt, Leiter der Finanzkontrolle. 123 Siedentopf, Finanzverfassung, S.15. 124 Dazu Bielinski, S. 150ff. 186
	        

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